Bürodruck- und Multifunktionsgeräte für den Kreis Paderborn Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 20506
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürodruck- und Multifunktionsgeräte für den Kreis Paderborn
Bürodruck- und Multifunktionsgeräte für den Kreis Paderborn.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bürodruck- und Multifunktionsgeräte für den Kreis Paderborn Im Rahmen der Digitalisierung beim Kreis Paderborn ist es sinnvoll und notwendig, die derzeit bestehende Drucker-Infrastruktur anzupassen und zu erweitern. Hierbei soll eine Umstellung auf die Druckertechnologie Tinte erfolgen. Der Kreis Paderborn beabsichtigt für seine ca. 1 300 Mitarbeiter an seinen 28 Standorten Multifunktionsgeräte (MFG) und Bürodrucker verschiedener Leistungsklassen anzuschaffen. Druckvolumen In der Verwaltung befinden sich aktuell ca. 35 Multifunktionsgeräte und ca. 350 Standardbürodrucker im Einsatz. Die Tabelle 1 stellt das durchschnittliche Druckvolumen im Monat dar, welches mit den oben genannten Geräten erzeugt wurde. Die Erhebungsdauer betrug 13 Monate. Hierbei wird zwischen Not Grayscale und Grayscale Ausdrucken unterschieden.
— Das voraussichtliche Jahresgesamtvolumen beträgt ca. 3,5 Mio. Ausdrucke. Durch die Optimierung des Druckkonzepts, die Einführung des regelbasierten Druckens und die erhebliche Reduzierung der Standardbürodrucker, wird mit einer Verlagerung der Druckerzeugnisse auf die Multifunktionsgeräte gerechnet Not Grayscale je Monat: MFG 21 000, Standard Bürodrucker 123 500, Durchschnittliches Druckvolumen je Monat (MFG & Bürodrucker) 144 500; Grayscale je Monat MFG 64 000, Standard Bürodrucker 84 000, Durchschnittliches Druckvolumen je Monat (MFG & Bürodrucker) 148 000; Summe je Monat 85 000, Standard Bürodrucker 207 500, Durchschnittliches Druckvolumen je Monat (MFG & Bürodrucker) 292 500.
Die angegebenen Druckerzeugnisse stellen die geschätzten durchschnittlichen Seitenvolumina dar und dienen dem Anbieter als Grundlage zur Kalkulation. Die angeforderten Output-Systeme lassen sich in 4 Leistungsklassen unterteilen. Alle Leistungsklassen sind mit der Druckertechnologie Tinte und Farbe auszustatten. Die Anforderungsprofile der Leistungsklassen eins bis 4 an das Gesamtsystem setzen sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Leistungskatalog (siehe Anhang) zusammen. Anforderungsprofil Leistungsklasse 1 (DIN A4 – Drucker – Farbe) Die Leistungsklasse 1 beschreibt einen klassischen Arbeitsplatzdrucker, welcher für kleinere bis mittlere Druckaufträge verwendet wird. Das Gerät soll optional durch zusätzliche DIN A4 Papierkassetten erweiterbar sein.
— Insgesamt werden 125 Geräte der Leistungsklasse 1 benötigt Anforderungsprofil Leistungsklasse 2 (DIN A4 – MFG – Farbe):
Diese Leistungsklasse beschreibt ein kompaktes Multifunktionsgerät, welches an ausgewählten Arbeitsplätzen, Arbeitsgruppen bzw. Sekretariaten verwendet werden soll.
— Insgesamt werden 18 Geräte der Leistungsklasse 2 benötigt.
3.3. Anforderungsprofil Leistungsklasse 3 (DIN A3/A4 – Drucker – Farbe) Bei dem Gerät der Leistungsklasse 3 handelt es sich um einen Arbeitsplatzdrucker, welcher Papiergrößen bis mind. DIN A3 verarbeiten kann.
— Insgesamt werden 4 Geräte der Leistungsklasse 3 benötigt.
3.4. Anforderungsprofil Leistungsklasse 4 (DIN A3/A4 – MFG – Farbe) Das Anforderungsprofil der Leistungsklasse 4 beschreibt ein Multifunktionsgerät, welches auf den Fluren, Etagen oder im Großraumbüro stehen soll. An diesem Gerät sollen Papiergrößen bis mind. DIN A3 verarbeitet werden können.
— Insgesamt werden 39 Geräte der Leistungsklasse 4 benötigt Papiervorrat: Die Multifunktionsgeräte dieser Klasse sind mit mind. 4 Papierkassetten auszustatten. Bei der ersten Papierkassette muss es sich um eine DIN A4 oder Multifunktionskassette handeln. Bei den 3 weiteren Schubladen muss es sich um Multifunktionskassetten handeln, welche für Papierformate bis mind. DIN A3 verwendet werden können. Zubehör Vom Anbieter sind zu den Leistungsklassen 1, 2 und 3 zusätzliche Papierkassetten zu den jeweiligen Output Systemen anzubieten. Im Preisblatt sind die monatlichen Kosten inkl. Full Service für dieses Zubehör anzugeben. Über die gesamte Vertragslaufzeit (siehe Kapitel 12) soll ein Full Service Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen werden.
