FE 69.0008/2020 — Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und Implementierungsmöglichkeiten weiterer digitaler Technologien Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 69.0008/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 69.0008/2020 — Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und Implementierungsmöglichkeiten weiterer digitaler Technologien
FE 69.0008/2020 — Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und Implementierungsmöglichkeiten weiterer digitaler Technologien.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen und ihre Kombination mit Künstlicher Intelligenz im konkreten Anwendungsfall der Bauwerksprüfung zu untersuchen und Potenziale in einem Demonstrator darzustellen. Durch Anwendungen Künstlicher Intelligenz sollen u. a. Schadensregionen vorgeschlagen, erkannt, analysiert, anschaulich im Augmented/Mixed-Reality-System markiert und passende Informationen als Entscheidungshilfe in der Bauwerksprüfung über das System bereitgestellt werden. Insgesamt soll eine Interaktion und Zusammenarbeit zwischen Prüfer, Augmented/Mixed-Reality-System und Künstlicher Intelligenz ermöglicht werden, um einen Beitrag zur optimierten Bauwerksprüfung zu leisten. Schäden können damit schneller, einheitlicher und unter Einbeziehung größerer Datenmengen als zuvor bewertet werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— Ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen zur Anwendung und Umsetzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz Nachweis durch mind. 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 3 Jahren.
Erfahrungen im Erstellen und Umsetzen eines Konzeptes für ein Augmented-/Mixed-Reality-System Nachweis durch mind. 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 3 Jahren.
Praktische Kenntnisse und Erfahrungen im konstruktiven Brücken- und Ingenieurbau Nachweis durch mind. 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 3 Jahren.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.