Neubau Wasseraufbereitungsanlage Dörenthe – „Los 4 – Hoch- und Ingenieurbau“
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Fuggerstr. 1
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wtl-wasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wasseraufbereitungsanlage Dörenthe – „Los 4 – Hoch- und Ingenieurbau“
Der WTL erneuert das Wasserwerk am Standort in Dörenthe. Das neue Wasserwerk wird auf dem gleichen Grundstück errichtet. Das alte Wasserwerk einschl. der Nebenanlagen wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Anlage zurückgebaut.
Es sind insgesamt 5 verschiedene neue Bauwerke zu errichten (1 Betriebsgebäude, 2 Wasseraufbereitungshallen, 2 Beckenanlagen). In den Untergeschossen der Wasseraufbereitungshallen sind wasserdichte Behälter (2 x 600 m3) in Stahlbetonbauweise herzustellen.
Die Hallen sind als Stahlkonstruktionen mit Sandwichprofilen herzustellen. Neben der Errichtung der Bauwerke sind Erdarbeiten und Wasserhaltungsarbeiten auszuführen. Die Bauwerke werden teilweise parallel in 2 Abschnitten hergestellt. Die anlagen- und elektrotechnische Ausrüstung der Gebäude ist nicht Bestandteil dieses Loses.
Ibbenbüren, Ortsteil Dörenthe
Am Wasserwerk
Hoch- und Ingenieurbau Betriebsgebäude:
— Grundfläche ca. 460 m2 (UG, EG, OG), Rauminhalt ca. 4 000 m³;
— WU-Konstruktion im UG;
— Massivbau (zweischaliges Mauerwerk mit Klinkerfassade);
— Metalldach aus Sandwichelementen ca. 500 m2.
GW-Aufbereitung:
— Grundfläche ca. 900 m2 (1. UG, 2. UG, EG, OG), Rauminhalt ca. 12 000 m³;
— WU-Konstruktion aus Stahlbeton im 1. UG, 2. UG;
— 2 Trinkwasserbehälter aus Stahlbeton (2 x 600 m3 Volumen) im UG
(Betone mit Trinkwasserqualität und Einsatz von Schalungsdrainagen erforderlich) – Bühnen und Zwischenebene aus Beton bzw. als Stahlkonstruktion;
— Fassade aus Sandwichelementen, Fläche ca. 900 m2;
— Metalldach aus Sandwichelementen ca. 1 000 m2.
DEK-Aufbereitung:
— Grundfläche ca. 355 m2 (1. UG, EG, OG), Rauminhalt ca. 4 000 m³;
— WU-Konstruktion aus Stahlbeton im UG;
— 1 Spülwasserbehälter aus Stahlbeton (1 x 200 m3) im UG;
— Stahlhalle im EG und OG, Fassade aus Sandwichelementen, Fläche ca. 500 m2;
— Metalldach aus Sandwichelementen ca. 500 m2.
GW-Absetzbecken:
— Grundfläche ca. 300 m2;
— Offene Beckenanlage aus Stahlbeton (WU-Konstruktion) mit Stahlkonstruktion
(Pultdach) zur Montage von PV-Modulen GW-Trockenbeet:
— Grundfläche ca. 600 m2;
— Offene Beckenanlage mit Drainagesystem auf Bentonitabdichtung;
— Seitenwände, Schächte und Zufahrten aus Stahlbeton (WU-Konstruktion).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf die indikativen Angebote (Erstangebote) zu erteilen gem. § 15 Abs. 4 SektVO.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Alte Haselünner Str. 5
Ort: Lingen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49808
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen gemäß § 15 Abs. 4 SektVO.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.
Hinweis: Teilnahmeanträge und spätere Angebote können nur elektronisch eingereicht werden.Teilnahmeanträge und Angebote in Papierform sind nicht zulässig.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.