Vergabe eines Erbbaurechts verbunden mit einer Baukonzession zur Errichtung einer Maria-Montessori-Kinderttagesstätte und Wohnungsbau, Grundstück Kaiserstraße / Karlstraße in Aachen – Eilendorf
Konzessionsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Lagerhausstraße 20
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52058
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aachen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Erbbaurechts verbunden mit einer Baukonzession zur Errichtung einer Maria-Montessori-Kinderttagesstätte und Wohnungsbau, Grundstück Kaiserstraße / Karlstraße in Aachen – Eilendorf
Die Stadt Aachen vergibt eine ca. 1 775 m2 große, teilweise bebaute Teilfläche des Flurstücks Gemarkung Eilendorf, Flur 10, Nr. 1015, zur Errichtung einer 5-gruppigen Maria-Montessori-Kindertagesstätte und frei finanziertem Wohnungsbau im Erbbaurecht anhand eines 2 stufigen Verfahrens nach den Vorgaben des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV.)
In der 1. Stufe werden die Interessenten zur Abgabe von Teilnahmeanträgen gebeten. Die Eignung der Interessenten werden in der 1. Stufe anhand der in den Vergabeunterlagen bzw. in der Konzessionsbekanntmachung angegeben Kriterien festgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Teilnehmer zur 2. Stufe gem. § 13 Abs. 4 KonzVgV auf max. 5 Teilnehmer begrenzt wird. Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind die Anzahl und Vergleichbarkeit der von den Interessenten angegebenen Referenzen (Näheres siehe VI.3).
Kaiserstraße / Kalrstraße in Aachen – Eilendorf
Die Stadt Aachen vergibt eine ca. 1 775 m2 große, teilweise bebaute Teilfläche des Flurstücks Gemarkung Eilendorf, Flur 10, Nr. 1015, zur Errichtung einer 5-gruppigen Maria-Montessori-Kindertagesstätte und frei finanziertem Wohnungsbau im Erbbaurecht anhand eines 2 stufigen Verfahrens nach den Vorgaben des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV.)
In der 1. Stufe werden die Interessenten zur Abgabe von Teilnahmeanträgen gebeten. Die Eignung der Interessenten werden in der 1. Stufe anhand der in den Vergabeunterlagen bzw. in der Konzessionsbekanntmachung angegeben Kriterien festgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Teilnehmer zur 2. Stufe gem. § 13 Abs. 4 KonzVgV auf max. 5 Teilnehmer begrenzt wird. Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind die Anzahl und Vergleichbarkeit der von den Interessenten angegebenen Referenzen. Besonders positiv bewertet werden dabei Referenzen, die sich auf die Errichtung einer Maria-Montessori-Kindertagesstätte inkl. Wohnungsbau beziehen.
Die zu errichtende Maria-Montessori-Kindertagesstätte ist im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss anzuordnen. Eine Kita-Nutzung von Flächen oberhalb des 1. OG ist nicht gewünscht. Die Nutzfläche der Maria-Montessori-Kindertagesstätte soll etwa 875 m2 betragen. Das Raumkonzept des Planungsleitfadens (siehe Anlagen) ist zu beachten. Es sollen in der Einrichtung 3 U-3-Gruppen und 2 Ü-3-Gruppen betreut werden.
Das Außengelände der Maria-Montessori-Kindertageseinrichtung soll mindestens eine Fläche von 900 m2 haben.
Die Stadt Aachen wird mit dem Erbbauberechtigten einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren über die Nutzung der Maria-Montessori-Kindertagesstätte abschließen. Anzubieten ist ein fixer Mietpreis für die ersten 10 Jahre mit anschließender Indexierung.
Zusätzlich ist auf dem Grundstück Wohnraum zu errichten. Dem Investor/Erbbauberechtigten bleibt freigestellt, ob dies im selben Baukörper der Kita beispielsweise im Bereich des ausgebauten Dachgeschosses geschieht und/oder ein separater Baukörper errichtet wird.
Das denkmalgeschützte Gebäude Kaiserstraße 57, das sich auf der zu vergebenden Fläche befindet, soll ebenfalls zu Wohnraum umgenutzt werden.
Der Baukörper längs der Karlstraße ist durch den Investor/Erbbauberechtigten auf seine Kosten niederzulegen.
Die Vorgaben der Baumschutzsatzung und der Stellplatzordnung sind entsprechend zu berücksichtigen.
Die Mitnutzung der an die zu vergebende, im Lageplan blau markierte Fläche angrenzenden Zufahrt ist in Form eines Geh- und Fahrrechtes möglich.
Das Grundbuch des Flurstücks ist lastenfrei. Sonstige Rechte außerhalb des Grundbuches sind nicht bekannt.
Es besteht für das Grundstück kein Altlastenverdacht.
Die mit der Einrichtung des Erbbaurechts verbundenen Nebenkosten wie Notar-, Vermessungs- und Gerichtsgebühren gehen zulasten des Investors/Erbbauberechtigten.
Die Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt nach § 34 Baugesetzbuch.
