Erweiterung der Einführungsdienstleistungen OMS
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kruppstr. 64
Ort: Essen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Einführungsdienstleistungen OMS
Erweiterung der Einführungsdienstleistungen OMS
Die BITMARCK hat für einen Kunden ein Outputmanagement-System einschl. dessen Einführung erworben. Dieses wurde im Rahmen eines Einzelrealisationswettbewerbs aus einer ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beschafft. Dieser beinhaltet Lizenzen, Wartung und Einführungsdienstleistungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung OMS
Postanschrift: Linnestr. 1-3
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 79015
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Anforderungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Dieser lautet: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die BITMARCK hat für einen Kunden ein Outputmanagement-System einschl. dessen Einführung erworben. Dieses wurde im Rahmen eines Einzelrealisationswettbewerbs aus einer ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beschafft. Im Zuge der Einführungstätigkeiten stellte sich heraus, dass die ursprünglich beauftragten Dienstleistungen aufgrund der höheren Komplexität bspw. bei der Erstellung der Vorlagen nicht ausreichen, so dass diese erweitert werden müssen.
Postanschrift: Linnestr. 1-3
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 79015
Land: Deutschland
Es handelt sich bei der Auftragsänderung um zusätzliche Unterstützungsdienstleistungen, durch die weitere zwischenzeitlich notwendig gewordene Vorlagen entwickelt werden. Konkret umfasst die Beauftragung die Vorlagenentwicklung und Nachbearbeitung sog. HCM-Vorlagen. Neben in diesem Zusammenhang notwendigen Beratungs- und Implementierungsleistungen sind weiterhin notwendige Projektmanagementdienstleistungen zur Durchführung erforderlich.
Die zusätzlichen Dienstleistungen dienen der Fertigstellung der Entwicklungsarbeiten, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren und seitens des Auftraggebers nicht vorhersehbar waren. Da es sich um das eigen entwickelte und implementierte Softwareprodukt der k&w Software GmbH handelt, besitzt auch nur dieser Anbieter die erforderliche Expertise sowie das Know-how und den umfangreichen Zugriff auf den Quellcode, um einen Abschluss der Entwicklungsarbeiten und damit erfolgreichen Softwareeinsatz zu gewährleisten. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann somit insbesondere aus technischen Gründen nicht erfolgen und darüber hinaus wäre ein Projektabbruch nebst Aufsetzen eines neuen Projekts mit erheblichen wirtschaftlichen und technischen Risiken verbunden die für den Auftraggeber und dessen Kunden einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden bedeuten würden. Ein erfolgreicher Projektabschluss ist mit einem anderen Anbieter somit ausgeschlossen.