12 Monate
Nach der Auswertung der Leistungskriterien wird der Kreis Paderborn den in Frage kommenden Bieter zu einer Teststellung auffordern. In der Teststellungsphase wird u. a. die Leistungsfähigkeit, Barrierefreiheit, Haptik, Software- und Treiberfunktionalität überprüft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vgl. Bewerbungs- und Verahrensbedingungen (Vergabeunterlagen):
9. Eignungsnachweise und mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Die nachfolgend geforderten Angaben und Erklärungen sind zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) des Bieters mit dem Angebot vorzulegen. Diese geforderten Angaben und Erklärungen müssen bei der Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Prüfung und Wertung führen. Bei Bietergemeinschaften führt die Nicht-eignung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
9.1. Angaben zum Bieter Der Bieter hat mit dem Angebot unter Verwendung des Vordrucks 1 (siehe Punkt 11.1) allgemeine Bieterangaben sowie die hier weiter geforderten Erklärungen abzugeben. Seite 9 von 18 Der Vordruck 1 (siehe Punkt 11.1 und der Vordruck 4 (siehe Punkt 11.4) sind von jeweils allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
9.2. Allgemeine Eignungsnachweise Weiter hat der Bieter mit dem Angebot zum Nachweis seiner Eignung, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Eigenerklärungen zu den folgenden Punkten abzugeben. Die Nachweise werden nach der Bewertung nur von Bietern eingefordert, die in die engere Wahl kommen:
— Bescheinigung der Krankenkasse(n) betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Bescheinigung des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern;
— Gültiger Handelsregisterauszug (Kopie);
— Ein DSGVO-konformes Datenschutzkonzept;
— Nachweis der Herstellerautorisierung zum Vertrieb und Wartung der angebotenen Produkte.
9.3. Referenzen:
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters müssen mindestens 3 Referenzen – für quantitativ und qualitativ vergleichbare/gleichartige Leistungen der letzten 3 Jahre angegeben werden. Die Referenzen müssen sich auf den Bieter und dem angebotenen Hersteller beziehen. Der Bieter muss den zuständigen Ansprechpartner der Referenzobjekte im Vordruck 2 (siehe Punkt 11.2) benennen.
9.4. Sonstige mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Der Bieter hat ausführliches Prospektmaterial, Umwelt- und Sicherheitsdatenblätter für die vorgesehenen Output Systeme diesem Angebot beizulegen. Fehlen diese Unterlagen bei der Abgabe des Angebotes, kann es zum Angebotsausschluss führen.
9.5. Vollständigkeit des Angebotes Bei den nachfolgenden Einzelpositionen sind bei freigelassenen Stellen die entsprechenden Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte anzugeben bzw. die Einheits- und Gesamtpreise einzutragen. Seite 10 von 18 Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie auf einer gesonderten Anlage dem Angebot beifügen. Angebote mit fehlenden Einheitspreisen werden als unvollständig ausgesondert und nicht gewertet. Eigenerklärung zur Eignung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Gesamt Mitarbeiteranzahl sowie Mitarbeiteranzahl technischen Support.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wertung der Angebote/Auswahlkriterien (siehe Punkt 16 der Leistungsbeschreibung) Die Auswertung erfolgt nach wirtschaftlichen Aspekten und richtet sich nach dem Preis. Der Auftraggeber wird die Angebote nach einfacher Richtwertmethode werten. Die Leistungsbewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix (siehe Anlage). Bei den Bewertungskriterien („B“-Kriterien) erfolgt jeweils eine wertende Punktvergabe (0 bis 10 Punkte). Die Kriterien werden gemäß den im Leistungskatalog genannten Gewichtungsfaktoren gewichtet. Die Leistungspunktzahl entspricht der Zahl der für die einzelnen Kriterien erreichten Bewertungspunkte multipliziert mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor. Schritt 1: Die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis wird ermittelt (siehe Formel). Die ermittelte Kennzahl wird auf 4 Dezimalstellen kaufmännisch gerundet. Schritt 2: Es erfolgt die Bildung einer Reihenfolge aller Angebote auf Grund der Kennzahlen für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z). Schritt 3: Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Leistungs-/Preis- Kennzahlen festgelegt. Bei identischen Ergebnissen greift das preisgünstigste Angebot. Bei wiederum identischen Ergebnissen greift ein Auslosungsverfahren.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.