Fachdienstausstattung für Feuerlöschfahrzeuge KatS Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.20 - 0874/19/VV: 27
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachdienstausstattung für Feuerlöschfahrzeuge KatS
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Teilen der Fachdienstausstattung für Feuerlöschfahrzeuge KatS.
RV Verkehrssicherung
53121 Bonn
Siemensstr. 100
Zwei Sätze an noch nicht bekannte Empfänger.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung „Verkehrssicherung“ über insgesamt 364 Satz, davon 122 Satz Mindestabrufvolumen.
Satz besteht aus je 4 Stück Verkehrsleitkegel und je 4 Stück Leuchten.
Der Abruf der variablen Mengen erfolgt grundsätzlich durch das Beschaffungsamt des BMI. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist aber ebenfalls abrufberechtigt.
RV Werkzeug
53121 Bonn
Siemensstr. 100
Zwei Sätze an noch nicht bekannte Empfänger.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung „Werkzeug“ über insgesamt 364 Satz, davon 122 Satz Mindestabrufvolumen.
Satz besteht aus unterschiedlichen Werkzeugen, die typischerweise bei Feuerwehren im Einsatz sind, wie Sägen, Schaufeln, Äxten, usw.
Der Abruf der variablen Mengen erfolgt grundsätzlich durch das Beschaffungsamt des BMI. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist aber ebenfalls abrufberechtigt.
RV Feuerwehr Kästen
53121 Bonn
Siemensstr. 100
Zwei Sätze an noch nicht bekannte Empfänger.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung „Feuerwehrkästen“ über insgesamt 364 Satz, davon 122 Satz Mindestabrufvolumen.
Satz besteht aus je einem Sperrwerkzeugkasten, Verkehrsunfallkasten und Feuerwehrwerkzeugkasten.
Der Abruf der variablen Mengen erfolgt grundsätzlich durch das Beschaffungsamt des BMI. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist aber ebenfalls abrufberechtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Im Rahmen der Angebotsbewertung führt die Auftraggeberin gegebenenfalls Prüfungen an kostenfreien Mustern hinsichtlich der Erfüllung der technischen Daten, der Funktion und der fachgerechten Ausführung durch. Die Muster müssen nach gesonderter Aufforderung durch Beschaffungsamt des BMI innerhalb von 10 Tagen übersandt werden. Keinesfalls sind die Muster mit dem Angebot einzureichen. Auf Anforderung erfolgt die Rücksendung der Muster zu Lasten des Bieters.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.