Lieferung und Transport von elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-038-65L
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Postanschrift: Am Rathhaus 1
Ort: Bedburg
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50181
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bedburg.de
Postanschrift: Gladbacher Str. 111
Ort: Elsdorf
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50189
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elsdorf.de
Postanschrift: Johann-Schmitz-Platz 1-3
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-frechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Transport von elektrischer Energie
Der Rhein-Erft-Kreis schrieb für seine Abnahmestellen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und als Vertreter für die Städte Frechen, Elsdorf und Bedburg in deren Namen und für deren Rechnung den Strombedarf für den Lieferzeitraum vom 1.1.2021 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr aus. Jedes der Kalenderjahre stellt ein Lieferjahr dar.
Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages war die Lieferung und der Transport von elektrischer Energie an die von den Auftraggebern benannten Abnahmestellen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf sowie deren Messung (Vollstromversorgung) und damit frei Abnahmestelle.
Der Gesamtumfang beträgt für das Lieferjahr 2021 ca. 15,4 GWh/a an 630 Marktlokationen, für das Lieferjahr 2023 ca. 15,5 GWh/a an 630 Marktlokationen und für die Lieferjahre 2022, 2024 und 2025 ca. 15,4 GWh/a an 630 Marktlokationen. Der Strombedarf der Marktlokationen war auf 2 Lose aufgeteilt. Im Los 1 wurden durch die Auftraggeber ökologische Anforderungen an die Stromlieferung ausgeschrieben. Für das Los 2 wurden keine ökologischen Anforderungen ausgeschrieben. Die Marktlokationen liegen in dem Netzgebiet der Rheinische NETZGesellschaft mbH, der Westnetz GmbH und der Stadtwerke Brühl GmbH.
Strom aus erneuerbaren Energiequellen
Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Stadt Bedburg
Am Rathhaus 1
50181 Bedburg
Stadt Elsdorf
Gladbacher Str. 111
50189 Elsdorf
Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Im Los 1 sind die Abnahmestellen des Rhein-Erft-Kreises sowie der Stadt Frechen gebündelt. Für diese Abnahmestellen wurde der Strombedarf unter Berücksichtigung ökologischer Anforderungen ausgeschrieben. So war als Mindestanforderung die Lieferung von 100 % Strom aus erneuerbare Energiequellen definiert einhergehend mit dem Wertungskriterium einer Reinvestitionsquote in neue Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
Der Gesamtumfang für 322 Marktlokationen beträgt für das Lieferjahr 2021 ca. 10,7 GWh/a.
Der Gesamtumfang für 323 Marktlokationen beträgt für für die Lieferjahre 2022 bis 2025 ca. 10,8 GWh/a. Die Marktlokationen liegen in dem Netzgebiet der Rheinische NETZGesellschaft mbH, der Westnetz GmbH und der Stadtwerke Brühl GmbH.
Beiden Seiten steht für das vierte Lieferjahr (2024) und das fünfte Lieferjahr (2025) jeweils ein Kündigungsrecht zu:
Das Kündigungsrecht kann durch den Auftragnehmer bis spätestens zum 31.3.2023 für das Lieferjahr 2024 bzw. bis spätestens zum 31.3.2024 für das Lieferjahr 2025 ausgeübt werden. Der Auftragnehmer muss für eine Kündigung nachweisen, dass die Preise für die von ihm zu entwertenden Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien in den beiden optionalen Lieferjahren 2024 und 2025 gem. den ausgeschriebenen Anforderungen um mindestens 15 % gestiegen sind. Referenzwert für die Berechnung der Preissteigerung ist der mit dem Angebot im Preisblatt angegebene Preis für die Herkunftsnachweise.
Das Kündigungsrecht kann durch die Auftraggeber bis spätestens zum 31.3.2023 für das Lieferjahr 2024 bzw. bis spätestens zum 31.3.2024 für das Lieferjahr 2025 ohne Angaben von Gründen ausgeübt werden.
Strom ohne ökologische Anforderungen
Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Stadt Bedburg
Am Rathhaus 1
50181 Bedburg
Stadt Elsdorf
Gladbacher Str. 111
50189 Elsdorf
Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Im Los 2 sind die Abnahmestellen der Städte Elsdorf und Bedburg gebündelt, für diese Abnahmestellen wurde die Stromlieferung ohne weitere ökologische Anforderungen ausgeschrieben.
Der Gesamtumfang für 308 Marktlokationen beträgt für die Lieferjahre 2021 bis 2025 ca. 4,6 GWh/a. Die Marktlokationen liegen in dem Netzgebiet der Westnetz GmbH.
Dem Auftraggeber steht für das vierte Lieferjahr (2024) und das fünfte Lieferjahr (2025) jeweils ein einseitiges Kündigungsrecht zu, das bis spätestens zum 31.3.2023 für das Lieferjahr 2024 bzw. bis spätestens zum 31.3.2024 für das Lieferjahr 2025 ohne Angaben von Gründen ausgeübt werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strom aus erneuerbaren Energiequellen
Postanschrift: Bajuwarenring 17
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strom ohne ökologische Anforderungen
Postanschrift: Bajuwarenring 17
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUY1DV
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.