8202 Rahmenvereinbarung zur ganzheitlichen Beschäftigungsbegleitenden Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: 5-20-S-8202
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herzebrocker Str. 140
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
8202 Rahmenvereinbarung zur ganzheitlichen Beschäftigungsbegleitenden Betreuung
Rahmenvereinbarung zur ganzheitlichen Beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gemäß § 16e Abs. 4 und § 16i Abs. 4 SGB II sowie § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III oder § 16g Abs. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III).
Förderinstrument § 16e SGB II
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Es handelt sich voraussichtlich um 24 Einzelaufträge mit einem Betreuungskontingent von 1680 Betreuungsstunden. Die ganzheitliche Beschäftigungsbegleitende Betreuung erfolgt im Rahmen eines auf den Teilnehmenden bezogenen individuellen Coachings. Die Inhalte bestimmen sich nach der Entscheidung, ob die Bearbeitung eines Themas zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses beiträgt. Die fachliche Begleitung der Teilnehmenden am Arbeitsplatz sowie deren Einarbeitung sind Aufgabe des Arbeitgebers. Zu berücksichtigende Themen können neben den Anforderungen des Arbeitsplatzes insbesondere sein:
— Betriebsbezogene Unterstützungsbedarfe, (z. B. Umgang mit Kollegen am Arbeitsplatz, Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz, Übergangsmanagement während oder zum Ende des geförderten Beschäftigungsverhältnisses);
— Alltagspraktische Unterstützungsbedarfe, (z. B. Aufbau von förderlichen Tagesstrukturen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Beantragung staatlicher Transferleistungen, Umgang mit Geld, Einkauf);
— In der Lebenssituation der Teilnehmenden begründete Unterstützungsbedarfe, (z. B. Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, Wahrnehmung externer Beratungs- und Hilfsangebote);
— Persönliche Probleme (z. B. Psychische Beeinträchtigungen, Sucht, Familiäre Konflikte).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung einer Preisgleitklausel gemäß § 25 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) eine einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung zu den Konditionen dieser Ausschreibung um bis zu 36 Monate vor.
Förderinstrument § 16i SGB II
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Es handelt sich voraussichtlich um 24 Einzelaufträge mit einem Betreuungskontingent von 2112 Betreuungsstunden. Die ganzheitliche Beschäftigungsbegleitende Betreuung erfolgt im Rahmen eines auf den Teilnehmenden bezogenen individuellen Coachings. Die Inhalte bestimmen sich nach der Entscheidung, ob die Bearbeitung eines Themas zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses beiträgt. Die fachliche Begleitung der Teilnehmenden am Arbeitsplatz sowie deren Einarbeitung sind Aufgabe des Arbeitgebers. Zu berücksichtigende Themen können neben den Anforderungen des Arbeitsplatzes insbesondere sein:
— Betriebsbezogene Unterstützungsbedarfe, (z. B. Umgang mit Kollegen am Arbeitsplatz, Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz, Übergangsmanagement während oder zum Ende des geförderten Beschäftigungsverhältnisses);
— Alltagspraktische Unterstützungsbedarfe, (z. B. Aufbau von förderlichen Tagesstrukturen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Beantragung staatlicher Transferleistungen, Umgang mit Geld, Einkauf);
— In der Lebenssituation der Teilnehmenden begründete Unterstützungsbedarfe, (z. B. Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, Wahrnehmung externer Beratungs- und Hilfsangebote);
— Persönliche Probleme (z. B. Psychische Beeinträchtigungen, Sucht, Familiäre Konflikte).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung einer Preisgleitklausel gemäß § 25 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) eine einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung zu den Konditionen dieser Ausschreibung um bis zu 72 Monate vor.
