Boulevard Kampstraße 4. u. 5. BA — Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: B072/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Viktoriastr. 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Boulevard Kampstraße 4. u. 5. BA — Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtung.
Lieferung folgenden Komponenten:
— 1 Stück Elektrokleinverteilung als Netzübergabepunkt;
— 4 Stück Beleuchtungsmast 7,5 m komplett betriebsfertig mit Leuchte und Mobilfundament als provisorische Beleuchtung;
— 4 Stück Holzmasten 8,0 m als Stützmast;
— 1 Stück Schaltschrank als Standverteiler komplett bestückt und verdrahtet;
— 1 Stück Erdungsanlage für Standverteiler;
— 300 m Kabel NYY-J 3 x 6 mm2 Verkabelung Sonderanlage;
— 10 Stück Stelenleuchte 5 m Lichtpunkthöhe in LED Technik komplett betriebsfertig.
Der Leistungsumfang ist:
— Demontage von Leuchten, -masten und Mastfundamenten (Umfang 6 St.);
— Liefern, Errichten und Anschlussarbeiten von 4 mobilen Beleuchtungsprovisorien (Masten mit Leuchten und Blockfundament) inkl. Versorgung und Abspannung;
— Erstellung und Errichtung eines Aussenstandverteilers für Sonderbeleuchtungsanlagen der Stadt Dortmund mit Erdungsanlage;
— Lieferung und Montage (Einziehen) von ca. 300 m Kabel NYY-J 3 x 6 in durch das Gewerk Tiefbau verlegte Kabelschutzrohre;
— Liefern, Errichten, Ausrichten, Anschließen und Inbetriebsetzen von 10 St. Stelenleuchte inkl. Kabelübergangkasten;
— Veranlassen von Netzarbeiten für die Straßenbeleuchtung;
— Veranlassung der Anbindung an das Steuerungssystem der Straßenbeleuchtung.
Die Kommunikation im Verfahren, d. h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Boulevard Kampstraße 4. u. 5. BA, Straßenbeleuchtung
Postanschrift: Wolbeckerstraße 21
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Maßnahmenummer: B072/20
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung- vom 26.4.2005 — IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYW4A
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg.muenster.nrw.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalender-tage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabe-entscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).