Umbau Jahnplatz — Haltestellendächer Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5086-EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Jahnplatz — Haltestellendächer
Umbau des Jahnplatzes:
Der Jahnplatz ist in der Bielefelder Innenstadt der zentrale Platz.
Er ist Knotenpunkt der unterirdischen Stadtbahn mit den die Innenstadt bedienenden Buslinien. Im Zuge einer von der Stadt Bielefeld verabschiedeten Mobilitätsstrategie soll der Platz nach der Leitidee der „klimafreundlichen Mobilität" umgestaltet und lebenswerter gemacht werden. Gemäß dem Kopenhagener Modell soll der Jahnplatz einen ausgewogenen Raum für Busse, Radfahrer, Fußgänger und dem Individualverkehr bieten.
Teil der vollständigen Umgestaltung ist die Erneuerung der Haltestellenüberdachungen. Durch eine geänderte Verkehrsführung verschieben sich die Bushalteplätze. Die neuen Dächer tragen dem Rechnung und ermöglichen weiterhin einen trockenen Übergang aus der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle zum Bus.
Gleichzeitig sollen die Dächer durch ihre Gestaltung und Qualität einen Beitrag zu lebenswerteren, öffentlichen Raum leisten.
Jahnplatz Bielefeld
33602 Bielefeld
Der Leistungsort erstreckt sich über den innerstädtischen Verkehrsknotenpunkt Jahnplatz einschließlich der Einmündungsbereiche.
Die neue Haltestellenüberdachung am Jahnplatz besteht aus 2 Gruppen von Dächern. Sie stehen im östlichen Bereich des Jahnplatzes beidseitig der Herforder Straße. Die südlichen Dächer dienen Bussen, die in Richtung Kesselbrink und Hauptbahnhof fahren. An den Dächern nördlich der Herforder Straße fahren die Busse in Richtung Kunsthalle ab.
Jede Dachgruppen besteht aus 4 Dächern. Jeweils 2 Dächer stehen in Richtung Bebauung. Sie überdecken die Zugänge zu der unter der Straße befindlichen Stadtbahnhaltestelle und weisen einen lichte Mindesthöhe von 3,50 m auf, damit Fahrzeuge der Feuerwehr unter ihnen hindurchfahren können. Zwischen den beiden Dächern befindet sich jeweils eine Aufstellfläche der Feuerwehr, um die angrenzenden Häuser anzuleitern. Die jeweils 2 Dächer zur Fahrbahn sind höher. Die lichte Höhe von mind. 4,50 m ist dem Fahrverkehr geschuldet. Beide Dachflächen weisen einen Höhenversatz auf, der dem Gefälle der Straße Rechnung trägt.
Die Überdachung besitzen begrünte Flachdächer und bestehen aus mehreren, zusammengefügten Einzelelementen. Diese Einzeldächer weisen eine Rundstütze und 4 dreieckige Unterbekleidung auf, die Schräg von der Stütze zum flachen Rand ansteigen und das Dachtragwerk verdecken. Die Unterdecke besteht aus unregelmäßig gelochten Blechen. Der sich ergebende Hohlraum ist ausgeleuchtet. Dadurch ergibt sich ein illuminierter Dachkörper.
Das Projekt wird durch EU- und Landesfördermittel aus dem Programm „Emmissionsfreie Innenstadt" mitfinanziert. Daran ist eine Fertigstellung der Maßnahme bis Mitte 2022 geknüpft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umgestaltung Jahnplatz, Haltestellendächer
Postanschrift: Bilovice 519
Ort: Bilovice
NUTS-Code: CZ07 Střední Morava
Postleitzahl: 68712
Land: Tschechien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur Mehrwertsteuerberechnung
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend — voraussichtlich bis zum 31.12.2020 — von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Angebote mit dem anderen Mehrwertsteuersatz werden entsprechend umgerechnet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9XCU
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.