Errichtung einer Bodenrecyclinganlage am Standort Westring 360 Los 1 Rückbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Korzert 15
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awg.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Bodenrecyclinganlage am Standort Westring 360 Los 1 Rückbau
Am Standort Westring 360 soll für im Stadtgebiet Wuppertal anfallenden Bodenaushub eine Bodenrecyclinganlage errichtet werden.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien des Auftraggebers.
Durch Tiefbauarbeiten im Stadtgebiet Wuppertal fallen jährlich beträchtliche Mengen an Bodenaushubmassen an. In der geplanten Bodenrecyclinganlage sollen diese anfallenden Bodenaushubmassen mittels Siebklassierung und Zerkleinerung so behandelt werden, dass sie in den Baustellen in Wuppertal für die Tiefbauarbeiten wieder eingesetzt werden können.
Auf dem Baugelände befindet sich neben einem verschieferten Fachwerkhaus und zugehörigen Bretterverschlägen bzw. Holzschuppen, der außer Betrieb befindliche,
Unterirdische Trinkwasserbehälter „Bolthausen“. Alle Bauwerke sind zur Herrichtung des Baufeldes zurückzubauen.
Für die Errichtung der Bodenrecyclinganlage sind verschiedene Leistungen zu erbringen. Das Projekt gliedert sich darum in folgende separate Lose:
1. Rückbau [Los 1, vorliegend],
2. Tiefbau und Infrastruktur [Los 2],
3. Hallenbau [Los 3],
4. Tank- und Waschplatz [Los 4],
5. Betriebs- und Wiegegebäude, Container [Los 5]
Neben den baulichen Losen werden weitere Lose im Bereich Maschinen- und Aufbereitungstechnik folgen.
Der Leistungsumfang des vorliegenden Loses Rückbau umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:
— Baustelleneinrichtung;
— Rückbau;
— Erdbauarbeiten;
Die Maßnahmen sind u. a. dem Lageplan, Zeichnungs-Nr.: P19-025-5-L-103, zu entnehmen und werden in der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert.
Rückbau
Wuppertal
Am Standort Westring 360 soll für im Stadtgebiet Wuppertal anfallenden Bodenaushub eine Bodenrecyclinganlage errichtet werden.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien des Auftraggebers.
Durch Tiefbauarbeiten im Stadtgebiet Wuppertal fallen jährlich beträchtliche Mengen an Bodenaushubmassen an. In der geplanten Bodenrecyclinganlage sollen diese anfallenden Bodenaushubmassen mittels Siebklassierung und Zerkleinerung so behandelt werden, dass sie in den Baustellen in Wuppertal für die Tiefbauarbeiten wieder eingesetzt werden können.
Auf dem Baugelände befindet sich neben einem verschieferten Fachwerkhaus und zugehörigen Bretterverschlägen bzw. Holzschuppen, der außer Betrieb befindliche,
Unterirdische Trinkwasserbehälter „Bolthausen“. Alle Bauwerke sind zur Herrichtung des Baufeldes zurückzubauen.
Für die Errichtung der Bodenrecyclinganlage sind verschiedene Leistungen zu erbringen. Das Projekt gliedert sich darum in folgende separate Lose:
1. Rückbau [Los 1, vorliegend],
2. Tiefbau und Infrastruktur [Los 2],
3. Hallenbau [Los 3],
4. Tank- und Waschplatz [Los 4],
5. Betriebs- und Wiegegebäude, Container [Los 5],
Neben den baulichen Losen werden weitere Lose im Bereich Maschinen- und Aufbereitungstechnik folgen.
Der Leistungsumfang des vorliegenden Loses Rückbau umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:
— Baustelleneinrichtung;
— Rückbau;
— Erdbauarbeiten;
Die Maßnahmen sind u. a. dem Lageplan, Zeichnungs-Nr.: P19-025-5-L-103, zu entnehmen und werden in der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über dieerlaubte Berufsausübung
Abschnitt IV: Verfahren
AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal 5.OG Raum 5.15 Korzert 15 42349 Wuppertal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland