Telemedizin@NRW – Bereitstellung einer IHE-Standardisierungs-Testumgebung sowie Erstellung von Interoperabilitätstests (Projekt-a-thons) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0086-OK-3b
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
[removed] – Bereitstellung einer IHE-Standardisierungs-Testumgebung sowie Erstellung von Interoperabilitätstests (Projekt-a-thons)
— Arbeitspaket 5 a): Bereitstellung einer IHE-Standardisierungs-Testumgebung;
— Arbeitspaket 5 b): Erstellung von Interoperabilitätstests (Projekt-a-thons).
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Bereitstellung einer IHE-Standardisierungs-Testumgebung:
Die auf der Plattform [removed] verwendeten Systeme müssen sich konform zu den IHE-Profilen und weiteren Spezifikationen verhalten, was sie durch einen erfolgreichen Konformitätstest in einer Testumgebung belegen. In Arbeitspaket 5a stellt der Auftragnehmer eine solche Umgebung für die Projektlaufzeit zu Verfügung und führt während der Projektlaufzeit die entsprechenden Tests durch (s. AP 5b). Die IHE-Standardisierungs-Testumgebung wird im Projekt stufenweise um die Abbildung der definierten telemedizinischen Anwendungen erweitert, um den Aufbau von interoperablen eHealth-Anwendungen im Rahmen von [removed] sicherzustellen. Anschließend soll der Auftragnehmer eine Beschreibung der IHE-Standardisierungs-Testumgebung liefern, die so detailliert ist, dass auch nach Projektende alle erforderlichen Hardware, Software und Datenstrukturen bereitgestellt werden können, um weiterhin Tests durch zu führen. Nach Projektende können also alle Hersteller die Vorgaben umsetzen und interoperable Systeme herstellen und testen. Die IHE-Standardisierungs-Testumgebung ermöglicht die Überprüfung der Umsetzung der IHE-Profile durch den Hersteller, nach dem Vorbild der IHE-Connect-a-thons. Devices, die später im Regelbetrieb der Plattform integriert werden, müssen zuvor diesen Konnektivitätstest durchlaufen und bestanden haben. Die IHE-Standardisierungs-Testumgebung wird grundsätzlich immer verfügbar und über das Internet erreichbar sein. Die Hersteller, die ihre Produkte testen wollen, stellen einen entsprechenden Antrag und bekommen für ihr System die notwendigen Zugangs- und Konfigurationsdaten. Die Ergebnisse werden von [removed] geprüft und nur im Fall einer positiven Bewertung auf der Plattform veröffentlicht.
Erstellung von Interoperabilitätstests (Projekt-a-thons):
Mit Arbeitspaket 5b soll die Infrastruktur und Programmierung sowie Spezifikation des Testverfahrens und die Durchführung von Zertifizierungen erfolgen und die Abstimmung und Festlegung neuer IHE Standards für den telemedizinischen Datenaustausch und Einbindung der Profile in den Standardisierungsprozess realisiert werden.
Die Gesundheitsdaten, die in der Telemedizinplattform über einen Patienten erfasst und genutzt wurden, sollen dem Leistungserbringer auch in seinem PVS/KIS System zur Verfügung stehen. Die Systeme sollen entweder direkt mit der Telemedizinplattform interagieren oder zumindest die gewonnenen Informationen in ihr System integrieren können, damit der Leistungserbringer diese Informationen zu Dokumentationszwecken in seinem zentralen System zur Verfügung hat. Die Übergabe der Informationen muss dabei nicht synchron erfolgen, sondern kann einen zeitlichen Versatz von Tagen, Wochen oder Monaten aufweisen. Jedoch soll der Leistungserbringer die Möglichkeit haben, die Informationen jederzeit aus dem Portal in sein System überführen zu können. Damit dies gelingt ist es unabdingbar die von der IHE entwickelten Profile zu nutzen und zu erweitern. Nur durch die notwendige Standardisierung der Kommunikation zwischen den Systemen ist ein solches Vorhaben realisierbar. Die beispielhaften Use Cases werden somit auch den Aspekt der Interoperabilität berücksichtigen und in Zusammenarbeit mit der IHE Deutschland neue Profile definieren bzw. bestehende Profile gemeinsam erweitern.
EFRE-0801900 (Durchführung des Vorhabens [removed])
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— 521 EU – Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
— Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung mit dem Angebot nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 1 Jahr) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Selbstbehalte) zu nennen. Sofern eine solche Versicherungsbestätigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgelegt werden kann, ist es ausreichend, eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Haftpflichtversicherung zur Verfügung stehen wird;
— Umsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Projekte in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollten mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein und einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragsbekanntmachung und/oder der Leistungsbeschreibung können Sie die jeweiligen maximalen Förderbeträge der zu vergebenen Teilleistungen entnehmen.
Das Universitätsklinikum Aachen behält sich vor, Angebote, die diesen verbindlichen Kostenrahmen überschreiten, aus dem Verfahren auszuschließen bzw. das Vergabeverfahren – sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens vorliegen – wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDCJ
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de