Beseitigung des Massariabefalls an Platanen und vorgelagerte Kontrollen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-KBK-B2-10-FilF-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostwall 175
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beseitigung des Massariabefalls an Platanen und vorgelagerte Kontrollen
Um die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der 1537 Platanenbäume gewährleisten zu können, müssen die Bäume auf die Massariakrankheit hin kontrolliert und die gegebenenfalls vorhandene Befall und abgestrobene Äste beseitigt werden. In dem Zusammenhang sollen auch Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der Bäume abgearbeitet werden. Die Bäume befinden sich im gesamten Stadtgebiet von Krefeld. Das Alter der Bäume liegt bei 30 Jahren und älter, bei einer Höhe zwischen 20 und 35 Metern.
Auf Grund der allgemein bekannten Verkehrsgefährdung durch die von der Massaria-Krankheit befallenen Platanen kommt der Sichtkontrolle mittels Hubarbeitsbühnen besonderer Bedeutung zu. Im Sicherheitsbereich der Straßenbahnoberleitungen ist der Einsatz abgesicherter Hubarbeitsbühnen einzuplanen. (Siehe hierzu: Verkehrssicherung — Sicherheit im Bereich der Oberleitungen).
Alternativ zur Massariakontrolle der Platanenkronen mit der Hubarbeitsbühne kann sie auch per Klettertechnik erfolgen. Eine besondere Bezahlung erfolgt dafür aber nicht. Die Entscheidung, wie die Arbeiten durchgeführt werden, liegt beim Auftragnehmer. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die typischen Merkmale und Defekte der Massaria-Krankheit festgestellt werden können und die befallenen und abgestorbenen Äste vorausschauend entfernt werden.
Neben den vorgenannten Tätigkeiten müssen Zusatzarbeiten durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.
Im Wesentlichen sind folgende Baumpflegearbeiten durchzuführen:
— Massariakontrolle und Beseitigung der befallenen und abgestorbenen Äste;
— Dynamische Kronenverseilung einbauen;
— Häuser, Laternen, Leitungen freischneiden;
— Kroneneinkürzung;
— Kronenpflege komplett und auch intensiv;
— Kronensicherung kontrollieren;
— Lichtraumprofil herstellen/Häuser, Laternen und Leitungen freischneiden;
— Fremdbewuchs entfernen (vom Boden bis in einen Meter Stammhöhe durchtrennen und entfernen).
Das Stadtgebiet von Krefeld ist in 10 Lose aufgeteilt, wobei die Lose 7 und 8 hier entfallen! Der Bieter kann für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Vergabe findet losweise statt.
Mit der Durchführung der vergebenen Maßnahmen muss in der 47. KW 2020 begonnen werden. Die Ausführungfrist endet in der 2. KW 2021. Bitte berücksichtigen Sie beim Bieten für mehrere oder aller Lose, dass der Personal-/Maschienenaufwand entsprechend der zeitlichen Vorgabe angepasst werden muss! Das vorgegebene Zeitfenster muss eingehalten werden! Bei der Übernahme mehrere Lose hat der Bieter einen Nachweis der Leistungsfähigkeit (z. B. einen Bauzeitenplan) einzureichen.
Kaiserstraße, Kaiserplatz, Uerdinger Straße
Kaiserstraße, Kaiserplatz, Uerdinger Straße Krefeld.
Kontrolle von 210 Platanen an der Kaiserstraße, dem Kaiserplatz und der Uerdinger Straße auf Massariakrankheit und ggf. Beseitigung von vorhandenem Befall und abgestorbener Äste. In diesem Zusammenhang sollen auch Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag einmalig um 7 Wochen (bis zum 19.11.2021) für weitere Massariakontrollen und -arbeiten an Straßenbäumen in 2021 zu verlängern. Die Entscheidung über die optionale Verlängerung wird vom Auftraggeber bis zum 30.6.2021 getroffen und dem Auftragnehmer bis dahin schriftlich mitgeteilt.
Friedrich-Ebert-Straße
Friedrich-Ebert-Straße Krefeld
Kontrolle von 128 Platanen an der Friedrich-Ebert-Straße auf Massariakrankheit und ggf. Beseitigung von vorhandenem Befall und abgestorbener Äste. In diesem Zusammenhang sollen auch Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erfolgen.
Westwall, Südwall, Blumenplatz, Kornstraße
Westwall, Südwall, Blumenplatz, Kornstraße Krefeld
Kontrolle von 93 Platanen am Westwall, Südwall, Blumenplatz und der Kornstraße auf Massariakrankheit und ggf. Beseitigung von vorhandenem Befall und abgestorbener Äste. In diesem Zusammenhang sollen auch Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erfolgen.
Kempener Straße
Kempener Straße Krefeld
Kontrolle von 69 Platanen an der Kempener Straße auf Massariakrankheit und ggf. Beseitigung von vorhandenem Befall und abgestorbener Äste. In diesem Zusammenhang sollen auch Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erfolgen.
