7609 Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Herzebrocker Straße 140
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-guetersloh.de
Adresse des Beschafferprofils: www.owl-vergabeportal.de/portal/default.aspx?Portal=OWL
Abschnitt II: Gegenstand
7609 Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation („Next Generation Access“ – „NGA“)in den noch unterversorgten Gebieten des Kreises Gütersloh.
Borgholzhausen
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2.432 Wohnadressen, 2 Schulstandorte und 98 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. In Borgholzhausen sind 248 Adressen, davon 246 Wohnadressen und 2 Gewerbeadressen zu versorgen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Harsewinkel
.Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2.432 Wohnadressen, 2 Schulstandorte und 98 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. In Harsewinkel sind 364 Adressen, davon 344 Wohnadressen und 20 Gewerbeadressen zu versorgen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Langenberg
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2.432 Wohnadressen, 2 Schulstandorte und 98 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. In Langenberg sind 187 Adressen, davon 186 Wohnadressen und 1 Gewerbeadresse zu versorgen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Rheda-Wiedenbrück
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2.432 Wohnadressen, 2 Schulstandorte und 98 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. In Rheda-Wiedenbrück sind 431 Adressen, davon 376 Wohnadressen und 55 Gewerbeadressen zu versorgen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Schloß Holte-Stukenbrock
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2.432 Wohnadressen, 2 Schulstandorte und 98 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. In Schloß Holte-Stukenbrock sind 356 Adressen, davon 353 Wohnadressen, 1 Schule und 2 Gewerbeadressen zu versorgen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Steinhagen
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2.432 Wohnadressen, 2 Schulstandorte und 98 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. In Steinhagen sind 298 Adressen, davon 292 Wohnadressen und 6 Gewerbeadressen zu versorgen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Versmold
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2.432 Wohnadressen, 2 Schulstandorte und 98 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. In Versmold sind 501 Adressen, davon 489 Wohnadressen, 1 Schule und 11 Gewerbeadressen zu versorgen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Werther (Westf)
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Kreis Gütersloh an ein NGA-Netz. Es sind insgesamt 2.432 Wohnadressen, 2 Schulstandorte und 98 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. In Werther (Westf) sind 147 Adressen, davon 146 Wohnadressen und 1 Gewerbeadresse zu versorgen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Borgholzhausen
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Harsewinkel
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Langenberg
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Rheda-Wiedenbrück
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Schloß Holte-Stukenbrock
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Steinhagen
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Versmold
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Werther (Westf)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 32 Abs. 1 KonzVgV ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn:
1. kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht,
2. sich die Grundlage des Vergabeverfahren wesentlich geändert hat,
3. kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder
4. andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Im Breitbandausbauverfahren liegen mittlerweile sowohl der Aufhebungsgrund nach Nr. 2 als auch der Aufhebungsgrund Nr. 4 vor. Auch wenn der Aufhebungsgrund Nr. 2 für sich genommen im Wesentlichen das Los 5 betrifft, kann eine schwerwiegender Grund nach Nr. 4 in allen Losen leider nicht ausgeschlossen werden.
In der europaweiten Bekanntmachung werden Bedingungen an den Nachweis der Eignung und Konzessionsausführung gestellt, die der Fördermittelgeber auf Nachfragen nicht mehr aufrechterhält. Unter anderem fällt ein Nachweis darüber, dass die Jahresbilanz des Unternehmens die Gesamtinvestition des Projekts um mehr als 10 Mio. EUR übersteigt bzw. Nachweis einer Sicherheit in Form einer Bürgschaft, Garantie oder eines Schuldbeitritts in Höhe der Gesamtinvestitionen weg und wäre im Teilnahmewettbewerb in dieser Strenge nicht mehr zu fordern. Da nicht rechtssicher ausgeschlossen werden kann, dass ein Nichtabfordern dieser Bedingungen die Zulassung anderer Bewerber oder Bieter ermöglicht hätte, ggfs. sogar die Annahme eines anderen Angebots ermöglicht hätte oder mindestens aber das Interesse weiterer Teilnehmer am Vergabeverfahren geweckt hätte, behandelt die Vergabestelle diesen Umstand als wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB. Hinzutritt die Änderung zahlreicher Adressdaten mindestens im Los 5, die – je nach Auslegung – ebenfalls die Wesentlichkeitsschwelle erreichen bzw. überschreiten. In der Gesamtschau leidet das Auswahlverfahren daher an einem Mangel, den die Vergabestelle mit der Aufhebung und Neuveröffentlichung korrigieren möchte, um den Anforderungen an ein wettbewerblichen Auswahlverfahren zu genügen.
Auch wenn das OLG Dresden mit Beschluss vom 21. August 2019 – Verg 5/19 – entschieden hat, dass für das vorliegend zu beurteilende Vergabeverfahren die Vorschriften des Kartellvergaberechtes nicht anwendbar sind, weil die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB eingreift, hat der Kreis den Beihilfeempfänger in einem wettbewerblichen Auswahlverfahren auszuwählen (vgl. Rn. 78 c) der EU-Beihilfeleitlinien). Ein Auswahlverfahren zur Auswahl des Netzbetreibers (Telekommunikationsunternehmen) bei einem Wirtschaftlichkeitslückenmodell muss dabei mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie in Einklang stehen. Insbesondere sind die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung, der Verhältnismäßigkeit und des freien Wettbewerbs zu beachten.
Zur Gewährleistung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung, der Verhältnismäßigkeit und des freien Wettbewerbs erachtet der Kreis ein Neuaufsetzen des Auswahlverfahrens als unumgänglich, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der europarechtlich als Diskriminierungsverbot in Art. 18 AEUV niedergelegt ist, zu beachten, damit ein faires Auswahlverfahren nach objektiven Maßstäben stattfinden kann, so dass jeder Bieter bzw. Teilnehmer bei der Erstellung der Angebote bzw. Teilnahmeanträge über die gleichen Chancen verfügt.
Der Kreis hat daher beschlossen, das Auswahlverfahren „NGA-Breitbandausschreibung“ in einem ersten Schritt aufzuheben und in einem zweiten Schritt erneut europaweit auszuschreiben.
Postanschrift: Brief: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Herzebrocker Straße 140
Ort: Gütersloh
Postleitzahl: 33248
Land: Deutschland
Telefon: [removed]