Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 5 Jahren über die Tätigkeit des Totengräbers auf den städtischen Friedhöfen in Ahaus und Ahaus-Wessum sowie die Verpachtung des Blumenpavillons Referenznummer der Bekanntmachung: 62-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2561 / 72-129
Fax: +49 2561 / 7281-129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahaus.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-ahaus.de/rathaus/verwaltung/zentrale-vergabestelle/info/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 5 Jahren über die Tätigkeit des Totengräbers auf den städtischen Friedhöfen in Ahaus und Ahaus-Wessum sowie die Verpachtung des Blumenpavillons
Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 5 Jahren über die Tätigkeit des Totengräbers auf den städtischen Friedhöfen in Ahaus und Ahaus-Wessum sowie die Verpachtung des Blumenpavillons auf dem Friedhof Am Rotering.
Städtischer Friedhof Ahaus-Mitte
Zum Rotering 11
48683 Ahaus, städtische Friedhöfe Ahaus-Wessum Wesheimstr. und Roggenkamp 48683 Ahaus-Wessum
Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 5 Jahren über die Tätigkeit des Totengräbers auf den zwei städtischen Friedhöfen in Ahaus (Am Rotering) und Ahaus-Wessum (Wesheimstraße und Roggenkamp) sowie die Verpachtung des Blumenpavillons auf dem Friedhof Am Rotering
Laufzeit des Vertrages:
Die Tätigkeit des Totengräbers sowie die Verpachtung des Blumenpavillon wird für die Laufzeit von 5 Jahren vergeben, wobei das erste Jahr als Probejahr gilt. Bei Vertragsverstößen oder Schlechterfüllung kann nach vorheriger Abmahnung (auch nach Ablauf der Probezeit) fristlos gekündigt werden.
Preisgleitklausel:
Es wird folgende Preisgleitklausel festgesetzt: Ändert sich der Monatslohn eines Gartenfacharbeiters des öffentlichen Dienstes einschließlich aller Zulagen (Weihnachtsgeld, Arbeitszeitverkürzungen, vermögenswirksame Leistungen etc.), so werden die Preise des Auftrags auf Antrag des Auftragnehmers entsprechend angeglichen. (Als Lohn gilt TVöD-VKA EG 6 Stufe 3 als vereinbart.)
Verpachtung des Blumenpavillons:
An die Vergabe der Totengräbertätigkeit ist die Verpachtung des Blumenpavillon gebunden. Die Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses wird in einem separaten Vertrag geregelt. Der Mietpreis beträgt [Betrag gelöscht] EUR je Quadratmeter Kaltmiete pro Monat bei einer Raumgröße von 76,5 qm. Der Blumenpavillon ist zu den ortsüblichen Geschäftszeiten geöffnet zu halten.
Weitere Aufgaben:
Für die Pflege und Wartung der städtischen Geräte und Einrichtungen die für das Begräbnis benötigt werden ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine Leistung der Daseinsvorsorge. Der Grundsatz der Kontinuität der Dienstleistungen der Daseinsfürsorge fordert eine nahtlose Weiterführung gegenüber den Nutzern. Zur Abwendung eines vertragslosen Zustands besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit für ein beschleunigtes Verfahren, damit dem Auftragnehmer noch genügend Zeit zur Vorbereitung der Leistungserbringung ab dem 1.10.2020 bleibt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 5 Jahren über die Tätigkeit des Totengräbers auf den städtischen Friedhöfen Ahaus und Ahaus-Wessum sowie Verpachtung des Blumenpavillons
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9XH3
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]