Haus der Bildung Hofstraße 45, 47798 Krefeld, Generalplaner Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-ZGM-6030-qu-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus der Bildung Hofstraße 45, 47798 Krefeld, Generalplaner
Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Umsetzung des Projekts „Haus der Bildung“. Hierzu ist auf dem Grundstück „Hofstraße 45, 47798 Krefeld“ der Abriss der bestehende Bebauung (Schulgebäude und Turnhalle) und die Neubebauung vorgesehen. Als neue Hauptnutzung für das Grundstück sind eine Grundschule und eine Kindertagesstätte angedacht, die sich im Gesamtkontext des Familienzentrums im „Haus der Bildung“ vereinen. Neben einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Lernhaus 1) und einer 3-zügigen Grundschule (Lernhäuser 2-4) sind ein Tagespflegestützpunkt und multifunktionale Räumlichkeiten für familienunterstützende, unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote geplant. Die Verwaltung und der Bereich Küche/Mensa sind an zentraler Stelle zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Zusätzlich zu einer Einfeldturnhalle sollen Multifunktionseinheiten für breitensportliche Angebote in der Planung berücksichtigt werden. Unter dem Gebäude und der Schulhoffläche soll eine eingeschossige, unterirdische Quartiersgarage mit mindestens 100 Stellplätzen entstehen.
Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen für das Projekt an einen Generalplaner zu vergeben.
47798 Krefeld
Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen für das Projekt an einen Generalplaner und die Bauausführung (einschl. Ausführungsplanung) an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die BGF für den Neubau umfasst ca. 12 000 m2. Die überschläglichen Kosten für den Neubau betragen ca. 21,7 Mio. Euro brutto (KG 200-500).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen:
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4 sowie die besondere Leistung „Leitdetails“, LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe);
— Objektplanung von Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe);
— Objektplanung von Ingenieurbauwerken gemäß §§ 41 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe);
— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe);
— Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 einschließlich der Küchentechnik in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6 -7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe);
— Bauphysik: Beratungsleistungen (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik, Emissionsschutz) gemäß Anlage 1.2 HOAI 2013 in den Leistungsphasen 1-4 und 6-7, stichprobenhafte Überprüfung Bau-/Qualitätskontrolle in der LPH 8;
— Brandschutz: Beratungsleistungen im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen 1-3;
— Erstellung eines Brandschutzkonzeptes inkl. Brandfallmatrix, Prüfung des Lüftungsgesuchs – LüAR (gem. AHO Heft 17), Prüfung der Ausführungsplanung (anteilig);
— Fachbauleitung Brandschutz, Feuerwehrpläne und inkl. Schlussbericht;
— Verkehrsgutachten/Standortgutachten.
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe (fest beauftragt): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 1-3,
2. Stufe (optional): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 4-7 bzw. LPH 6 (Tragwerksplanung) (anteilig),
3. Stufe (optional): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 8 (anteilig)
Ferner werden die nachfolgenden Leistungen wie folgt den jeweiligen Stufen zugeordnet:
— Verkehrsgutachten/Standortgutachten (Stufe 1);
— Erstellung eines Brandschutzkonzeptes inkl. Brandfallmatrix (Stufe 1), Prüfung des Lüftungsgesuchs – LüAR (gem. AHO Heft 17) (Stufe 2), Prüfung der Ausführungsplanung (anteilig) (Stufe 2);
— Fachbauleitung Brandschutz, Feuerwehrpläne und inkl. Schlussbericht (Stufe 3).
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe (fest beauftragt): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 1-3,
2. Stufe (optional): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 4-7 bzw. LPH 6 (Tragwerksplanung) (anteilig),
3. Stufe (optional): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 8 (anteilig).
Ferner werden die nachfolgenden Leistungen wie folgt den jeweiligen Stufen zugeordnet:
— Verkehrsgutachten/Standortgutachten (Stufe 1);
— Erstellung eines Brandschutzkonzeptes inkl. Brandfallmatrix (Stufe 1), Prüfung des Lüftungsgesuchs – LüAR (gem. AHO Heft 17) (Stufe 2), Prüfung der Ausführungsplanung (anteilig) (Stufe 2);
— Fachbauleitung Brandschutz, Feuerwehrpläne und inkl. Schlussbericht (Stufe 3).
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist.
Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Die o.g. Angaben zur Laufzeit des Vertrags verstehen sich inkl. der optionalen Leistungsbestandteile und sind lediglich voraussichtlicher Natur.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus der Bildung Hofstraße 45, 47798 Krefeld, Generalplaner
Postanschrift: Hildebrandtstr. 4 d
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40215
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen,werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
— Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i. S. d. §§ 75, 44 VgV;
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig);
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2);
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren;
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
— Angabe zu geeigneten Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung.
Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YWPH.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Mevissenstr. 65
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.krefeld.de