Externe Qualitätskontrolle GIZ Referenznummer der Bekanntmachung: Z14 O4080-0045/046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dahlmannstraße 4
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Qualitätskontrolle GIZ
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Leistungen der externen Qualitätskontrolle bei der staatlichen Durchführungsorganisation GIZ GmbH.
Die Bundesregierung beauftragt die bundeseigene Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) laufend mit der Durchführung von Entwicklungsvorhaben der bilateralen Technischen Zusammenarbeit. Im Rahmen einer jährlichen Externen Qualitätskontrolle (EQ) überprüft das BMZ, wie die GIZ die Vorgaben ihres Auftraggebers BMZ für die Planung und Durchführung von aus dem Haushaltstitel für Technische Zusammenarbeit (Kapitel 2032 Titel 89603) finanzierten Vorhaben einhält. Gleichzeitig soll die externe Qualitätskontrolle dem Auftraggeber Verbesserungsbedarfe zu Maßstäben der internen Qualitätssicherung und Management-Tools der GIZ aufzeigen, soweit sie nicht eindeutig, zweckmäßig oder wirtschaftlich sein sollten. Die Fortführung der Externen Qualitätskontrolle für einen Leistungszeitraum ab Januar 2021 ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Bis zu 3 konsekutive Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate.
Bis zu 3 konsekutive Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte legen Sie zum Nachweis Ihrer Eignung gem. §§ 122 GWB, 42 ff. VgV die in der Checkliste abzugebender Unterlagen (Anlage 2) geforderten und im Folgenden erläuterten Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot vor. Ausschließlich diese Checkliste über abzugebende Unterlagen (Anlage 2) gibt Ihnen vor, welche Unterlagen gefordert sind, während die folgenden Ausführungen diese Unterlagen erläutern, falls erforderlich.
Soweit Eignungsnachweise von einem Präqualifizierungssystem ersetzt werden, an welchem Sie teilnehmen, können Sie statt der betroffenen Einzelnachweise Ihren Teilnahmenachweis (ggf. mit Ihrer Registriernummer) angeben.
Für Eigenerklärungen, welche die sogenannte „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ abdeckt, können Sie auch das ausgefüllte EEE-Formular abgeben. In diesem Fall müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass die EEE regelmäßig nicht alle hier geforderten Erklärungen oder Nachweise vollständig abdeckt.
Fehlende Unterlagen werden unter Fristsetzung nachgefordert. Kommen Sie dieser erneuten Fristsetzung nicht nach, wird Ihr Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen.
Sämtliche Kriterien sind Ausschlusskriterien, d. h., wenn eine Anforderung nicht erfüllt wird, wird das Angebot nicht bewertet und kann den Zuschlag auf diese Ausschreibung nicht erhalten. Die Eignungsfeststellung erfolgt auf Basis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Nicht-vorliegens von Ausschlussgründen der jeweiligen Bieter, welche auf Basis der hier geforderten Erklärungen oder Nachweise ermittelt wird:
— Ein unterschriebenes Exemplar der Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (bitte Formblatt Anlage 5 benutzen). Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer und alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft (BIGE) abgeben!
— Einen Gewerbezentralregisterauszug des erfolgreichen Bieters fordert der Auftraggeber nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst ab. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zuständige Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer) im Formblatt „Angaben zum Gewerbezentralregister“ an (bitte Formblatt Anlage 6 benutzen), bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft abgeben.
— Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, statistische Angaben zur Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Wettbewerb zu melden. Bitte geben Sie die für Ihr Unternehmen zutreffenden Kenndaten zur Einstufung als KMU in der ausgefüllten Anlage 7a (Angaben zur Einstufung als KMU) ab. Wie Sie die Kenndaten ermitteln, können Sie den verlinkten Internet-Seiten sowie der beigelegten Erläuterung der Europäischen Kommission (EU-KOM) zu den Unternehmenstypen u. a. (Anlage 7b) entnehmen. Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer und alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft abgeben! Die Nutzung des Musters ist z. Zt. freiwillig, daher erfolgt kein Angebotsausschluss, wenn die Erklärung nicht vorgelegt wird.
— Formblatt zur Unternehmensdarstellung (Anlage 11). Bitte geben Sie diese Erklärung auch für alle Bietergemeinschafts-Mitglieder und Unterauftragnehmer ab. Die hier gemachten Angaben dienen als Hintergrundinformation für den Auftraggeber und werden nicht bewertet.
— Eine ausgefüllte Eigenerklärung über Unternehmensumsatz und Personalstand (Formblatt Anlage 12) mit allen dort geforderten Angaben. Bitte geben Sie diese Erklärung auch für alle BIGE-Mitglieder und Unterauftragnehmer ab. Die hier gemachten Angaben dienen der Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des betreffenden Unternehmens; beispielsweise achtet der Auftraggeber auf Stabilität oder nachhaltiges Wachstum der Umsätze und des Personalkörpers. Der Auftraggeber behält sich vor, um Aufklärung zu gemachten Angaben zu bitten. Die hier gemachten Angaben dienen als Hintergrundinformation für den Auftraggeber und werden nicht bewertet.
