Schnellbuslinien SB91 und SB92/93

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.rhein-erft-kreis.de

I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schnellbuslinien SB91 und SB92/93

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rhein-Erft-Kreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Rhein-Erft-Kreis ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen. Er beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 2 i) VO 1370/2007 für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen auf den Schnellbuslinien SB 91 und SB 92/93 in Form eines Dienstleistungsauftrags gemäß § 108 Abs. 1 GWB an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG).

Linie – Linienverlauf:

— SB91 – Dormagen – S-Bahnhof Worringen – Pulheim Bahnhof – S-Bahnhof Weiden-West – Frechen-Rathaus – Hürth ZOB – Brühl-Mitte – Brühl Bahnhof;

— SB92/93 – Elsdorf Busbahnhof – Bergheim Bahnhof – S-Bahnhof Sindorf – Kerpen-Rathaus – Erftstadt Lechenich – Erftstadt Liblar – Brühl Bahnhof – Wesseling Stadtbahn.

Fahrplan: Mo bis Fr stündlich von 5.00 bis 21.00 Uhr, Sa stündlich von 9.00 bis 21.00 Uhr, So zweistündlich von 9.00 bis 21.00 Uhr; Einzelheiten zu den Linienverläufen und dem Fahrplan ergeben sich aus den Liniensteckbriefen, die unter https://www.rhein-erft-kreis.de/nahverkehrsplanung (dort im Download-Bereich: Nahverkehrsplan 2015-2020 „Aktualisierung 2020“) einsehbar sind.

Die Leistungen umfassen ca. 1,0 Mio. Fahrplankilometer / Jahr. Der Umfang der Verkehrsdienste kann sich ggf. auf ca. 1,1 Mio. Fahrplankilometer / Jahr erhöhen.

Der Betreiber ist verpflichtet, bei der Erbringung der Verkehrsdienste die Einhaltung der im Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises insbesondere dort unter Ziff. 7, 9 und 10 und aufgeführten Qualitäts- und Bedienungsstandards mindestens zu gewährleisten. Der Nahverkehrsplan ist abrufbar unter: https://www.rhein-erft-kreis.de/sites/default/files/20181212_nvp-klein.pdf Darüber hinaus gelten auch die nachfolgenden Anforderungen. Bei Widersprüchen zum Nahverkehrsplan geht diese Bekanntmachung vor.

Fahrzeugstandards: Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen eine hochfeste Bestuhlung mit Polstersitzen und 2-Punkt-Gurten und einem Sitzabstand von mindestens 69 cm. Die Fahrzeuge müssen jeweils über mindestens 37 Sitzplätze verfügen, wobei davon 2 Klappsitze zulässig sind. Es dürfen nur vollklimatisierte Fahrzeuge eingesetzt werden, die eine Erstzulassung ab dem 15. Juni 2020 oder danach haben. Aus Gründen der Barrierefreiheit müssen Niederflurfahrzeuge mit einer Rampe eingesetzt werden, wobei eine manuelle Rampe ausreichend ist. Je Bus müssen 2 Sondernutzungsflächen für Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen zur Verfügung stehen, die den Vorgaben der VDV-Schrift 230 entsprechen müssen und eine Mindestgröße von 900 mm x 1300 mm aufweisen müssen. In den Bussen müssen Ablagen zur Gepäckaufbewahrung zur Verfügung stehen (z.B. auf Radkästen). Es muss sowohl eine akustische als auch eine optische Fahrgastinformation geben. Automatische Ansagen müssen ITCS-gestützt erfolgen. Die Bordrechner/Fahrscheindrucker müssen über ITCS sowie eine E-Ticketing Funktion nach VDV-KA-Standard verfügen. Die Fahrzeuge müssen über WLAN verfügen; je Fahrgast ist dabei ein Datenvolumen von 100 MB nach Anmeldung für 3 Stunden vorzusehen. Es muss eine ausreichende Anzahl von USB-Ladedosen im Bus vorhanden sein. An allen Fahrzeugtüren sind Fahrgastzählsysteme vorzusehen. Sofern Dieselfahrzeuge eingesetzt werden, müssen diese mindestens der Schadstoffklasse Euro VI-D entsprechen. An der Vorderseite sowie der rechten Seite der Fahrzeuge ist eine Voll-LED-Matrix nach BO Kraft inkl. des Hinweises auf das Produkt Schnellbus vorzusehen; an der Hinterseite sowie an der linken Seite muss die Liniennummer ersichtlich sein. Die Fahrzeuge müssen in der Lage sein, Lichtsignalanlagen anzusteuern. Ausnahmsweise einsetzbare Reservefahrzeuge müssen einen vergleichbaren Komfort anbieten. Ergänzende Anforderungen und Angaben sind aus Platzgründen in Ziff. VI.1 dieser Bekanntmachung festgelegt.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 25/09/2021
Laufzeit in Monaten: 120

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

Ergänzend zu Ziff. II.7: Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt, die Verkehrsleistungen zunächst nur für ca. 50-60 Monate fest zu beauftragen. Eine Verlängerung der Laufzeit auf bis zu 120 Monate wird optional vorgesehen.

Zusätzlich zu den unter II.2.4) dargestellten Anforderungen hat der Betreiber auch noch die folgenden Anforderungen zu erfüllen.

Sozialstandards: Der Betreiber muss seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) gemäß § 2 Abs. 2 TVgG NRW bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem nach § 3 Abs. 1 TVgG NRW einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass diese Pflicht entsprechend für sämtliche Nachunternehmen gilt.

Beförderungsentgelt: Der Betreiber hat die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) einschließlich Übergangs-/Anerkennungstarife einschließlich dem NRW-Tarif anzuwenden. Vgl. hierzu konkret: https://www.vrs.de/tickets/tarifbestimmungen. Damit verbunden sind die Teilnahme an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Sieg und der Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg.

Die Ziff. II.2.4 )und VI.1) enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von wesentlichen Anforderungen abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.

Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. So ist die dauerhafte Bedienung der Haltestellen in Köln und Dormagen davon abhängig, dass die Stadt Köln diesbezüglich langfristig einen Finanzierungsbeitrag übernimmt. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag. Der Betreiber ist verpflichtet, im Fall einer Unterauftragsvergabe einen bedeutenden Teil der Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen. Er darf daher nur den überschießenden Teil an einen oder mehrere Unterauftragnehmer vergeben.

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Die Vergabe der Verkehrsleistungen auf den Linien SB91 und SB92/93 erfolgt als Gesamtleistung (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung, nicht aber auf Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).

Entgegen der Angabe in IV.1.1) dieser Bekanntmachung erfolgt die Direktvergabe nicht auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 sondern auf der Grundlage von § 108 Abs. 1 GWB. Die Angabe in IV.1.1) erfolgte nur, weil diese ein Pflichtfeld ist und keine andere passende Auswahlmöglichkeit bestand.

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2020

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Büren-Ahden
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich