055-19-00454 – Bundespolizei – Neubau Spezialkräfte GSG 9 Hangelar, Neubau Nordring Referenznummer der Bekanntmachung: 055-19-00454 - Zaun- und Tiefbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: August- Bebel-Straße 91
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
[removed] – Bundespolizei – Neubau Spezialkräfte GSG 9 Hangelar, Neubau Nordring
Zaun- und Tiefbauarbeiten.
Bundespolizei – Neubau Spezialkräfte GSG 9 Hangelar
53757 St. Augustin-Hangelar
— ca. 13 000 qm baubegleitende Störkörperdedektion; ca. 1 130 St. Wurzelstöcke roden; ca. 3.225 cbm Oberboden abtragen;
— ca. 700 St. Zaunpfosten mit Y-Ausleger; ca. 3 900 qm Maschendrahtbespannung; ca. 21 400 m Stacheldraht 2 x 5zügig an Y-Ausleger;
— 4 St. 1-flüg. Tor b = 1,00 m; 4 St. 1-flüg. Tor b = 1,60 m; 1 St. 2-flüg. Toranlage b = 4,00 m; 4 St. 2-flüg. Toranlage b = 6,00 m;
— 3 St. elektr. betr. Schiebetor b = 6,00 m; 1 St. elektr. betr. Schiebetor b = 12,00 m; 1 St. vorh. Schiebetor B = 6,00 m umsetzen;
— ca. 510 m Erdungsbandtrasse; ca. 34 St. Staberder; ca. 150 m Kabelgräben teilweise unter Asphalt und Verbundsteinpflaster;
— ca. 450 m Bauzaun in erhöhter Qualität mit Übersteig- und Fußschutz; ca. 2.900 qm Pflegestreifen und Postenweg.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Fristen sind so korrekt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY596
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Postanschrift: Albersloher Weg 250
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Telefon: +49 2519340
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ofd.nrw.de/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.