Rahmenvertrag über die Entsorgung/Verwertung von biologischen Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2020_0194_OV_68
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de/Amtsleitung-Referat-Zentraler-Einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Entsorgung/Verwertung von biologischen Abfällen
Rahmenvertrag über die Entsorgung/Verwertung von biologischen Abfällen aus Park- und Grünanlagen sowie Friedhöfen der Stadt Bochum
Stadt Bochum – Lagerplatz
Langendreer
44777 Bochum
Rahmenvertrag über die Entsorgung/Verwertung von biologischen Abfällen (ca. 6 000 Tonnen Abfälle aus Park- und Grünanlagen sowie Friedhöfen der Stadt Bochum) AVV 20 02 01
Die Abfuhr der Abfälle erfolgt nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auf Abruf, diese ist jedoch zwingend mindestens einmal wöchentlich durchzuführen. Den Transport übernimmt der Auftragnehmer. Die Kosten sind in den Einheitspreis einzurechnen. Die Abholung erfolgt an einer zentralen Stelle. Das Verladen erfolgt durch den Auftraggeber.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, da die anfallenden Mengen ständigen vegetativen Schwankungen unterliegen und eine genaue Schätzung nicht möglich ist. Es kann zu Mehr- oder Mindermengen kommen.
Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr, längstens jedoch bis zur vollständigen Entsorgung der beauftragten Menge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt; ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
Ich habe keine Verfehlungen begangen, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben.
Die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 (1) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 (1 und 2) MiLoG liegen nicht vor. Ich bin nicht mit einer Geldbuße von mindestens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden. (Hinweis: Bei Aufträgen ab [Betrag gelöscht] EUR netto holt die Stadt Bochum vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung ein.)
Es liegen keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
Ich komme meiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen nach.
Ich beschäftige keine Arbeitskräfte illegal.
Ich beachte die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Ich bin in einem Berufsregister eingetragen (z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte).
Nachweis Entsorgerfachbetrieb
Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote wird unabhängig von deren Inhalt bei der Angebotswertung der bis zum 31.12.2020 geltende Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt nach dem bei der Leistungserbringung geltenden Steuerrecht.
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 0234-910 4448 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 6.11.2020 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYMN
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ((vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen)).