BLB AC/AC BW ME Gebäudeautomation für Bereich Untertage/HOAI Leistung Planung Gebäudeautomation und Starkstrom 005-20-00827 CI Referenznummer der Bekanntmachung: 005-20-00827
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mies-van-der-Rohe-Straße 10
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB AC/AC BW ME Gebäudeautomation für Bereich Untertage/HOAI Leistung Planung Gebäudeautomation und Starkstrom [removed] CI
Die Liegenschaft Materialdepot Untertage sollen mit einer liegenschaftsübergreifenden Gebäudeautomation ausgestattet werden. Dabei handelt es sich sowohl um Neubau (ca. 80 %) und Modernisierung (ca. 20 %). Die anrechenbaren Kosten belaufen sich auf 1,8 Mio. EUR.
Parallel zu dieser Maßnahme laufen bereits drei weitere Maßnahmen welche sich derzeit bereits in der Entwurfsplanung befinden. Auf den Leitrechner, welcher über die anderen Maßnahmen gestellt wird, ist später aufzuschalten das Fabrikat Siemens ist gemäß Rahmenvertrag bereits festgelegt.
Bei der Planung sind das Handbuch GA 4.0 sowie das IT Handbuch der Bundeswehr zugrunde zu legen.
Untertage Anlage Bleibergkaserne
Bleibergstraße 1
53894 Mechernich
HOAI-Stufenvertrag Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 Starkstrom und Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation.
— Umsatz TGA-Planung 25 %;
— Referenzen TGA-Planung 50 %;
— Anzahl Beschäftigte TGA-Planung 25 %.
Nach Auswertung der Bewerbungen werden unter Anwendung der Matrix 3-6 Bewerber aufgefordert ein Angebot abzugeben und zu einem Verhandlungstermin eingeladen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
— Erklärung zu Interessen und Beteiligungen;
— Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen;
— Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen;
— Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen;
— Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung;
— Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen – TGA-Planung – in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein.
Unternehmensreferenzen:
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten drei Jahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind.
Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
Erklärung Nachunternehmer.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
1. Zwei Referenzen für Planung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe Gebäudeautomation, davon mindestens eine Referenz mit Baukosten für KG480 > 0,5 Millionen Euro netto.
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – nach § 67 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagsmatrix:
— Projektverständnis/Inhalte/Ziele 10 %;
— Projektablauf 10 %;
— Kostenplanung 10 %;
— Terminplanung 10 %;
— Qualitätssteuerung 10 %;
— Vorstellung eines Beispielprojektes 15 %;
— Erfahrung Personal 10 %;
— Angebot/Preis 25 %.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY5LD
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.