Mediale Sofortausstattung Lehrer/Schüler
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hückelhoven
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hueckelhoven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mediale Sofortausstattung Lehrer/Schüler
Mediale Sofortausstattung Lehrer/Schüler.
Stadt Hückelhoven
Rathausplatz 1
41836 Hückelhoven
Hardwarelieferung für 14 Schulen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Im Falle einer Schließung von Schulen/Klassen aufgrund einer Covid19 Erkrankung muss ein Fernunterricht gewährleistet sein, die momentanen Strukturen und Ausstattungen können dies nur mangelhaft gewährleisten
— Bedürftige Schüler und Lehrpersonal haben keine dienstlichen Mittel zur Verfügung um bedarfsgerecht einen Unterricht gestalten zu können;
— Die Mittel sind bis zum 31. Dezember 2020 zu verbrauchen (inklusive Abrechnung);
— Die momentanen Liefersituationen belaufen sich auf 2- 3 Monate, je später ein Auftrag erteilt wird, desto länger sind die Lieferfristen, da immer mehr Kommunen Aufträge erteilen. Aufträge über das Jahr hinaus werden zum jetzigen Stand nicht gefördert;
— Gem. Aussage der Ministerin Gebauer, sind Schulen angehalten, die Beschaffungen schnellstmöglich durchzuführen.
Auf Grund der o. g. Gründen trifft § 14 Abs. 4, Nr. 3 VgV zu (Notsituation, Eiligkeit).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRZYYHX
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).