Beschaffung von 2 Rettungswagen Typ „C“ für die Feuerwehr Herford Referenznummer der Bekanntmachung: 53-2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Auf der Freiheit 21
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Auf der Freiheit 21
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 2 Rettungswagen Typ „C“ für die Feuerwehr Herford
Beschaffung von 2 Rettungswagen Typ „C“, gemäß DIN EN 1789:2014, bestehend aus einem Fahrgestell und Kofferaufbau (crashgetestet/überrollgetestet gemäß ECE-R66 mit Nachweis) und sonstiger Ausstattung sowie medizinischer Ausstattung. Konzeptionell sollen beide Fahrzeugkomponenten (Aufbau u. Fahrgestell) für einen eventuellen Fahrgestellwechsel/Kofferwechsel geeignet sein. Qualitätszertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 sowie ISO 14001 sind für den Kofferaufbau nachzuweisen. Zul. Gesamtgewicht ca. 5 000 kg.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung von 2 Rettungswagen Typ „C“, gemäß DIN EN 1789:2014, bestehend aus einem Fahrgestell und Kofferaufbau (crashgetestet/überrollgetestet gemäß ECE-R66 mit Nachweis) und sonstiger Ausstattung sowie medizinischer Ausstattung. Konzeptionell sollen beide Fahrzeugkomponenten (Aufbau u. Fahrgestell) für einen eventuellen Fahrgestellwechsel/Kofferwechsel geeignet sein. Qualitätszertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 sowie ISO 14001 sind für den Kofferaufbau nachzuweisen. Zul. Gesamtgewicht ca. 5 000 kg. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung im Berufsregister,
b) keine schwere Verfehlung gemäß GWB, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
b) kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, des Finanzamtes sowie ggf. vorhandene Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
e) aktueller Nachweis über vorhandene Haftpflichtversicherung sowie deren Höhe.
a) Drei Referenznachweise aus den letzten 3 Kalenderjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum,
b) Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie die für die Leistung vorgesehenen Personen,
c) Zertifikate von einer anerkannten Prüfungsgesellschaft (z. B. Dekra, TÜV etc.) für das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 sowie für das Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 für den Kofferaufbau,
d) Nachweis der Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) nach DIN 4102 für Position A45,
e) Schulungsnachweis für alle am Einbau der Digitalfunkgeräte beteiligten Mitarbeiter von Firma Selectric (Sepura).
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch, Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.