Förderinstr. §16 Abs.1 SGB II od. §16 Abs.2 SGB II
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Es handelt sich voraussichtlich um 24 Einzelaufträge mit einem Betreuungskontingent von 864 Betreuungsstunden. Die ganzheitliche Beschäftigungsbegleitende Betreuung erfolgt im Rahmen eines auf den Teilnehmenden bezogenen individuellen Coachings. Die Inhalte bestimmen sich nach der Entscheidung, ob die Bearbeitung eines Themas zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses beiträgt. Die fachliche Begleitung der Teilnehmenden am Arbeitsplatz sowie deren Einarbeitung sind Aufgabe des Arbeitgebers. Zu berücksichtigende Themen können neben den Anforderungen des Arbeitsplatzes insbesondere sein:
— Betriebsbezogene Unterstützungsbedarfe, (z. B. Umgang mit Kollegen am Arbeitsplatz, Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz, Übergangsmanagement während oder zum Ende des geförderten Beschäftigungsverhältnisses);
— Alltagspraktische Unterstützungsbedarfe, (z. B. Aufbau von förderlichen Tagesstrukturen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Beantragung staatlicher Transferleistungen, Umgang mit Geld, Einkauf);
— In der Lebenssituation der Teilnehmenden begründete Unterstützungsbedarfe, (z. B. Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, Wahrnehmung externer Beratungs- und Hilfsangebote);
— Persönliche Probleme (z. B. Psychische Beeinträchtigungen, Sucht, Familiäre Konflikte).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung einer Preisgleitklausel gemäß § 25 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) eine einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung zu den Konditionen dieser Ausschreibung um bis zu 18 Monaten vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und etwaigen Unterauftragnehmern mit dem Angebot ebenfalls vorzulegen ist ein gültiger Nachweis der Trägerzulassung gemäß der §§ 176 Abs. 1, 178 u. 184 SGB III i. V. m. der AZAV (s. auch Nachweisliste Ziffer 1.6 bzw. Ziffer 3.2). Die Trägerzulassung muss sich über den gesamte Maßnahmezeitraum erstrecken (vgl. Leistungsverzeichnis, Punkt A.3.1).
Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben notwendig: Nachweise über einschlägige Aktivitäten innerhalb der letzten 3 Jahre mit der Zielsetzung bzw. dem Schwerpunkt „Coaching und berufliche Integration von arbeitslosen erwerbsfähigen Menschen“. Entsprechende Nachweise sind per Referenzliste (Vordruck D.2) dem Angebot beizufügen. Die Referenzen müssen sich auf den Bieter beziehen und quantitativ und qualitativ vergleichbare oder gleichartige Leistungen betreffen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bezüglich der Darstellung der bisherigen Aktivitäten ist eine tabellarische Aufstellung (Referenzliste = Vordruck D.2) nach folgendem Aufbau beizufügen:
1. Maßnahmeart, Leistung, Zielgruppe,
2. Anzahl der Teilnehmenden,
3. Durchführungsjahr und -zeitraum,
4. Durchführungsort,
5. Auftraggeber mit Anschrift,
6. Ansprechperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer Sofern keine Nachweise über bisherige Aktivitäten vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt werden.
Sofern einschlägige Aktivitäten noch nicht bestehen, beschreiben Sie auf einem gesonderten Blatt, welches Sie den Angebotsunterlagen beifügen, wie Sie ohne einschlägige Aktivitäten die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen werden. Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.4 und B.5.5) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben. Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen. Die namentliche Nennung des Personals sowie die Einreichung ausgefüllter Personalerhebungsbögen (s. Vordruck D.3) ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Personalerhebungsbögen können jedoch im Vorfeld der Zuschlagserteilung bei Bedarf durch den Auftraggeber angefordert werden. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung spätestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer für alle in dieser Maßnahme einzusetzenden namentlich zu benennenden Fachkräfte (ausgenommen Verwaltungspersonal) einen ausgefüllten „Erhebungsbogen Personal“ (s. Vordruck D.3) vorzulegen. Insbesondere Qualifikationen und vorgesehene Aufgaben sind im Personalerhebungsbogen detailliert darzulegen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Personalerhebungsbögen (Vordruck D.3) ggf. von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des vom Auftragnehmer benannten Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel und für den Einsatz zusätzlichen Personals während der Vertragslaufzeit; in beiden Fällen muss im Vorfeld eine Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragsstrafen: vgl. § 9 der Vertragsbedingungen Teil C/634
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.