— Eine ausgefüllte Referenzliste (Formblatt Anlage 13) mit allen dort geforderten Angaben. Es sind mindestens 3 Referenzaufträge anzugeben, die der Bieter für Auftraggeber ausgeführt hat und die betreffend Umsatzvolumen, Komplexität und inhaltlichen Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Teile der Leistungen müssen jeweils innerhalb der letzten 3 Jahre, rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (Ziff. 2.3.1) liegen. Der Beginn des jeweiligen Referenzauftrags kann dabei auch zeitlich vor dem Referenzzeitraum liegen.
Unter diesen Referenzaufträgen müssen:
— mindestens 2 Referenzaufträge Evaluierungen oder Qualitätskontrollen zum Hauptgegenstand gehabt haben und
— mindestens 2 Referenzaufträge Rückschlüsse auf Kenntnisse des Auftragsverfahrens der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zulassen.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass einzelne Referenzaufträge gleichzeitig mehrere oder alle Bedingungen erfüllen. Sie müssen jedoch so viele Referenzaufträge benennen, dass alle o. a. inhaltlichen Anforderungen nachgewiesen sind.
Bitte verwenden Sie dafür Formblatt Anlage 13 (Referenzliste). Gerne dürfen Sie erforderlichenfalls die Liste fortschreiben oder zusätzliche Blätter verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Ihnen benannte Referenzkunden zu kontaktieren und diese nach Einzelheiten der Auftragsausführung zu befragen.
Für BIGE-Mitglieder und Unterauftragnehmer (UAN), die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Leistungsteile durchführen sollen, muss dieses Blatt ebenfalls abgegeben werden. In diesen Fällen dürfen Referenzaufträge aller BIGE-Mitglieder oder entsprechend einzusetzender UAN kumulativ berücksichtigt werden (bitte geben Sie dann an, welche Referenzaufträge durch die einzelnen BIGE-Mitglieder und Unterauftragnehmer erbracht worden sind).
— Vorstellung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Teams. Bitte nutzen Sie dafür Formblatt Anlage 14 (Qualifikationsbogen) und machen darin alle geforderten Angaben. Gerne dürfen Sie erforderlichenfalls die Liste fortschreiben oder zusätzliche Blätter verwenden.
Ihr Team wird auf Basis der wie folgt beschriebenen Mindestkriterien auf seine fachliche Eignung hin bewertet:
— Die Projektleitung muss über mindestens 5 Jahre (rück gerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (s. Ziff. 2.3.1)) Berufserfahrung als Projektleitung im Bereich Unternehmensberatung verfügen.
— Alle Teammitglieder (Gutachter, ohne Projektleitung) müssen im Durchschnitt über mindestens 4 Jahre (rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (s. Ziff. 2.3.1)) Berufserfahrung mit Tätigkeiten im Bereich Unternehmensberatung verfügen. Pro Team (ohne Projektleitung) errechnet der Auftraggeber dazu eine durchschnittliche Berufserfahrung aus allen Ihren Angaben. Der Auftraggeber befürwortet auch den Einsatz von Berufsanfänger/-innen und möchte auf diese Weise Bietern die Chance geben, deren Einsatz mit einem gleichzeitigen Einsatz besonders erfahrener weiterer Teammitglieder auszubalancieren.
— Mindestens 2 Teammitglieder (dazu kann auch die Projektleitung zählen) müssen jeweils an einem mit der ausgeschriebenen Leistung (kontrollierende oder auswertende Maßnahmen im EZ-Kontext) inhaltlich vergleichbaren Auftrag mitgewirkt und dabei eigenständig Teilaufgaben bearbeitet haben. Der eigene Beitrag muss innerhalb der letzten 3 Jahre, rück gerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (s. Ziff. 2.3.1) erbracht worden sein. Bei den Aufträgen muss es sich nicht zwingend um die von der Firma benannten Referenzaufträge handeln.
Für BIGE-Mitglieder und Unterauftragnehmer, die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Leistungsteile durchführen sollen, muss dieses Formblatt ebenfalls abgegeben werden. In diesen Fällen dürfen Teammitglieder aller BIGE-Mitglieder oder entsprechend einzusetzender UAN kumulativ berücksichtigt werden (bitte geben Sie dann an, welche Teammitglieder durch die einzelnen BIGE-Mitglieder und Unterauftragnehmer gestellt werden sollen).
Die Bedingungen für den Auftrag ergeben sich aus dem ausgefüllten Vertrag (Anlage 3a der Vergabeunterlagen) sowie aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 3b der Vergabeunterlagen) inklusive aller Vertragsanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß fristgerecht, d. h. unbeschadet des Ablaufs der Frist nach § 134 Abs.2 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), jedoch bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Das nach § 160 Abs. 2 GWB Antrags befugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 Abs.1 Satz 1 GWB. Die Begründung muss nach § 161 Abs.2 GWB die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Zudem ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Das gilt gemäß § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB auch für Bewerber, also Wirtschaftsteilnehmer, die sich um eine Aufforderung zur Teilnahme an einem nicht offenen Verfahren, einem Verhandlungsverfahren, einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, einem wettbewerblichen Dialog oder einer Innovationspartnerschaft beworben haben oder eine solche Aufforderung erhalten haben, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs.2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.