Erneuerung Überschussschlammeindickung Referenznummer der Bekanntmachung: 1-226222
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kronprinzenstraße 24
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eglv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Überschussschlammeindickung
Die Emschergenossenschaft beabsichtigt den Austausch der Flotation zur Überschussschlammeindickung gegen 4 Bandeindicker auf der Kläranlage in Bottrop.
— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §§ 41-44 HOAI 2013, LP 5-8;
— Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI 2013, Leistungsbild Tragwerksplanung, LP 5-6;
— Fachplanung technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI 2013, LP 5-8, Anlagengruppen 1, 3, 4, 7, 8.
Bottrop
Die Emschergenossenschaft beabsichtigt den Austausch der Flotation zur Überschussschlammeindickung gegen 4 Bandeindicker auf der Kläranlage in Bottrop.
— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §§ 41-44 HOAI 2013, LP 5-8;
— Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI 2013, Leistungsbild Tragwerksplanung, LP 5-6;
— Fachplanung technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI 2013, LP 5-8, Anlagengruppen 1, 3, 4, 7, 8.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden nach Überprüfung der formalen Kriterien einer Punktebewertung unterzogen (siehe auch Bewerberbogen)
— Anzahl der Beschäftigten, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen (Architekten und Ingenieure) in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019);
— 2 Referenzen des Bewerbers zu vergleichbaren Projekten der Planung und Umsetzung von maschinellen Einrichtungen zur Entwässerung, die in den letzten acht Jahren abgeschlossen wurden;
— Projektteam.
Anzahl der Beschäftigten:
Für die Anzahl der Beschäftigten werden maximal 50 Punkte vergeben. 5 Punkte werden bei mehr als 8 Beschäftigten, 3 Punkte bei 6-7 Beschäftigten, 2 Punkte bei 3-5 Beschäftigen und 1 Punkt bei 3 und weniger Beschäftigten vergeben. Gewichtet wird die erreichte Punktzahl mit dem Faktor 10.
Für die Referenzen werden je Referenz maximal 100 Punkte vergeben.
Erbrachte Leistungsphasen: Für erbrachte Leistungsphasen 5-7 werden 3 Punkte vergeben, für erbrachte Leistungsphasen 5-8 werden 5 Punkte vergeben. Gewichtet wird die Punktzahl mit dem Faktor 4. Maximal können für die Durchführung der Leistungsphasen 20 Punkte erreicht werden.
Baukosten (KG300-500): Für Baukosten über 1 Mio. EUR werden 5 Punkte, für 0,5 Mio. EUR bis 1 Mio. EUR werden 3 Punkte, für 0,25 Mio. EUR bis 0,5 Mio. EUR werden 2 Punkte und für Baukosten unter 0,25 Mio. EUR wird ein Punkt vergeben. Gewichtet wird die Punktzahl mit dem Faktor 4. Maximal können für die Baukosten des Referenzprojektes 20 Punkte erreicht werden.
Jahr des Projektabschlusses: Für einen Abschluss der erbrachten Leistungen zwischen 2017-2019 werden 5 Punkte, für einen Abschluss zwischen 2014-2016 werden 3 Punkte und für einen Abschluss zwischen 2012-2013 wird 1 Punkt vergeben. Gewichtet wird die Punktzahl mit dem Faktor 4. Maximal können für den Abschluss der erbrachten Leistungen 20 Punkte erreicht werden.
Referenzschreiben/Eigenerklärung: Bei der Vorlage des Referenzschreibens des Auftraggebers oder einer Eigenerklärung mit Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber werden 5 Punkte vergeben. Werden weder Referenzschreiben noch Eigenerklärung vorgelegt, wird ein Punkt vergeben. Gewichtet wird die Punktzahl mit dem Faktor 4. Maximal können für das Vorliegen des Referenzschreibens bzw. der Eigenerklärung 20 Punkte erreicht werden.
Auftragsgegenstand: Handelt es sich beim Auftragsgegenstand um die Planung einer Sanierung bzw. eines Umbaus einer maschinellen Einrichtung zur Entwässerung werden 5 Punkte vergeben, für einen Neubau einer maschinellen Einrichtung zur Entwässerung werden 2 Punkte vergeben. Gewichtet wird die Punktzahl mit dem Faktor 4. Maximal können für den Auftragsgegenstand 20 Punkte erreicht werden.
