Dienstleistungsvertrag „Dolmetschen und Übersetzen“ Referenznummer der Bekanntmachung: 0380-POL-20-VgV

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Frankfurter Str. 12-18
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://rhein-sieg-kreis.polizei.nrw/

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY58DHAQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.rhein-sieg-kreis.de

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY58DHAQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsvertrag „Dolmetschen und Übersetzen“

Referenznummer der Bekanntmachung: 0380-POL-20-VgV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79540000 Dolmetscherdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Kreispolizeibehörde Siegburg beabsichtigt die Vergabe von Rahmenverträgen zur Erbringung von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen. Die Anforderung der Dolmetscher/-innen erfolgt im Regelfall kurzfristig.

Die Anzahl der geschlossenen Rahmenverträge ist abhängig von der jeweiligen Sprache.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde, Frankfurter Str. 12-18, 53721 Siegburg

Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde, Poststraße 65, 53840 Troisdorf

Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde, Rathausallee 2, 53757 Sankt Augustin

Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde, Bahnhofstraße 25, 53773 Hennef

Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde, Bahnhofstraße 1, 53783 Eitorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Kreispolizeibehörde Siegburg beabsichtigt den Abschluss von Rahmenverträgen zur Erbringung von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen.

Im Rahmen der Leistungserbringung wird unter

— Dolmetschen das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden.

— Übersetzen das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.

Der/die Auftragnehmer/in muss sich bereit erklären, auch kurzfristig Aufträge zu übernehmen. Die Beauftragung kann zu jeder Zeit, an Werk- und Feiertagen sowie an Wochenenden erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären.

2. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein Polizeiliches Führungszeugnis – nicht älter als 6 Wochen – gemäß § 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Firmeninhaber (oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters) sowie für alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen vorzulegen.

Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:

a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung ist dem Angebot zwingend beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:

— Datei der unterschriebenen und eingescannten Erklärung oder

— Datei der unterschriebenen und abfotografierten Erklärung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Nachweis der Sprachkompetenz (Details siehe „geforderte Mindeststandards“);

— Eigenerklärung OLG-Zulassung.

Ein Nachunternehmereinsatz ist zulässig. In diesem Fall hat der Bieter im Formblatt Erklärung „Unteraufträge/Eignungsleihe“ (Formular 532 EU) die Nachunternehmer sowie deren vorgesehenen Leistungsteil zu benennen. Ferner sind die erforderlichen Nachweise für den/die Nachunternehmer (Eigenerklärung Ausschlussgünde, Nachweis Sprachkompetenz, Eigenerklärung OLG, Personalbogen, Erklärung personenbezogenen Daten) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 533 EU) vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis der Sprachkompetenz – C 2 – GER- durch:

— Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder

— Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder

— Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule oder

— gültige allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/in bzw. gültige Ermächtigung als Übersetzer/in.

Alternativ:

— Nachweis der Sprachkompetenz – C 1 – GER durch Referenzen oder Zeugnisse gemäß Nr. 3 der Leistungsbeschreibung.

Im Zuge der Angebotsabgabe ist zunächst die Abgabe von Eigenerklärungen für alle zur Auftragsausführung vorgesehenen Personen ausreichend. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die dort angegebenen Nachweise vorzulegen.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für den Bieter und jede für den Einsatz vorgesehene Person ist.

— ein Personalbogen (mit persönlichen Angaben, Kontaktdaten sowie zur technischen Ausstattung, Kenntnissen und Erfahrungen des Bieters bzw. der für den Einsatz vorgesehenen Personen und

— eine Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Sicherheitsüberprüfung

Vorzulegen.

Eintragungen im Vergaberegister des Landes sowie im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/11/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/11/2020
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

In der Bekanntmachung wurde aus systemtechnischen Gründen – zur Vermeidung von Dopplungen – angegeben, dass keine Losvergabe erfolgt. Es wird jedoch für jede Sprache ein eigenständiges Los gebildet. Es dürfen ausschließlich Sprachen bzw. Dialekte laut Auflistung (https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/anschriften/dolmetscher__u_uebersetzer/index.php#dolmetscher_und_uebersetzer_form) angeboten werden. Für alle Lose gelten die Bedingungen dieser Bekanntmachung.

Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.

1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:

— ausgefülltes und signiertes Angebotsschreiben (Formular 324 EU);

— vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vertragsentwurf (mit Preisangaben);

— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 531 EU);

— Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532 EU);

— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) – für den Fall der Eignungsleihe;

— Liste der Dolmetscher / Übersetzer, die eingesetzt werden sollen (nur für Dolmetscherbüros).

2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:

— Eigenerklärung „Ausschlussgründe“ (Formular 521 EU);

— Eigenerklärung Sprachkompetenz;

— Eigenerklärung OLG;

— Personalbogen für Dolmetscher und Übersetzer.

3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:

— Polizeiliches Führungszeugnis – nicht älter als 6 Wochen – gemäß § 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Firmeninhaber (oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters) sowie für alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen.

— Nachweis der Sprachkompetenz – C 2 – GER (siehe Nr. 3 der Leistungsbeschreibung, durch

— Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder

— Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder

— Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule oder

Alternativ:

— Nachweis der Sprachkompetenz – C 1 – GER durch Referenzen oder Zeugnisse gemäß Nr. 3 der Leistungsbeschreibung.

— Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit bereits mit Angebotsabgabe alle geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen.

Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016). Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz der Daten der Bieter finden diese im Formular 312a/322a EU (Information DSGV), das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.

Die Auswertung wird in der Weise erfolgen, dass für jede Sprache – getrennt für Dolmetscher- und Übersetzerdienstleistungen – eine Rangfolge nach der fachlichen Eignung erstellt wird. Bei der Auswahl der Rahmenvertragspartner werden vorrangig Angebote von Bietern berücksichtigt, die über Sprachkenntnisse der Stufe C 2 des europäischen Referenzrahmens sowie über eine allgemeine Ermächtigung und Beeidigung eines Oberlandesgerichtes verfügen. Bei Vorlage gleicher Qualifikationen wird das wirtschaftlichste (preisünstigste) Angebot in der Rangliste höher bewertet.

Grundsätzlich erfolgt der Abruf der Einzelaufträge bei den sachbearbeitenden Polizeidienststellen in der o. g. Rangfolge mit der Maßgabe, dass durch ein Oberlandesgericht beeidigte Dolmetscher bzw. ermächtigte Übersetzer und Dolmetscher bzw. Übersetzer mit Diplom bzw. Sprachprüfung gemäß der nachgewiesenen Sprachkompetenz bevorzugt zu beauftragen sind.

Auch in Verfahren der Telekommunikationsüberwachung kann der Auftraggeber von dem üblichen Ranking abweichen. In diesen Verfahren kann auf Dolmetscher zurückgegriffen werden, die bereits über Erfahrungen in sogenannten TÜ-Verfahren in Verbindung mit Case-Verfahren verfügen.

Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.

Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird per Telefax sowie über das Vergabeportal versendet.

Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.

Bekanntmachungs-ID: CXPNY58DHAQ.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hat ein Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht.

Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.

Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/09/2020

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Heiden
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Heinsberg
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Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
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Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
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Köln
Königswinter
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Kranenburg
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Kreuztal
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Laer
Lage
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Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
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Leopoldshöhe
Leverkusen
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Lotte
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Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
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Meckenheim
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Meerbusch
Meinerzhagen
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Meschede
Metelen
Mettingen
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Minden
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Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
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Neunkirchen-Seelscheid
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