TGA-Planung Erweiterung Marienschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0722-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Erweiterung Marienschule
Die Stadt Münster beabsichtigt die Erweiterung der Marienschule Roxel zur Fünfzügigkeit. Dies soll unter Einbeziehung der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule in den vorhandenen Räumlichkeiten der beiden Standorte erfolgen. Laut zugrunde gelegtem Raumprogramm fehlt es der Marienschule an Klassenräumen, Mehrzweckräumen, Differenzierungs- und OGT-Räumen. Ebenso soll die Verwaltung im Bereich von Lehrerzimmern vergrößert werden und die Verortung der Mittagsverpflegung mit Speiseraum, Küche und Lager, die derzeitig ausgelagert ist, nun am Standort erfolgen.
Die Barrierefreiheit ist im Sinne der Inklusion unter Zugrundelegung der Bestandsgebäude zu berücksichtigen.
Eine vorangegangene Prüfung hat ergeben, dass die vorhandenen Flächen an beiden Standorten auskömmlich sind, sodass Teile des Erdgeschosses der Augustin-Wibbelt-Schule weiterhin von einer Kindertagsstätte genutzt werden können.
Die Marienschule und die ehemalige Augustin-Wibbelt-Schule sind durch die Straße Auf dem Dorn voneinander getrennt. Ein Wechsel zwischen den Gebäuden kann wegen der Aufsichtspflicht ausschließlich in Begleitung Erwachsener erfolgen. Aus schulorganisatorischer und pädagogischer Sicht sollen daher die beiden Gebäude über die Straße hinweg durch einen überdachten Übergang in Form einer neuen Brücke mit einer Länge von ca. 23 m verbunden werden.
Die Umbaumaßnahme muss im laufenden Schulbetrieb realisiert werden. Es ist nicht vorgesehen Ersatzmaßnahmen zu schaffen. Eine Aufteilung in Bauabschnitte ist möglich.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI, Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 für o. g. Maßnahme.
Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Erweiterung der Marienschule in Roxel.
Die TGA-Planung umfasst die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 (Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Elektrotechnik, Informationstechnik, Förderanlagen und Gebäudeautomation). Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11). Die Anlagengruppe 7 (Küchentechnik) ist nicht Auftragsgegenstand; dem Auftragnehmer wird aber die Schnittstellenkoordination mit der Anlagengruppe 7 übertragen.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Die Maßnahme muss rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2023/24 abgeschlossen sein.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich HLS (Anlagengr. 1-3) in den letzten 5 Jahren (Gewicht 43 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 12 %),
1.2. zusätzl. zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Schule oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Seminargebäude einer Hochschule, KiTa-Gebäude) (Gewicht 6 %),
1.3. zusätzl. zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Anlagengruppen 1-3) (Gewicht 15 %),
1.4. zusätzl. zu 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 410 bis 430 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 6 %),
1.5. zusätzl. zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 4 %).
2. Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich ELT (Anlagengr. 4+5) in den letzten 5 Jahren (Gewicht 43 %), Unterkriterien:
2.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Nr. 2 (Gewicht 12 %),
2.2. zusätzl. zu 2.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Schule oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Seminargebäude einer Hochschule, KiTa-Gebäude) (Gewicht 6 %),
2.3. zusätzl. zu 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Anlagengruppen 4+5) (Gewicht 15 %),
2.4. zusätzl. zu 2.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 440 bis 450 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 6 %),
2.5. zusätzl. zu 2.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 4 %).
3. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
3.1. aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5 %),
3.2. aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5 %).
4. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 4 %) mit den Unterkriterien:
4.1. durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 2 %),
4.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen ist eine Weiterbeauftragung zunächst der LPhen 5 und 6 (Beauftragungsstufe 2) und sodann der LPhen 7 bis 9 (Beauftragungsstufe 3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1)) entweder der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) oder der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbar)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.11.2015) für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (mindestens) zu den Anlagengruppen 1 bis 3 (jeweils Honorarzone II oder III), deren Gegenstand (zumindest auch) der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes war und bei denen sich die Baukosten (nur Summe KGr 410, 420 und 430 entspr. DIN 276) auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt) beliefen.
2. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.11.2015) des Büros für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (mindestens) zu den Anlagengruppen 4 und 5 (jeweils Honorarzone II oder III), deren Gegenstand (zumindest auch) der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes war und bei denen sich die Baukosten (nur Summe KGr 440 und 450 entspr. DIN 276) auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt) beliefen.
3. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) einerseits und der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbar) andererseits, und zwar jeweils durchschnittlich für die Jahre 2017 bis 2019 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein; bei LPh 8 genügt bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Die zu Ziffer 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 2 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 4 und 5 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein; bei LPh 8 genügt bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Qualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in darf für beide Arten der unter Ziffer 3 genannten Fachrichtungen (umgerechnet in Vollzeitstellen) jeweils nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens, die rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2023/24 liegen muss. Der genaue Fertigstellungstermin wird erst nach Auftragsvergabe im Zuge des Planungsprozesses abgestimmt und muss je nach den schulischen Erfordernissen evtl. auch vor dem in Abschnitt II.2.7) genannten Datum für das Ende der Vertragslaufzeit.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYR3R
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Klemensstr. 10
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html