Neubau Wasseraufbereitungsanlage Dörenthe – „Los 12 – Flockungsanlage“
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Fuggerstr. 1
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49479
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wtl-wasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wasseraufbereitungsanlage Dörenthe – „Los 12 – Flockungsanlage“
Der WTL erneuert das Wasserwerk am Standort in Dörenthe. Das neue Wasserwerk wird auf dem gleichen Grundstück errichtet. Das alte Wasserwerk einschl. der Nebenanlagen wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Anlage zurückgebaut. Die Aufbereitung ist in zwei getrennte Bauwerke gegliedert.
Im ersten Bauwerk (DEK-Aufbereitung) werden bis zu 600 m3/h Oberflächenwasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal voraufbereitet. Die Flockungsanlage ist die erste Aufbereitungsstufe zur Flockung und Sedimentation von Partikeln (Trübungsreduzierung) im Oberflächenwasser.
Ibbenbüren Ortsteil Dörenthe
Am Wasserwerk 1
Planung, Lieferung und Einbau einer Flockungsanlage in einem bauseits erstellten Wasserwerksneubau (Massivbauweise mit Stahlbauhallenkonstruktion). Der Leistungsumfang der Flockungsanlage besteht im Wesentlichen aus:
— Lieferung und Einbau einer Flockungsanlage (Kompaktanlage) mit einer Aufbereitungsleistung von bis zu 600 m3/h für die Flockung und Sedimentation von Partikeln (Trübungsreduzierung) – Einbindung der bauseits gelieferten FM und FHM-Dosieranlagen;
— Ausrüstung der Anlage mit der zugehörigen Maschinen- und Messtechnik (Pumpen. Rührwerke, Messtechnik) – Verrohrung der selbst gelieferten Anlagentechnik;
— Inbetriebnahme vor Ort.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.