Genaueres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Stadt Aachen wird mit dem Erbbauberechtigten einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren über die Nutzung der Maria-Montessori-Kindertagesstätte abschließen. Anzubieten ist ein fixer Mietpreis für die ersten 10 Jahre mit anschließender Indexierung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
DerAuftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), sind folgende Nachweise zu erbringen:
1. Berufsregisterauszug oder – soweit kein Berufsregister geführt wird – vergleichbarer Nachweis (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate). Der Begriff Berufsregister umfasst in Deutschland das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und die Mitgliedsverzeichnisse der Berufskammern (z. B. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau) der Länder. Ein Handelsregisterauszug ist dann ausreichend, wenn das Unternehmen zur ordnungsgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit keiner weiteren Registrierung bedarf. Aktueller Auszug der Eintragung des Handelsregisterauszugs oder gleichwertiger Nachweis (bei ausländischen Bewerben gleichwertige Bescheinigung). Sollte kein Berufsregister in Frage kommen, so sind die Gründe dafür anhand einer Eigenerklärung darzulegen.
2. Unternehmensdarstellung: Angaben zu Beteiligungsverhältnissen und gesellschaftsrechtlicher Struktur bei juristischen Personen oder Personengesellschaften (z. B. Organigramme, textliche Beschreibungen, etc.). Sollte keine Unternehemnsdarstellung in Frage kommen, so sind die Gründe dafür anhand einer Eigenerklärung darzulegen.
3. Eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag ein von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft erklärt ist;
— in der alle Mitglieder der Bewerber- oder Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird;
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Konzessionsgeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und – dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Die Bildung oder Änderung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Konzessionsgebers möglich.
Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerber- oder Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielweise im Wege einer Unterbauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen, sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§§ 25 Abs. 3, 26 Abs. 3 KonzVgV). Erfolgt eine Eignungsleihe zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, muss der Eignungsleihgeber ausdrücklich erklären, dass Bewerber und Eignungsleihgeber im Falle der Zuschlagerteilung gemeinschaftlich für die Durchführung der Konzession haften, § 25 Abs. 3 Satz 2 KonzVgV.
4. Bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften ist zusätzlich deren innere Organisationsstruktur (Bewerber- oder Bieter-, Arbeitsgemeinschaftserklärungen; Vertragsverhältnisse; Beteiligungsverhältnisse) darzulegen und erforderlichenfalls zu erläutern.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Begrenzung der Zahl der Teilnehmer gemäß § 13 Abs. 4 KonzVgV erfolgt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer VI.3 Nr. 1 der Bekanntmachung bzw. der Leistungsbeschreibung.
5. Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB
6. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts (der Nachweis sollte nicht älter als 1 Jahr sein, zum Ablauf der Einreichungsfrist), bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung. Der Konzessionsgeber behält sich vor, Gewerbe- bzw. Bundeszentralregisterauszüge ggfs, nachzufordern.
7. gültiger Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. (Der Nachweis entsprechend § 5 Nr. 3 des AEntG muss nur dann eingereicht werden, wenn die ausgeschriebene Maßnahme dem AEntG unterliegt.) (der Nachweis sollte nicht älter als 1 Jahr sein, zum Ablauf der Einreichungsfrist).
8. gültiger Nachweis über die bestehende Haftpflichtversicherung (der Nachweis sollte nicht älter als 1 Jahr sein, zum Ablauf der Einreichungsfrist).
9. Bankauskunft: Vorlage einer allgemeinen aktuellen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und / oder das Zahlungsverhalten (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate).
10. Umsatzangaben: Es ist der jeweilige Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben, bzw. wenn keine Umsatzangaben vorliegen, ist eine aktuelle Vermögensauskunft einzureichen.
11. Finanzierungskonzept
12. Vorlage von Referenzen zur Erfüllung folgender Mindestanforderungen:
Benennung von mindestens 2 Referenzobjekten innerhalb der letzten 10 Jahre im Bereich Kita und / oder Wohnungsbau, die mit der zu vergebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind (Beplanung, Bau ähnlicher Projekte)
Bezüglich der Referenzprojekte werden folgende Angaben gefordert:
Bezeichnung des Referenzprojektes, Kurzbeschreibung (mit Lageplan, Ansichten, Schnitte, Fotos, Bauvolumen, Bruttogeschossfläche, Bruttorauminhalt), Leistungsanteil innerhalb der Arbeitsgemeinschaft, soweit Referenzprojekt/e durch Arbeitsgemeinschaft erbracht wurde, Auftraggeber, Auskunftsperson beim Auftraggeber (Name, Kontaktadresse, Telefonnummer, etc.), Bauzeit, Bausumme (EUR).
Vom Investor / Erbbauberechtigten wird eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung über [Betrag gelöscht] EUR (Bürgschaft) gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Teilnehmer zur 2. Stufe gem. § 13 Abs. 4 KonzVgV auf max. 5 Teilnehmer begrenzt wird. Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind die Anzahl und Vergleichbarkeit der von den Interessenten angegebenen Referenzen. Besonders positiv bewertet werden dabei Referenzen, die sich auf die Errichtung einer Maria-Montessori-Kindertagesstätte inkl. Wohnungsbau beziehen.
2. Alle Nachweise können, soweit sich aus den Ausschreibungsunterlagen nicht etwas anderes ergibt, in Form von Eigenerklärungen erfolgen. Auf Verlangen des Konzessionsgebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
3. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu verwenden.
4. Alle weiteren Informationen zu dieser Konzessionsvergabe wie Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen bereitgestellt.
5. Der Teilnahmeantrag, sowie die einzureichenden Erklärungen / Nachweise / Referenzen / Bescheinigungen ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen.
6. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
7. Die Konzessionsgeberin erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
8. Sollten mehr als 5 Bewerbungen vorliegen, die gleich geeignet sind, so behält sich die Konzessionsgeberin vor, die Bewerber für die 2. Stufe zu losen.
9. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
10. Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt!
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffetnlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
1. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
2. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Lagerhausstraße 20
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52058
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]