Stromlieferung für die Gebäude der KZVWL Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-08
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Auf der Horst 25
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zahnaerzte-wl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung für die Gebäude der KZVWL
Stromlieferung für die Gebäude der KZVWL.
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Auf der Horst 25
48147 Münster
Gegenstand der Beschaffung ist ein Stromliefervertrag für die folgenden Gebäude der KZVWL für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024.
a) Verwaltungsgebäude der KZVWL, Auf der Horst 25, 48147 Münster,
b) Mehrfamilienhaus mit inkludiertem Backup-Rechenzentrum, Piusallee 44c, 48147 Münster (Strom für Wärmepumpe Geothermie/Umwälzpumpen Heizung; Strom für Treppenhausbeleuchtung MFH allgemein,
c) Backup-RZ im Mehrfamilienhaus:
Hinweis: Das Backup Rechenzentrum wird voraussichtlich bis zum 31.12.2020 fertiggestellt. Durch die Fertigstellung des Backup Rechenzentrums ergibt sich grundsätzlich kein höherer Stromverbrauch, da dieses lediglich aus dem Verwaltungsgebäude in das Mehrfamilienhaus der KZVWL umzieht. Es ist mit einer „Umlagerung“ von ca. 80 000 kw/h zu rechnen. Mit einem erhöhten Stromverbrauch dürfte nur dann zu rechnen sein, sofern das Backup-RZ TÜV-IT zertifiziert wird. Eine entsprechende Zertifizierung ist momentan nicht absehbar.
Auf Grundlage der kw/h des Jahres 2019 sowie einer Schätzung wird von folgender unverbindlicher Kalkulationsgrundlage für alle Zähler gemeinsam ausgegangen: 652 400 kw/h pro Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften anzugeben für jedes Mitglied). Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
Es wird für Einzelbieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Geschäftsjahr in folgender Höhe verlangt: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens 3 Jahren vor Auftragsbekanntmachung.
Jede Referenz ist umfassend darzustellen und mit dem Empfänger (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift), dem Erbringungszeitraum, der umfassten Referenzleistungen und der Liefermenge p. a. in den letzten höchstens 3 Jahren vor Auftragsbekanntmachung anzugeben. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. Referenzangaben von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden für die Bietergemeinschaft zusammenfassend bewertet.
Verlangt werden mindestens zwei geeignete Referenzen. Der Nachweis der Vergleichbarkeit von Referenzen obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Die Referenzerläuterung kann bei Bedarf auf Beiblättern zum Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils sämtliche folgenden Merkmale aufweisen:
Die Liefermengen der angegebenen Referenzen dürfen jeweils 652 400 kw/h p. a. nicht unterschreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, hat jeder Bieter die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß dem Vordruck 04: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKDHJQ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.