Sonstige Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E - 6.650 Sdh
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125219985
Postanschrift: Heßlerstraße 53
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olg-hamm.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonstige Postdienstleistungen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 1.4.2021.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten;
II) Kompaktbrief;
III) Großbrief;
IV) Maxibrief;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurfeinschreiben;
b) Übergabe-Einschreiben;
c) Einschreiben mit Rückschein.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Landgerichtsbezirk Arnsberg
Es werden durchschnittlich 54 % der Briefsendungen an Empfänger innerhalb des jeweiligen Los-Gebietes versandt. Im Übrigen erfolgt der Versand bundesweit.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Arnsberg gelegenen Justizbehörden.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g;
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g;
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g;
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1 000 g;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis;
IV) übergeben werden.
a) Einwurfeinschreiben:
Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabeeinschreiben:
Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
c) Einschreiben mit Rückschein:
Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchsten zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 1 beträgt ca. 601 955 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Landgerichtsbezirk Bielefeld
Es werden durchschnittlich 54 % der Briefsendungen an Empfänger innerhalb des jeweiligen Los-Gebietes versandt. Im Übrigen erfolgt der Versand bundesweit.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Bielefeld gelegenen Justizbehörden.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g;
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g;
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g;
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1 000 g;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurfeinschreiben:
Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabe-Einschreiben:
Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
c) Einschreiben mit Rückschein:
Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchsten zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 2 beträgt ca. 1 254 441 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Landgerichtsbezirk Bochum
Es werden durchschnittlich 54 % der Briefsendungen an Empfänger innerhalb des jeweiligen Los-Gebietes versandt. Im Übrigen erfolgt der Versand bundesweit.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Bochum gelegenen Justizbehörden.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g;
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g;
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g;
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1 000 g;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurfeinschreiben:
Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabe-Einschreiben:
Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
c) Einschreiben mit Rückschein:
Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchsten zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 3 beträgt ca. 1 045 213 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Landgerichtsbezirk Detmold
Es werden durchschnittlich 54 % der Briefsendungen an Empfänger innerhalb des jeweiligen Los-Gebietes versandt. Im Übrigen erfolgt der Versand bundesweit.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Detmold gelegenen Justizbehörden.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g;
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g;
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g;
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1 000 g;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurf-Einschreiben:
Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabeeinschreiben:
Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
c) Einschreiben mit Rückschein:
Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchsten zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 4 beträgt ca. 454 331 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Landgerichtsbezirk Dortmund
Es werden durchschnittlich 54 % der Briefsendungen an Empfänger innerhalb des jeweiligen Los-Gebietes versandt. Im Übrigen erfolgt der Versand bundesweit.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Dortmund gelegenen Justizbehörden.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g;
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g;
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g;
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1 000 g;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurfeinschreiben:
Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabe-Einschreiben:
Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
c) Einschreiben mit Rückschein:
Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchsten zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 5 beträgt ca. 3 265 723 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Landgerichtsbezirk Essen
Es werden durchschnittlich 54 % der Briefsendungen an Empfänger innerhalb des jeweiligen Los-Gebietes versandt. Im Übrigen erfolgt der Versand bundesweit.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Essen gelegenen Justizbehörden.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g;
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g;
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g;
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1 000 g;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurf-Einschreiben:
Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabeeinschreiben:
Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
c) Einschreiben mit Rückschein:
Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchsten zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 6 beträgt ca. 1.783.480 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Landgerichtsbezirk Hagen
Es werden durchschnittlich 54 % der Briefsendungen an Empfänger innerhalb des jeweiligen Los-Gebietes versandt. Im Übrigen erfolgt der Versand bundesweit.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Hagen gelegenen Justizbehörden.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g;
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g;
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g;
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1 000 g;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurf-Einschreiben:
Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabeeinschreiben:
Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
c) Einschreiben mit Rückschein:
Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchsten zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 7 beträgt ca. 1 070 085 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Landgerichtsbezirk Münster
Es werden durchschnittlich 54 % der Briefsendungen an Empfänger innerhalb des jeweiligen Los-Gebietes versandt. Im Übrigen erfolgt der Versand bundesweit.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Münster gelegenen Justizbehörden.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g;
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g;
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g;
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1 000 g;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurfeinschreiben:
Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabe-Einschreiben:
Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
c) Einschreiben mit Rückschein:
Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchsten zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 8 beträgt ca. 1 771 815 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Landgerichtsbezirk Paderborn
Es werden durchschnittlich 54 % der Briefsendungen an Empfänger innerhalb des jeweiligen Los-Gebietes versandt. Im Übrigen erfolgt der Versand bundesweit.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Paderborn gelegenen Justizbehörden.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g;
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g;
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g;
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1 000 g;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurf-Einschreiben:
Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabeeinschreiben:
Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
c) Einschreiben mit Rückschein:
Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchsten zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 9 beträgt ca. 600 976 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Landgerichtsbezirk Siegen
Es werden durchschnittlich 54 % der Briefsendungen an Empfänger innerhalb des jeweiligen Los-Gebietes versandt. Im Übrigen erfolgt der Versand bundesweit.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Siegen gelegenen Justizbehörden.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g;
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g;
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g;
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1 000 g;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurf-Einschreiben:
Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabeeinschreiben:
Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
c) Einschreiben mit Rückschein:
Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchsten zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 10 beträgt ca. 423 624 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anlage 7a „Angaben und Nachweise zur Eignungsprüfung" sowie „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ (Formular 521 EU) sind einzureichen und enthalten Informationen zu:
1.Eigenerklärung zu Lizenzen:
a) Allgemeine Informationen:
— Name und Anschrift des Bieters,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
b) Lizenz:
— Lizenz nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 6 PostG, wobei diese Lizenz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein muss. Es genügt die Vorlage einer Kopie,
— Eigenerklärung: Der Bieter erklärt, dass bei der BNetzA kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet worden ist.
2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
Der Bieter erklärt, dass
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen des Bieters eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
a) §§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung),
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
— das Unternehmen des Bieters seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen des Bieters seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich der Bieter zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Der Bieter erklärt ferner, dass sein Unternehmen nicht
— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der Bieter versichert außerdem, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter erklärt zudem, dass ihm bekannt ist, dass die Abgabe wissentlich falscher Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltene Anlage 7a „Angaben und Nachweise zur Eignungsprüfung“ ist einzureichen und enthält über die o. g. geforderten Informationen hinaus folgende Angaben zu den Umsätzen:
Die Umsätze des Bieters in den Kalenderjahren 2017, 2018 und 2019 sind wie folgt anzugeben:
— Gesamtumsatz in EUR Netto,
— Umsatz in EUR Netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass wissentlich falsche Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.
Der Gesamtumsatz Netto muss mindestens das Zweifache des voraussichtlichen Jahressauftragswertes Netto betragen. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose ist der addierte Jahresauftragswert zu Grunde zu legen.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde pro Los 3 oder mehr Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre. Die Referenzen müssen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
— Bezeichnung der Leistungen,
— Öffentlicher Auftraggeber: ja/nein,
— Name u. Anschrift des Aufraggebers,
— Ansprechpartner: Name, Tel.-Nr., E-Mail,
— Beschreibung der Leistung: Tätigkeiten/Aufgaben,
— Auftragswert EUR (netto),
— Leistungszeitraum bis,
— Sendungsaufkommen durchschnittlich pro Jahr:
Briefe: __ Stück
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Referenz(en) mit dem dafür vorgesehenen Formblatt, Anlage 7b, ein (Formblatt ggf. mehrfach verwenden). Der Auftraggeber behält sich vor, mit den von Ihnen angegebenen Ansprechpartnern der Referenzen Kontakt aufzunehmen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass wissentlich falsche Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn für jede Referenz gesondert mindestens 60 % des voraussichtlichen Mengenvolumens erreicht werden.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDSDHUS
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm (POLG).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim POLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem POLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden.
Teilt der POLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch den POLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den POLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
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