BLB AC / Aachen / GeKa GeoInfo - Generalplanung — I Referenznummer der Bekanntmachung: 005-19-01225
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mies-van-der-Rohe-Straße 10
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB AC / Aachen / GeKa GeoInfo - Generalplanung — I
Generalplanung, (Objektplanung, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik)
Neubaumaßnahme innerhalb der Liegenschaft der Generalmajor-Freiherr-von-Gersdorff-Kaserne in Euskirchen. Das Baufeld ist während der Baumaßnahmen ausgegrenzt, sodass der Zugang ohne Schnittstellen zum militärischen Betrieb erfolgt.
Generalmajor-Freiherr-von-Gersdorff-Kaserne
Kommerner Str. 188
53879 Euskirchen
HOAI-Stufenvertrag Planungsleistungen für den Neubau eines Bürogebäudes mit Büro,- Besprechungs- und Arbeitsräumen für min. 36 Mitarbeiter sowie Lagerräume und Räume für Sondernutzung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen / Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Heinle, Wischer und Partner, Freie Architekten
Postanschrift: Gutenbergstraße 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.heinlewischerpartner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY5XZ
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.