EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für die Gemeinde Lindlar
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Borromäusstraße 1
Ort: Lindlar
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51789
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lindlar.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für die Gemeinde Lindlar
Die Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben:
— Los 1: Durchführung von Beförderungsleistungen im Schülerverkehr (4 Kraftomnibusse);
— Los 2: Durchführung von Beförderungsleistungen im Schülerverkehr (1 Kraftomnibus).
Durchführung von Beförderungsleistungen im Schülerverkehr (4 Kraftomnibusse)
— Beförderung von Schülern im Zubringerverkehr von vorgegebenen Haltestellen des Wohnortes zu vorgegebenen Linienbushaltestellen (morgens);
— Beförderung von Schülern von vorgegebenen Haltestellen des Wohnortes zur jeweiligen Schule (morgens);
— Beförderung von Schülern von der jeweiligen Schule zu vorgegebenen Haltestellen des Wohnortes bzw. zu vorgegebenen Linienbushaltestellen (mittags/nachmittags).
Vlg. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr (bis maximal zum Ende des Schuljahres 2026/2027), falls der Vertrag nicht spätestens neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Zu Ziff. II.2.7) „Laufzeit des Vertrags":
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 4 Schuljahren geschlossen (Leistungsbeginn: 18.8.2021) und endet zum Schuljahresende 2024/2025 (letzter Schultag vor den Sommerferien in NRW im Jahr 2025). Da die Ferientermine ab dem Jahr 2025 noch nicht terminiert wurden, handelt es sich bei dem unter Ziff. II.2.7) angegebenen Laufzeitende nur um einen Platzhalter.
Durchführung von Beförderungsleistungen im Schülerverkehr (1 Kraftomnibus)
— Beförderung von Schülern von vorgegebenen Haltestellen des Wohnortes bzw. von vorgegebenen Linienbushaltestellen zur jeweiligen Schule (morgens);
— Beförderung von Schülern von der jeweiligen Schule zu vorgegebenen Haltestellen des Wohnortes bzw. zu vorgegebenen Linienbushaltestellen (mittags/nachmittags);
— Durchführung von regelmäßigen Sonderfahrten (z. B. zum Schwimmen);
— Optional: Durchführung von außerplanmäßigen Sonderfahrten (z. B. Schulausflüge).
Vlg. Ziffer II.2.11).
— Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr (bis maximal zum Ende des Schuljahres 2026/2027), falls der Vertrag nicht spätestens neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption);
— Durchführung von außerplanmäßigen Sonderfahrten (s. Ziff. II.2.4)).
Zu Ziff. II.2.7) „Laufzeit des Vertrags":
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 4 Schuljahren geschlossen (Leistungsbeginn: 18.8.2021) und endet zum Schuljahresende 2024/2025 (letzter Schultag vor den Sommerferien in NRW im Jahr 2025). Da die Ferientermine ab dem Jahr 2025 noch nicht terminiert wurden, handelt es sich bei dem unter Ziff. II.2.7) angegebenen Laufzeitende nur um einen Platzhalter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 und 2:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Beförderung von Personen im freigestellten Schülerverkehr oder im Linienverkehr.
Lose 1 und 2:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Beförderung von Personen im freigestellten Schülerverkehr oder im Linienverkehr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, der Leistung und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (hinsichtlich der Beauftragungszeiträume gilt die Summe der Referenzen). Die Referenz ist auch bei Abgabe von Angeboten zu beiden Losen nur einmal vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS" der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystems „ELViS" der Vergabeplattform subreport erteilt. Die Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS" der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.