Fortsetzung siehe II.2.9) …
… Fortsetzung von II.2.4):
Für das Projektteam werden maximal 250 Punkte vergeben.
Projektleiter Berufserfahrung Projekte im Bereich Entwässerungsanlagen: Für eine Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren werden 5 Punkte, für eine Berufserfahrung von 5-9 Jahren werden 3 Punkte, für 2 bis 4 Jahre werden 2 Punkte und für eine Berufserfahrung kleiner 2 Jahre wird ein Punkt vergeben. Gewichtet wird die Punktzahl mit dem Faktor 20. Maximal können für die Berufserfahrung des Projektleiters im Bereich von Entwässerungsanlagen 100 Punkte erreicht werden.
Berufserfahrung Fachplaner Verfahrens-/Maschinentechnik: Für eine Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren werden 5 Punkte, für eine Berufserfahrung von 5-9 Jahren werden 3 Punkte, für 2 bis 4 Jahre werden 2 Punkte und für eine Berufserfahrung kleiner 2 Jahre wird ein Punkt vergeben. Gewichtet wird die Punktzahl mit dem Faktor 10. Maximal können für die Berufserfahrung des Fachplaners Verfahrens-/Maschinentechnik 50 Punkte erreicht werden.
Berufserfahrung Fachplaner Elektrotechnik: Für eine Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren werden 5 Punkte, für eine Berufserfahrung von 5-9 Jahren werden 3 Punkte, für 2 bis 4 Jahre werden 2 Punkte und für eine Berufserfahrung kleiner 2 Jahre wird ein Punkt vergeben. Gewichtet wird die Punktzahl mit dem Faktor 10. Maximal können für die Berufserfahrung des Fachplaners Elektrotechnik 50 Punkte erreicht werden.
Berufserfahrung örtliche Bauüberwachung Verfahrens-/Maschinentechnik: Für eine Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren werden 5 Punkte, für eine Berufserfahrung von 5-9 Jahren werden 3 Punkte, für 2 bis 4 Jahre werden 2 Punkte und für eine Berufserfahrung kleiner 2 Jahre wird ein Punkt vergeben. Gewichtet wird die Punktzahl mit dem Faktor 10. Maximal können für die Berufserfahrung der örtlichen Bauüberwachung Verfahrens-/Maschinentechnik 50 Punkte erreicht werden.
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 500 Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Die bestplatzierten 3 bis 5 Bewerber in der Reihenfolge werden zum Angebot/zur Verhandlung eingeladen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung siehe III.2.1).
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben,
— In der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— In der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden;
— In der ein von allen für die Durchführung des Vertrags gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter benannt und erklärt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt;
— In der die postalische Anschrift des Vertreters angegeben wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird.
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber am Vergabeverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die nachbekannten Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit abgibt. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur Fachkunde sind die Ausführungen in Ziffer III.1.2) und III.1.3) zu beachten.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung (Eignungsleihe). Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizufügen. Weiter hat der Nachunternehmer seine Zuverlässigkeit anhand der nachbenannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Zudem sind Erklärungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Fachkunde gemäß dem in Ziffer III.1.2) und III.1.3) genannten Anforderungen einzureichen.
Hierzu ist der Bewerberbogen mit dem Projekttitel „Erneuerung Überschusschlammeindickung“ zu verwenden. Alle im Bewerberbogen geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachforderungen bleiben vorbehalten. Folgende Erklärungen sind mit der Bewerbung einzureichen:
1. Eigenerklärung bei Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 (1), (4) GWB,
2. Eigenerklärung bei Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung der Versicherung, dass die Höhe der Haftpflicht bei Auftragserteilung angepasst wird.
Hierzu ist der Bewerberbogen mit dem Projekttitel „Erneuerung Überschussschlammeindickung“ zu verwenden. Alle im Bewerberbogen geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachforderungen bleiben vorbehalten.
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelung des Heimatstaats berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinien 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährt ist.
2. Juristische Personen, zu denen satzungsgemäß Geschäftszweck die dem Projekt entsprechende Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellte Anforderungen erfüllen
3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen oder juristischen Personen: Bei Bewerbergemeinschaften muss mindesten ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Auf den Auftrag findet das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW) Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 (3) GWB. Dort heißt es, der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 (1) Nr. 2. § 134 (1) 2 bleibt unberührt.
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV:2.2, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion). Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1 genannte Stelle.
Postanschrift: Kronprinzenstraße 24
Ort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Telefon: +49 2011040