Betrieb, Wartung und Instandsetzung von technischen Anlagen in der SanEinsStff, den ehemaligen NLD Ct und Zelten, WIT Ct, der TKC 160 und in den Neubauten Weißer Stab und EinsWVSt im Camp Castor
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Fontainengraben 200
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Camp CASTOR, Gao/Mali
NUTS-Code DEZ EXTRA-REGIO NUTS 1
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden, 65320000 Betrieb von elektrischen Anlagen
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der Gesamtumfang der Leistungen ist der Leistungsbeschreibung und der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. §§ 123,124 GWB - Erklärung zum Schutz von Verschlussachen B-V031 Bieter.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Erklärung zum Schutz von Verschlussachen B-V032 UnterauftragnehmerKriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:— Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung Personal;
— Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) mit Angabe eines Kontaktes (Telefon, E-Mail) anzugeben: Betrieb und Instandhaltung von mindestens einer zentralen lüftungstechnischen Anlage, Betrieb und Instandhaltung von mindestens einer Lüftungstechnischen Anlage mit Wärme-/Kälterückgewinnung und einem Volumenstrom von mindestens 10 000 m3/Stunde, Betrieb und Instandhaltung eines thermisch betriebenen Absorbers zur Kälteenergieerzeugung inkl. Mitteilung der technischen Daten zur Leistung der Kälteerzeugung sowie des erforderlichen Wärmebedarfs, Betrieb und Instandhaltung von mindestens einem offenen Nassrückkühlturm über eine Zeitdauer von mindestens einem Jahr inkl. Mitteilung der technischen Daten zur Rückkühlleistung der Anlagentechnik;
— Nachweis über die einschlägige Berufsausbildung (siehe Punkt 2 der Leistungsbeschreibung) (Angebotsphase);— Das vom AN eingesetzte Fachpersonal muss zwingend die Zertifizierungen nach VDI 6022 Blatt 2 Kategorie A (HygA) und Kategorie B (HygB) durch Zeugnisse bzw. Dokumente in deutscher Sprache nachweisen (Angebotsphase);
— Sachkundenachweis eines Meisters durch ein Zertifikat „Sachkunde-nachweis nach ChemKlimaschutzV § 5 Kategorie I“ welches unter den Voraussetzungen der EG- Verordnung 303 / 2008 erteilt wurde (Angebotsphase);
— Das Personal des AN, muss Deutschkenntnisse des Niveaus C2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeRS) nachweisen. Dieser Nachweis ist bei Personal mit der Muttersprache „Deutsch“ entbehrlich. Die Sprachkenntnisse sind durch Zertifikate nach GeRS, durch gleichwertige Dokumente (die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen) oder durch deutsche Bildungsabschlüsse, nachzuweisen. Für Facharbeiter/innen gilt analog das Sprachniveau B1 (Angebotsphase);
— Das Personal muss nach der EU Verordnung 517/2014 Artikel 10 zertifiziert sein. Die Gültigkeitsdauer für die Zertifizierung beträgt 2 Jahre. Im Zuge einer Zertifizierungsmaßnahme müssen mit den folgenden Aufwendungen gerechnet werden:
1. Kat. I Besuch Kurs Kältetechnik A u. Kältetechnik B, Kälte-technik C, Praxis an Kälteanlagen, Dichtheitsprüfung an Kälteanlagen (ca. 22 UE),
2. Kat. II Besuch Kurs Kältetechnik A u. Kältetechnik B, Praxis an Kälteanlagen (ca. 15 UE),
3. Kat. III s. Kat II,
4. Kat. IV Besuch Kurs Dichtheitsprüfung an Kälteanlagen (ca. 2 UE) (Angebotsphase).
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch. Nach § 20 Abs. 4 VSVgV ist somit eine Verkürzung der Teilnahmefrist von 37 Tagen auf 30 Tage möglich. Dies kann im AI-VM nicht eingestellt werden, daher erolgte die Einstellung über den Schritt der Dringlichkeit. Alle Fristen entsprechen den Forderungen der VSVgV ohne Dringlichkeit.
Sonstige frühere Bekanntmachungen
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2020/S [removed] vom 10.8.2020
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2020/S [removed] vom 21.6.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit