Ausstattung Kontrollraum im Neubau Verkehrszentrale Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-011-SZE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassen.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Kontrollraum im Neubau Verkehrszentrale
Planung und Realisierung der Ausstattung des Kontrollraums im Neubau der Verkehrszentrale NRW.
Landesbetrieb Straßenbau NRW — Verkehrszentrale
Bonner Straße 70
51379 Leverkusen
Die Verkehrszentrale NRW baut ein neues Zentralengebäude am Standort Leverkusen. Bestandteile des VZ-Neubaus sind unter anderem ein Rechenzentrum und ein Kontrollraum für die Operatoren, die im 7 x 24-Stunden-Betrieb die telematische Infrastruktur steuern und monitoren.
Gegenstand des Auftrags ist die Planung und Realisierung der Kontrollraumausstattung. Die geforderte Lieferleistung weist eine hohe funktionale Komplexität auf durch die einzelnen Komponenten, die im Kontrollraum ineinander greifen. Zu den Komponenten zählen unter anderem:
— Acht Operatoren-Arbeitstische (ergonomische Abstimmung und Ausrichtung Sichtachsen auf Monitorwand, Arbeitsstättenverordnung, Bewegungsflächen, Verkehrs- und Fluchtwege, Karten-Login zur Freigabe des gesamten Arbeitsplatzes, Patchfelder für Anbindung der Strom- und Datenkabel, räumliche Berücksichtigung von 4 Tunnel-Arbeitsplätzen ...);
— Monitore der Arbeitsplätze (Verknüpfung mit KVM-Lösung, Montage an Arbeitstisch, Ergonomie, Software, Anpassung Tag-/Nachtarbeit, 7 x 24 Dauerbetrieb ...);
— Monitorwand (Verknüpfung mit KVM-Lösung, Verkabelung, Standort, Sichtachsen, Anpassung Tag-/Nachtarbeit, 7 x 24 Dauerbetrieb...);
— KVM-Lösung (Arbeitsplatzmonitore, Software, Monitorwand, Arbeitstische, Verkabelung, Steuerung unabhängig vom IP-Netzwerk, ...);
— Akustik (akustische Ereignismeldungen, KVM-Lösung, Telefonate, LärmVibrationsArbSchV, Berücksichtigung aller verbauten Elemente, Vermeidung von Lärmreflexion, ...);
— Lichtdesign (Arbeitsplatzbeleuchtung, Bildschirmdisplays, Blendschutz, ...).
Als kritische Infrastruktur müssen für den Kontrollraum hohe Ansprüche an die Qualität und eine hohe Verfügbarkeit im Ganzen berücksichtigt werden, damit die Vorgabe „Absicherung nach Stand der Technik" (KritisV) erfüllt werden kann. Diese hohen Anforderungen können grundsätzlich nur mit einer engen Abstimmung aller relevanten Komponenten erfüllt werden. Der Kontrollraum dient dem Monitoring und der aktiven Steuerung der verkehrstelematischen Anlagen auf den BAB und ist damit neben den Zentralenkomponenten (Unterzentralen und Verkehrsrechnerzentrale) das Herzstück des Betriebs der Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA). Als Konsequenz führen Ausfälle oder Störungen im Kontrollraum zum Ausfall ganzer Geschäftsbereiche der Verkehrszentrale. Damit ist der Kontrollraum sicherheitsrelevant für den BAB-Betrieb.
Ziel ist es daher, die Schnittstellenverantwortung innerhalb des Kontrollraums in eine Hand zu geben, um eine widerspruchsfreie Planung sowie eine reibungsfreie Umsetzung mit Hinblick auf die starke Verzahnung der Komponenten bei gleichzeitig sehr hohen Anforderungen an Qualität und Verfügbarkeit gewährleisten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Jungmann Systemtechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bahnhoftstr. 48/50
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDQYY6Y
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Postanschrift: Wildenbruchplatz 1
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.strassen.nrw.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.