Jahrespflege Friedhöfe Referenznummer der Bekanntmachung: S-HATT-2020-0027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: +49 2324 / 204-3229
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hattingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahrespflege Friedhöfe
Unterhaltungsarbeiten auf den 3 städtischen Friedhöfen. Die Arbeiten umfassen die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen und Wegen, die Grabbereitung, die Abfallentsorgung und den Winterdienst.
Die Arbeiten werden für die Dauer von 3 Jahren vergeben, mit der Option den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Es erfolgt eine losweise Vergabe.
Jahrespflege
Friedhöfe Hattingen
1. Hattingen-Welper, Friedhofsweg, 45527 Hattingen
2. Hattingen-Holthausen, Holthauser Straße, 45527 Hattingen
3. Hattingen-Mitte, Waldstraße, 45525 Hattingen
Unterhaltungsarbeiten auf den 3 städtischen Friedhöfen. Die Arbeiten umfassen die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen und Wegen, die Abfallentsorgung und den Winterdienst.
Die Arbeiten werden für die Dauer von 3 Jahren vergeben, mit der Option den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Einmalige Verlängerung um ein Jahr.
Grabbereitung
Friedhöfe Hattingen
1. Hattingen-Welper, Friedhofsweg, 45527 Hattingen
2. Hattingen-Holthausen, Holthauser Straße, 45527 Hattingen
3. Hattingen-Mitte, Waldstraße, 45525 Hattingen
Grabbereitung auf den 3 städtischen Friedhöfen.
Die Arbeiten werden für die Dauer von 3 Jahren vergeben, mit der Option den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Einmalige Verlängerung um ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Vereinbarung gemäß §§ 2, 3 GWB,
b) Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
c) Erklärung zur Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister,
d) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB,
e) Erklärung, dass durch den Bewerber keine Verfehlung begangen wurde, die zum Ausschluss vom Verfahren oder zur Eintragung in das Vergaberegister (§ 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz) führen könnte.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern ein Bewerber sich zum Nachweis seiner persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen, insb. Subunternehmer beruft, sind entsprechende Angaben auch für diese vorzulegen.
Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Eigenerklärung über das Bestehen und die Höhe einer Haftpflichtversicherung. Im Auftragsfall ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Der Bieter/die Bieterin hat mit dem Angebot
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3
Jahren vorzulegen, die folgende Anforderungen erfüllen:
Vergleichbar hinsichtlich Unterhaltsarbeiten auf Friedhöfen, Angaben zu Name und Anschrift der Referenzgeberin/des Referenzgebers mit Ansprechpartner/in inkl. Telefonnummer bzw. weitere Kommunikationsadressen, Auftragsart und -umfang.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hattingen
Zentrale Vergabestelle
EG, Zi. 4
Rathausplatz 1
45525 Hattingen
Bieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRDY1BG
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.