Beschaffung von „Projektsteuerungsleistungen für das Projekt R.6 Anatomiegebäude und Praktika" Referenznummer der Bekanntmachung: R6_PSL

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Universitätsstraße 25
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHDHZY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHDHZY
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von „Projektsteuerungsleistungen für das Projekt R.6 Anatomiegebäude und Praktika"

Referenznummer der Bekanntmachung: R6_PSL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen nach den Projektstufen 1 bis 5 (im Sinne der AHO Heft 9, Jahrgang 2020) jeweils inklusive aller Handlungsbereiche (A bis E), es sei denn, soweit einzelne Handlungsbereiche in der Leistungsbeschreibung und/der aufgrund der anstehenden Verhandlung explizit vom Leistungssoll ausgenommen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bielefeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen nach den Projektstufen 1 bis 5 (im Sinne der AHO Heft 9, Jahrgang 2020) jeweils inklusive aller Handlungsbereiche (A bis E), es sei denn, soweit einzelne Handlungsbereiche in der Leistungsbeschreibung und/der aufgrund der anstehenden Verhandlung explizit vom Leistungssoll ausgenommen werden.

Die Honorartabelle aus der AHO Heft 9 ist nicht Gegenstand der Preiskalkulation. Hierfür hat der Auftraggeber eine eigenständige Honorartabelle entwickelt.

Die Projektsteuerungsleistungen umfassen die Vorbereitungs-, Planungs-, Bau- und Projektabschlussphase.

Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.

Bauherr ist die Universität Bielefeld.

Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.

Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Projektsteuerungsvertrag (Anlage AV1 [AHO — Heft 9 — Jahrgang 2020]) und den entsprechenden Anlagen PSV1 bis PSV8, im Falle von Widersprüchen in folgender Geltungsreihenfolge (1. vor 2.; vor 3.; etc.):

1. Anlage AV1 — „Entwurf des Projektsteuerungsvertrages (PSV)" [AHO — Heft 9 — Jahrgang 2020]),

2. Anlage PSV1 — Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen,

3. Anlage PSV2 — Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 EU — Vertragsbedingungen NRW),

4. Anlage PSV3 — Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW),

5. Anlage PSV4 — Aufgabenbeschreibung,

6. (zukünftige) Anlage PSV5 — Bezuschlagtes Angebot des Bieters aus diesem Vergabeverfahren,

7. Anlage PSV6 — Mit Vertragsschluss auszufüllende Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes (Verpflichtungserklärung),

8. Anlage PSV7 — Baupolitische Ziele des Landes NRW,

9. Anlage PSV8 — Diese Vergabeunterlagen.

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Projektsteuerers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

Zum Bauvorhaben

Am südwestlichen Ende des Campus befinden sich das Bestandsgebäude der Verhaltensforschung (VHF) sowie das Gebäude der Experimentalphysik (XPhy). Das zukünftige Baufeld für das Gebäude R.6 Anatomiegebäude und Praktika befindet sich in unmittelbarer Nähe zu beiden Gebäuden in südlicher Richtung.

Unter dem Arbeitstitel „Standortkonzept Campus Süd" wurde als Rahmen für die bauliche Umsetzung eine städtebauliche Untersuchung bei der AS+P Albert Speer + Partner GmbH in Auftrag gegeben. Diese liegt zwischenzeitlich in finaler Fassung vor. Auf dem Campus Süd der Universität Bielefeld (siehe Übersichtsplan) wurden für die Medizinische Fakultät OWL bereits die Gebäude R.1 (2019 bezogen) und R.2 (ab 2020 in Ausführung) zur Büro- und Laborflächennutzung sowie Teile der Erweiterung des Gebäude Z (ab 2020 in Ausführung) zur Büro- und Verwaltungsfläche projektiert.

Das geplante Anatomiegebäude mit einer Nutzfläche von ca. 2 850 m2 (NUF 1-6) soll einen chemisch-präparativen Hörsaal mit 300 Plätzen zzgl. Anatomie und Präparation beinhalten.

Aufgabenbeschreibung Projekt R.6 Anatomiegebäude und Praktika

Die Aufgabenbeschreibung für das Projekt R.6 Anatomiegebäude und Praktika befindet sich in der Anlage PSV4 — „Aufgabenbeschreibung".

Fortsetzung Ziffer II.2.14) „Zusätzliche Angaben".

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 09/02/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Auswahlkriterien:

Zu der Angebots- und Verhandlungsphase werden mindestens 3 Bewerber zugelassen, die dann auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden (vgl. § 51 VgV).

Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren trotzdem fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).

Gibt es mehr als 3 Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als 3 Bewerber zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Die Höchstzahl an Bewerbern, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird auf höchstens 5 festgelegt.

Die Auswahl erfolgt anhand des Auftragswerts der Referenzprojekte wie folgt:

— Auftragswert (netto) — Honorar des Projektsteuerers Punkte;

— > [Betrag gelöscht] EUR 6 Punkte;

— >= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte;

— >= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte;

— >= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte;

— >= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte;

— >= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt;

— < [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte.

Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bis zu Maximal 30 Punkte (5 x 6 = 30) erzielt werden.

Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften Punktgleichheit auf dem Rang 5 liegen, und der Auftraggeber die maximale Anzahl an 8 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los, welcher dieser Bewerber/welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von 5 Bietern nicht überschritten wird.

Die Bewerber (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) haben das Formblatt „Referenzprojekte" (Anlage TW6) für die insgesamt mindestens 2 bis maximal 5 Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal 1 einseitig bedruckte DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Angaben zu Referenzprojekten benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese darin enthaltenen Angaben nicht berücksichtigt.

Anhand der vorgenannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

(Mindestens) die 3 Bewerber, die alle Mindestanforderungen nach dem Kapitel 1.5. der Vergabeunterlagen erfüllen und die 3 höchsten Gesamtpunktzahlen nach der in dem Kapitel 1.5.7 der Vergabeunterlagen genannten Punkteverteilung erreichen, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV); Einzelheiten sind in Teil C Ziffer 1 der Vergabeunterlagen geregelt.

Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Weitere Anforderungen:

Zum 1.1.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten.

Das Regelwerk der VOB/B ist — auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts — nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert.

Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen.

Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien „als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B — unabhängig von ihrem Gewicht — zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr „als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.

Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten.

Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden.

Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:

— Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen;

— Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor.

Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein.

Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Bewerbergemeinschaften

Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:

— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;

— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;

— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und

— dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerbergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.

Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage TW3 beigefügte Formblatt "Bewerbergemeinschaft" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.

2. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB

Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:

— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);

— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;

— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);

— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;

— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;

— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);

— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);

— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);

— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

3. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung

Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

4. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB

Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:

— weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;

— das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;

— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;

— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;

— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers:

a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler).

b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.

Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird/oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.

Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.

Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Die vorstehenden Anforderungen unter a.-b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.

Die Bewerber haben daher das Formblatt „Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" (Anlage TW4) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen an die Versicherung

Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers:

a. mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler),

b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.

Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird/oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.

Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.

Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Die vorstehenden Anforderungen unter a.-b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Technische Fachkräfte

Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) ersichtlich sind.

Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte (w/m/d) und Führungskräfte (w/m/d) anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.

Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 2 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.

Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2017-2019) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.

Die Bewerber haben daher das Formblatt „Technische Fachkräfte" (Anlage TW5) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

2. Referenzprojekte

Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Projektsteuerungsleistungen — Projektstufe 1 bis 5) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des:

— Auftragswerts (Honorar des Projektsteuerers);

— Erbringungszeitpunkts sowie;

— öffentlichen oder privaten Empfängers sowie der;

— Name des Referenznehmers;

— Projektbezeichnung und

— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.

Mindestanforderung:

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).

Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit der Projektstufe 1 dieser Projektsteuerungsleistungen nicht älter als zum 1.1.2015 begonnen worden ist und die Projektstufe 4 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren begonnen worden ist.

Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Mindestanforderung Technische Fachkräfte

Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 2 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.

2. Mindestanforderung Referenzprojekte

Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Projektsteuerungsleistungen — Projektstufe 1 bis 5) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des:

— Auftragswerts (Honorar des Projektsteuerers);

— Erbringungszeitpunkts sowie;

— öffentlichen oder privaten Empfängers sowie der;

— Name des Referenznehmers;

— Projektbezeichnung und

— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.

Mindestanforderung:

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).

Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit der Projektstufe 1 dieser Projektsteuerungsleistungen nicht älter als zum 1.1.2015 begonnen worden ist und die Projektstufe 4 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren begonnen worden ist.

Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit der Universität Bielefeld abschließen.

Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.

Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme.

2. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.

Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage TW8 beigefügte Formblatt „Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/10/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHDHZY

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2020

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