Totalunternehmerleistungen (Bauleistungen sowie Planungsleistungen – Lph.5; 8 bis 9) für das Projekt R.7.1 BioTierhaus (Neubau) Referenznummer der Bekanntmachung: 062-2020-0702
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 25
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Totalunternehmerleistungen (Bauleistungen sowie Planungsleistungen – Lph.5; 8 bis 9) für das Projekt R.7.1 BioTierhaus (Neubau)
Beschaffung von Totalunternehmerleistungen (Bauleistungen sowie Planungsleistungen – Lph.5; 8 bis 9) für das Projekt R.7.1 BioTierhaus (Neubau).
Bielefeld
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Totalunternehmerleistungen: Bauleistungen sowie Planungsleistungen – Lph.5; 8 bis 9 im Sinne des § 3 HOAI für das Projekt R.7.1 BioTierhaus (Neubau) sowie die Leistungen des Tragwerksplaner Lph. 1 bis 5 und die Leistungen des Bauphysikers, Lph. 1 bis 5.
Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) des Tier- und Institutsgebäudes „R.7.1.“ inkl. dazugehöriger Volieren der Universität Bielefeld in Modulbauweise auf dem o. g. Grundstück durch den Auftragnehmer.
Planungsleistungen:
Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI (Grundleistungen und besondere Leistungen), wie bspw. Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen.
Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen.
Der Neubau gliedert sich in verschiedene Funktionsbereiche:
— Haltungsräume;
— Versuchsräume;
— Versorgungsräume;
— Sonderräume;
— Personalräume;
— Gebäudemanagement Zentrale/stockwerksbezogene Sonderflächen.
Bauleistungen:
Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig und betriebsbereit herzustellen.
Anhand der in der „Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb“ (Anlage TW 10) genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. §§ 3b EU Abs. 3 Nr. 3, 3b EU Abs.2 Nr.3 VOB/A).
3 Referenzen:
Projektvolumen (KGR 200-700, brutto):
— < 2,0 Mio. EUR: 0 Punkte;
— >= 3,0 Mio. EUR: 1 Punkt;
— >= 4,0 Mio. EUR: 2 Punkte;
— >= 5,0 Mio. EUR: 3 Punkte.
BGF:
— < 2 500 m2 : 0 Punkte;
— >= 2 500 m2 : 1 Punkt;
— >= 3 500 m2 : 2 Punkte.
Anzahl der Geschosse:
— 1 : 0 Punkte;
— 2 : 1 Punkt;
— 3 : 2 Punkte.
Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto):
— < 10 Mio EUR: 0 Punkte;
— >= 10 Mio EUR: 3 Punkte;
— >= 50 Mio EUR: 5 Punkte.
Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter:
— < 50 Mitarbeiter: 0 Punkte;
— >= 50 Mitarbeiter: 3 Punkte;
— >= 300 Mitarbeiter: 5 Punkte.
(Mindestens) die 3 Bewerber, die alle Mindestanforderungen nach dem vorstehenden Kapitel 1.5. erfüllen und die die 3 höchsten Gesamtpunktzahlen nach der „Eignungsmatrix“ (Anlage TW 10) erreichen, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert; Einzelheiten sind in Teil C Ziffer 1 geregelt.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§§ 3b EU Abs. 3 Nr. 3, 3b EU Abs.2 Nr.3 Satz 6 VOB/A).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben:
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
— dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerbergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage TW3 beigefügte Formblatt „Bewerbergemeinschaft“ zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
Zwingende Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1-3 VOB/A:
Eigenerklärung (gem. § 6e EU Abs. 1-3 VOB/A), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 6e EU Abs. 4 VOB/A).
Fakultative Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 6 VOB/A
Eigenerklärung (gemäß § 6e EU Abs. 6 VOB/A), dass:
— weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
— das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird/oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a)-b) sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber haben daher das Formblatt „Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung“ (Anlage TW4) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Umsatz:
Mit dem Angebot sind jeweils die Netto-Umsätze anzugeben der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2017; 2018 und 2019).
