Rahmenvertrag über das Schalten von Stellenanzeigen für die TH OWL Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Campusallee 12
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über das Schalten von Stellenanzeigen für die TH OWL
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Schaltung bzw. Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Print- und Onlinemedien; Gegenstand sind auch Kommunikationsmaßnahmen, welche die Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen.
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe - Dezernat III
Campusallee 12
32657 Lemgo
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Schaltung bzw. Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Print- und Onlinemedien; Gegenstand sind auch Kommunikationsmaßnahmen, welche die Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen. Der Rahmenvertrag wird für 24 Monate abgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag 2 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
s. auch Leistungsbeschreibung.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag 2 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung;
— Kurze Erläuterung zum Referenzprojekt aus der Angabe in Anlage 1 Punkt A 16;
— Kurzes Unternehmensprofil.
Bewertungskriterien Anlage 2
1.Es gibt eine feste Ansprechpartnerin / einen festen Ansprechpartner (AP).
1 AP + Vertretung = 150 Punkte
Max. 3 AP = 75 Punkte
2.Grundsätzlich ist eine Auftragserfüllung innerhalb eines Tages vor Anzeigenschluss des Verlags / der Plattform zu garantieren.
Werden auch kurzfristige Schaltungen garantiert?
Bis 6 Stunden vor Anzeigenschluss= 25 Punkte
Bis 4 Stunden vor Anzeigenschluss= 100 Punkte
Bis 2 Stunden vor Anzeigenschluss= 200 Punkte
3. Sollte kein Anzeigenschluss vorhanden sein, wird die Umsetzung in folgenden Zeiträumen realisiert:
Bis 6 Stunden vor geplanter Veröffentlichung= 25 Punkte
Bis 4 Stunden vor geplanter Veröffentlichung= 100 Punkte
Bis 2 Stunden vor geplanter Veröffentlichung= 200 Punkte
4. Ist eine unternehmenseigene Grafikdesignabteilung vorhanden? Dieses soll u.a. die schnelle Umsetzung von Gestaltungswünschen, die Neukonzeption von Layouts, etc. ermöglichen.
Ja = 75 Punkte Nein = 0 Punkte
5. Sind die Leistungen in der unternehmenseigenen Grafikabteilung kostenlos?
Ja = 75 Punkte Nein = 0 Punkte
6. Wird eine kostenfreie Beratungsleistung im Rahmen einer „Gesamtbetreuung des Kunden“ angeboten? Z. B. Veröffentlichung in (Online-)Medien, die durch die Bieter nicht geschaltet werden können (kostenfreie Schaltungen durch die Bedarfsstellen aufgrund von Mitgliedschaften wie Berufsverband Bibliothek e. V., Stellenmarkt.nrw.de, etc.) oder Schaltung von Werbe-/Imageanzeigen.
Ja = 75 Punkte Nein = 0 Punkte
Ausschlusskrieterien gem. Anlage 1
1. Der Anbieter/Auftragnehmer kann die Veröffentlichung in Online-Portalen, Zeitungen und Fachzeitschriften realisieren.
2 .Die Anzeige wird vom Anbieter/Auftragnehmer nach Musteranzeigen des Auftraggebers unter Einhaltung des vorgegebenen Corporate Design der Technischen Hochschule OWL so gestaltet, dass sie den Formatvorgaben der gewählten Medien entspricht.
3. Der verhandlungssichere Umgang mit der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift ist bei der Auftragsausführung sichergestellt.
4. Ein Korrekturentwurf mit Angabe der Kosten wird zur Freigabe elektronisch (als Word- oder pdf-Datei) an den Auftraggeber übersandt.
5. Ggf. anfallende Korrekturen werden zeitnah umgesetzt und die Anzeige wird dem Auftraggeber erneut zur Freigabe übersandt.
6. Erst nach Freigabe der Anzeige durch den Auftraggeber erfolgt die Anzeigenschaltung.
7. Der Anbieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Bedarf zur Übersicht von Preis und Erscheinungstermin kostenfreie Angebote für den Auftraggeber zu erstellen.
8. Der Anbieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, die korrekte Erscheinung der Anzeige zu überwachen und ggf. diese auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen und Mängelrügen an den Verlag/die Plattform vorzunehmen.
9. Der Anbieter/Auftragnehmer stellt sicher, dass in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr (MESZ/MEZ) ein deutschsprachiger Ansprechpartner zu den marktüblichen Preisen des deutschen Festnetzes telefonisch erreichbar ist. Es gelten die Feiertage in NRW.
10. Grundsätzlich wird eine Auftragserfüllung innerhalb eines Tages vor Anzeigenschluss des Verlags garantiert. Ggf. können auch kurzfristige Schaltungen beauftragt werden. Das Datum des Anzeigenschlusses der Agentur darf nicht vor dem in den Mediadaten veröffentlichten Anzeigenschluss liegen.
11. Die Rechnungsstellung muss mit dem gewährten Rabatt vom Netto-Listenpreis für jede Anzeige gesondert erfolgen einschließlich evtl. gewährtem Skonto.
12. Die veröffentlichte Anzeige wird als Beleg der Rechnung jeweils beigefügt.
13. Der Anbieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber halbjährig eine Excel-Tabelle mit einer Übersicht der geschalteten Anzeigen nach der folgenden Struktur zu übersenden:
Printmedium bzw. Onlinemedium, Erscheinungstermin, Format der Anzeige, Listenpreis, Angebotspreis, Höhe der angefallenen Satzkosten
14. Der Anbieter/Auftragnehmer ermöglicht die Übermittlung von Stellenausschreibungen digital, mittels einer Online-Schnittstelle. Weitere Schnittstellen können bei Bedarf eingerichtet werden.
15. Der Anbieter/Auftragnehmer ermöglicht die Schaltung von (Online-) Anzeigen z. B. via google ads, Facebook etc. um Stellenausschreibungen oder für das Recruiting relevante Informationen des Auftraggebers in (Online-) Plattformen zu platzieren. Der Anbieter/Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei Bedarf in den Themen Image und Personalmarketing und schlägt von sich aus sinnvolle Möglichkeiten der Schaltung und Suchmaschinenoptimierung vor (bitte auf einer Anlage erläutern, max. 1 DIN A4 Seite).
16. Der Anbieter/Auftragnehmer verfügt bereits über Erfahrungen in der Schaltung von Stellenanzeigen für andere Hochschulen / Universitäten (Zeitraum 2017-2020) – Angabe mind. 1 Referenz im Zeitraum 2017-2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wenn weitere Auskünfte erforderlich werden, sind die Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes des Landes NRW zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5FDHSK
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muens-ter.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/Indexpunkt.html
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.