8269 Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Herzebrocker Straße 140
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-guetersloh.de
Adresse des Beschafferprofils: www.owl-vergabeportal.de/portal/default.aspx?Portal=OWL
Abschnitt II: Gegenstand
8269 Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation („Next Generation Access“ – „NGA“) in den noch unterversorgten Gebieten des Kreises Gütersloh. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen unterversorgten Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privatenTelekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“).
Borgholzhausen
Borgholzhausen
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2 376 Wohnadressen, 1 Schulstandort und 51 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten in den Anhängen 10 bis 17 beschrieben. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf 8 Lose. Der Auftragnehmer muss– soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zunehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebensowie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben.
In Borgholzhausen sind 249 Adressen, davon 247 Wohnadressen und 2 Gewerbeadressen zu versorgen.
Harsewinkel
Harsewinkel
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2 376 Wohnadressen, 1 Schulstandort und 51 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten in den Anhängen 10 bis 17 beschrieben. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf 8 Lose. Der Auftragnehmer muss– soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zunehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebensowie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben.
In Harsewinkel sind 373 Adressen, davon 353 Wohnadressen und 20 Gewerbeadressen zu versorgen.
Langenberg
Langenberg
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2 376 Wohnadressen, 1 Schulstandort und 51 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten in den Anhängen 10 bis 17 beschrieben. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf 8 Lose. Der Auftragnehmer muss– soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zunehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebensowie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben.
In Langenberg sind 187 Adressen, davon 186 Wohnadressen und 1 Gewerbeadressen zu versorgen.
Rheda-Wiedenbrück
Rheda-Wiedenbrück
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2 376 Wohnadressen, 1 Schulstandort und 51 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten in den Anhängen 10 bis 17 beschrieben. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf 8 Lose. Der Auftragnehmer muss– soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zunehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebensowie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben.
In Rheda-Wiedenbrück sind 390 Adressen, davon 378 Wohnadressen und 12 Gewerbeadressen zu versorgen.
Schloß Holte-Stukenbrock
Schloß Holte-Stukenbrock
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2 376 Wohnadressen, 1 Schulstandort und 51 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten in den Anhängen 10 bis 17 beschrieben. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf 8 Lose. Der Auftragnehmer muss– soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zunehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebensowie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben.
In Schloß Holte-Stukenbrock sind 274 Wohnadressen zu versorgen.
Steinhagen
Steinhagen
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2 376 Wohnadressen, 1 Schulstandort und 51 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten in den Anhängen 10 bis 17 beschrieben. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf 8 Lose. Der Auftragnehmer muss– soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zunehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebensowie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben.
In Steinhagen sind 307 Adressen, davon 302 Wohnadressen und 5 Gewerbeadressen zu versorgen.
Versmold
Versmold
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2 376 Wohnadressen, 1 Schulstandort und 51 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten in den Anhängen 10 bis 17 beschrieben. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf 8 Lose. Der Auftragnehmer muss– soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zunehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebensowie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben.
In Versmold sind 500 Adressen, davon 489 Wohnadressen, 1 Schule und 10 Gewerbeadressen zu versorgen.
Werther
Werther
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2 376 Wohnadressen, 1 Schulstandort und 51 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten in den Anhängen 10 bis 17 beschrieben. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf 8 Lose. Der Auftragnehmer muss– soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zunehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebensowie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben.
In Werther sind 148 Adressen, davon 147 Wohnadressen und 1 Gewerbeadressen zu versorgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der beruflichen Befähigung und Erlaubnis hat der Bieter unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen;
— Eigenerklärung des Bieters, dass in den letzten 2 Jahren keine Verstöße gegen einschlägige Normen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes vorliegen;
— Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden;
— Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Darüber hinaus hat der Bieter in der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) nachstehende Angaben zu machen:
— Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Angabe des Gründungsjahres, gewählte Gesellschaftsform sowie gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Nachweise zu erbringen:
— Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
— Soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 2 Jahre).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Eigenerklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie
— Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie
— Eigenerklärung (Anlage A.5) oder – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Befähigung hat der Bieter folgenden Nachweis mit dem Angebot einzureichen:
— Neben der auszufüllenden Anlage A.6 ist ein Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Falls keine Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, so sind die Angaben unter Ziffer C.IV. der Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) zu berücksichtigen.
Die vorbezeichnete Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 10 Mio. für Personenschäden und über EUR 5 Mio. für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) folgende Angaben abzugeben:
— Benennung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 5 Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des Gesamt-/ Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber führt eine öffentliche und europaweite Bekanntmachung durch und gestaltet das zugrundeliegende Verfahren als einstufiges Verhandlungsverfahren aus.
Zwar ist vorliegend eine Dienstleistungskonzession i. S. v. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB gegeben, allerdings sieht der Auftraggeber mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zur Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB(vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 21.8.2019, AZ: Verg 5/19 1/SVK/017-19) von einer direkten Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) ab. Der Auftraggeber orientiert sich daher lediglich an den Regelungen der KonzVgV, insbesondere an § 12 KonzVgV. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung der genannten vergaberechtlichen Regelungen. Der Auftraggeber orientiert sich an diesen allein zur Strukturierung seines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens.
Im Gegensatz zur Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV können beim einstufigen Verhandlungsverfahren im Rahmen der Konzessionsvergabe die Aufforderung zur Teilnahme und zur Angebotsabgabe zeitlich zusammenfallen (vgl. BeckOK VergabeR/Lichtwitz KonzVgV § 12 Rn. 29). Darüber hinaus steht das vorliegende einstufige Verhandlungsverfahren – in Gegensatz zum Verhandlungsverfahren nach § 17 Abs. 5 VgV – einer unbeschränkten Anzahl von Bietern offen.
Postanschrift: Brief: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Herzebrocker Straße 140
Ort: Gütersloh
Postleitzahl: 33248
Land: Deutschland
Telefon: [removed]