In diesen 3 Geschäftsjahre wird mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz (Addition der Jahresumsätze aus den 3 Geschäftsjahren, dividiert durch den Faktor) von [Betrag gelöscht] EUR (netto) gefordert.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welcher Jahresumsatz zu welchem Mitglied der Bietergemeinschaft gehört.
Die Bieter haben daher das Formblatt „Umsatz“ (Anlage TW5) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird/oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a)-b) sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Mindestanforderungen an den Umsatz:
Mit dem Angebot sind jeweils die Netto-Umsätze anzugeben der vergangenen 3 Geschäftsjahre )(2017; 2018 und 2019).
In diesen 3 Geschäftsjahre wird mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz (Addition der Jahresumsätze aus den 3 Geschäftsjahren, dividiert durch den Faktor) von [Betrag gelöscht] EUR (netto) gefordert.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welcher Jahresumsatz zu welchem Mitglied der Bietergemeinschaft gehört.
Technische Fachkräfte:
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der technischen Fachkräfte (Mitarbeiter) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 50 Mitarbeitern in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019).
Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2017-2019) die jeweiligen jährlichen Mittel der Mitarbeiter der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Die Bewerber haben daher das Formblatt „Technische Fachkräfte“ (Anlage TW6) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Referenzprojekte
Mindestens 1 bis maximal 3 Referenzen über ausgeführte Leistungen (Schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes in Modulbauweise) in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren mit Angabe des:
— Projektvolumens (Angabe zu den Baukosten (KG 200 bis 700), netto gem. DIN 276);
— Erbringungszeitpunkts sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers sowie der
— Name des Referenznehmers;
— Projektbezeichnung;
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Für die Bewertung anhand der Auswahlkriterien (vgl. „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ [Anlage TW11]) müssen die Referenzerklärungen zudem folgende Angaben enthalten:
— Angabe, ob das Gebäude in modulare Bauweise oder Modulbauweise errichtet wurde;
— Angabe zur Bruttogrundfläche des Gebäudes;
— Anzahl der Geschosse.
Mindestanforderung:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 5 Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit.a Satz 2 VOB/A).
Die Referenzen sind allerdings nur dann geeignet, wenn diese:
— die schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes in modularer Bauweise oder Modulbauweise umfasst;
— das Referenzobjekt nach dem 1.1.2013 fertiggestellt worden sein (als Fertigstellungstermin gilt das Datum der rechtsgeschäftlichen Abnahme) wurde und
— die Referenz eine Punktzahl von > 0 in den drei Unterkategorien der „Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb“.
—— Projektvolumen KG 200-700, brutto von mind. 3,0 Mio. EUR;
—— BGF von mind. 2 500 m2 und
—— Gebäude mit mindestens 2 Geschossen erreicht.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Die Bewerber (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) haben das Formblatt „Referenzprojekte“ (Anlage TW7) für die insgesamt mindestens 1 bis maximal 3 Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal 1 einseitig bedruckte DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Angaben zu Referenzprojekten benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese darin enthaltenen Angaben nicht berücksichtigt.
Mindestanforderung Technische Fachkräfte:
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 50 Mitarbeitern in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019).
Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2017-2019) die jeweiligen jährlichen Mittel der Mitarbeiter der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 5 Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit.a Satz 2 VOB/A).
Die Referenzen sind allerdings nur dann geeignet, wenn diese:
— die schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes in modularer Bauweise oder Modulbauweise umfasst;
— das Referenzobjekt nach dem 1.1.2013 fertiggestellt worden sein (als Fertigstellungstermin gilt das Datum der rechtsgeschäftlichen Abnahme) wurde und
— die Referenz eine Punktzahl von > 0 in den 3 Unterkategorien der „Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb“:
—— Projektvolumen KG 200-700, brutto von mind. 3,0 Mio. EUR;
—— BGF von mind. 2 500 m2 und
—— Gebäude mit mindestens 2 Geschossen erreicht.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG):
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage TW8 beigefügte Formblatt „Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)“ zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
Datenschutz:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit der
Universität Bielefeld abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHDH07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.