Neubau Wasseraufbereitungsanlage Dörenthe – Los 8 – Spezialtiefbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Fuggerstr. 1
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49479
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wtl-wasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wasseraufbereitungsanlage Dörenthe – Los 8 – Spezialtiefbau
Der WTL erneuert das Wasserwerk am Standort in Dörenthe. Das neue Wasserwerk wird auf dem gleichen Grundstück errichtet. Das alte Wasserwerk einschl. der Nebenanlagen wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Anlage zurückgebaut. Für den Gebäudekomplex der Grundwasseraufbereitung ist eine wasserdichte Baugrube zu erstellen.
Es ist eine wasserdichte Baugrube mit rückverankerter Spundwand zu erstellen. Die zugehörige wasserdichte Sohle ist im Düsenstrahlverfahren herzustellen. Nebenarbeiten wie Baugrubenaushub und die Wasserhaltung in der Baugrube sind ebenfalls Bestandteil der Ausführung.
Ibbenbüren Ortsteil Dörenthe
Am Wasserwerk 1
Die folgenden Arbeiten sind auszuführen:
— Einbau von ca. 2 000 m2 Spundwänden mit Einbringtiefen von bis zu 13,5 m;
— Erstellen von Gurtungen und Rückverankerungen mit Verpressankern für temporäre Zwecke – Herstellung von rd. 1 100 m2 zementgebundenen Sohle im Düsenstrahlverfahren in sa. 13 m unter GOK.;
— Ausführung von ca. 5 000 m3 Baugrubenaushub;
— Einrichten und Betreiben der erforderlichen Wasserhaltung;
— Übergabe der Baugrube an den Hochbau;
— Weitere Baugrubensicherungen mit Spundwänden;
— Rückbau der Spundwände nach Fertigstellung des Rohbaus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Floß
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Land: Deutschland
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.