Vergabe der Planungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI) für den „BildungsCampus Neuenhof“ in Siegburg, Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nogenter Platz 10
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Planungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI) für den „BildungsCampus Neuenhof“ in Siegburg, Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums
Vergabe der Planungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI) für den „BildungsCampus Neuenhof“ in Siegburg, Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums.
Seitens des Ingenieurs für die Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 8 sind die Leistungen analog § 55 HOAI zu erbringen. Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 4 (teilweise) und 5 bis 9 (Technische Ausrüstung § 55 HOAI) stufenweise zu vergeben.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht abschließend geklärt, ob für die gesamte Baumaßnahme oder einzelne Bauabschnitte ein Generalunternehmer beauftragt werden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51465
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 1-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html