Mintarder Weg 43 – „ehem. Schule an der Ruhr“ – Rückbau und Baufeldfreimachung Referenznummer der Bekanntmachung: 20-094-EUÖ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenallee 10
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mintarder Weg 43 – „ehem. Schule an der Ruhr“ – Rückbau und Baufeldfreimachung
Mintarder Weg 43 – „ehem. Schule an der Ruhr“ – Rückbau und Baufeldfreimachung.
45129 Essen-Kettwig
Am Grundschulstandort Mintarderweg 43, Schule an der Ruhr (2-zügige Grundschule) in Essen-Kettwig wurden Schadstoffe festgestellt, die eine Nutzung der Schule nicht mehr zulassen. Der Betrieb des Standortes wurde Anfang 2017 eingestellt. Daher plant die Stadt Essen den Abbruch der vorhandenen Gebäude (Schul- und OGS-Gebäüde), die Freimachung des Baufelded und den Neubau einer 2-zügigen Grundschule.
Dieses Vergabeverfahren beinhaltet die Abbruch- und Rückbauarbeiten, die Baufeldfreimachung. Die Rückbauarbeiten umfassen eine Schadstoffsanierung sowie deren Entsorgung.
Umfang der Arbeiten:
Das ca. 6 550 m2 große Schulgelände umfasst u. a. das rund 1 200 m2 große, 1929 im Bauhausstil errichtete Schulgebäude, eine etwa 1 000 m2 große, mit Tartan belegte und von Ballfangzäunen umgebene Sportanlage sowie das ca. 240 m2 Gebäude der 2008 gebauten offenen Ganztagsschule (OGS). Die umliegenden Freiflächen umfassen außerdem den Schulhof sowie einen Spielplatz und sind, abgesehen von kleineren Bereichen, in denen Bäume gepflanzt wurden, asphaltiert. Die Geländehöhe ist mit ca. 43-44 m ü. NHN weitestgehend eben. Das untersuchte Grundstück ist nicht im Kataster über altlastverdächtige Flächen der Stadt Essen erfasst.
Die hier ausgeschriebenen baulichen Maßnahmen umfassen den vollständigen Rückbau der aufstehenden Bebauung (Grundschule + OGS) inkl. Fundamenten und Rohrgraben. Ferner ist der Rückbau der versiegelten Flächen und Einfriedungselemente vorgesehen. Die anfallenden Abfälle sind zu entsorgen und die Fläche ist für die weitere Bearbeitung herzurichten.
Folgende baulichen und technischen Anlagen sind zurückzubauen:
— OGS-Pavillon;
— Container (neben OGS-Pavillon);
— Rohrgraben;
— Schule (teilweise 3-geschossiges Gebäude mit Teilunterkellerung);
— Garage/Carport;
— versiegelte Flächen:
—— ca. 1 585 m2 Asphalt, z.T. teerstämmig;
—— ca. 300 m2 Verbundsteinpflaster;
—— ca. 410 m2 Beton;
—— ca. 1.180 m2 Grünflächen, die zu befestigen sind;
— Inventar:
Zäune, Bänke, Abfalleimer, Bordsteine, Rasenkantensteine
Der Rückbau soll Anfang 2021 beginnen. Es ist von einer Bauzeit von 22 Wochen ab Auftragserteilung auszugehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist beigefügt.
Der Bieter hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Sachkunde und eine Eignung/Qualifikation, hier: Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang II Nr. 2.4 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest, einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils genannten Sachkundenachweise zu dieser Eigenerklärung, auf gesondertes Verlangen gemäß § 16a EU VOB/A nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Ektronische Angebotsabgabe.
Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung. Es werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
Elektronische Abgabe der Angebote:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z. B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“, das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRJQ
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]