Gutenbergstraße, Westparkstraße, Kempener Allee
Gutenbergstraße, Westparkstraße, Kempener Allee Krefeld.
Kontrolle von 199 Platanen an der Gutenbergstraße, Westparkstraße und Kempener Allee auf Massariakrankheit und ggf. Beseitigung von vorhandenem Befall und abgestorbener Äste. In diesem Zusammenhang sollen auch Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erfolgen.
Straßen im gesamten Stadtgebiet, z. T. Einzelbäume
Straßen im gesamten Stadtgebiet Krefeld.
Kontrolle von 648 Platanen an Straßen im gesamten Stadtgebiet (z. T. Einzelbäume) auf Massariakrankheit und ggf. Beseitigung von vorhandenem Befall und abgestorbener Äste. In diesem Zusammenhang sollen auch Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erfolgen.
Gladbacher Straße
Gladbacher Straße Krefeld
Kontrolle von 127 Platanen an der Gladbacher Straße auf Massariakrankheit und ggf. Beseitigung von vorhandenem Befall und abgestorbener Äste. In diesem Zusammenhang sollen auch Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erfolgen.
Sportanlagen, z. T. Einzelbäume
Sportanlagen Krefeld
Kontrolle von 37 Platanen an Sportanlagen (z. T. Einzelbäume) auf Massariakrankheit und ggf. Beseitigung von vorhandenem Befall und abgestorbener Äste. In diesem Zusammenhang sollen auch Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr.
Der AN hat sicherzustellen, dass zur Durchführung der beauftragten Baumpflegearbeiten Fachkräfte (European Tree Worker, European Tree Technician, Fachagrarwirt Baumpflege,) eingesetzt werden. Die entsprechenden Nachweise sind der Ausschreibung beizufügen. Ausgenommen hiervon sind Baumpflegehelfer, die keine Baumpflegearbeiten durchführen.
Für jede Pflegekolonne ist eine Person mit Mobil-Funk-Nr. zu benennen, die über den Stand der Arbeiten sachkundige Auskunft geben kann. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift wird für die/den Baustellenverantwortlichen vorausgesetzt, da das Auffinden der zu bearbeitenden Bäume und die Dokumentation der durchgeführten Baumpflegemaßnahmen über ein Pen-PC erfolgt.
Mitarbeiter, die mit Motorsägen arbeiten, müssen die erforderlichen Bescheinigungen (AS Baum I und II) vorweisen. Kletternde Mitarbeiter müssen den SKT-A und B absolviert haben. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. Beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen sind die Systemcard des jeweilig eingesetzten Typs vorzulegen.
Das eingesetzte Personal, zumindest aber der Kolonnenführer, muss eine Schulung nach MVAS 99 absolviert haben. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Die gesamte Pflegekolonne muss in der Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und der Straßenverkehrsordnung geschult sein sowie besondere Anweisungen des AG und der öffentlichen Verkehrsträger bezüglich der Baustellen- und Arbeitssicherheit einhalten.
Der AN hat für die entsprechende Schutzausrüstung und deren Einsatz zu sorgen. Alle Mitarbeiter müssen bei Arbeiten im Straßenverkehr Warnbekleidung tragen. Der AG kann einen Einsatz von Mitarbeitern und/oder Nachunternehmern oder deren Mitarbeiter beim AN schriftlich unter der Angabe von Gründen ablehnen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die folgenden Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
— 5 vergleichbare Referenzobjekte aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Auflistung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen/Fachrichtungen/Qualifikationen;
— Auflistung über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistung zur Verfügung stehende technische Ausstattung;
— Benennung und Angabe der Qualifikation des für die Leistung und Aufsicht vorgesehene technische Personal und deren Qualifikation;
— Benennung des für die Durchführung der Massariakontrolle eingesetzten Personals und Nachweis, dass es sich um Gärtner mit der Zusatzausbildung zum European Tree Worker, European Tree Technican oder um Fachargrawirt Baumpflege handelt;
— Bei der Übernahme mehrerer Lose hat der Bieter einen Nachweis der Leistungsfähigkeit (z. B. einen Bauzeitenplan) einzureichen.
Mit der Durchführung der vergebenen Maßnahmen muss in der 47. KW 2020 begonnen werden. Die Ausführungsfrist endet in der 2. KW 2021. Bitte berücksichtigen Sie beim Bieten für mehrere oder aller Lose, dass der Personal-/Maschinenaufwand entsprechend der zeitlichen Vorgabe angepasst werden muss! Das vorgegebene Zeitfenster muss eingehalten werden! Bei der Übernahme mehrere Lose hat der Bieter einen Nachweis der Leistungsfähigkeit (z. B. einen Bauzeitenplan) einzureichen.
Spätestens 14 Werktage nach Übergabe des Auftragspaketes durch den AG hat der AN die Arbeit aufzunehmen und die Baumpflegearbeiten zügig auszuführen.
Die Standards der Baumpflege werden durch die Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Baumpflege (Ausgabe 2017) bestimmt und werden in allen ihren Punkten Vertragsbestandteil.
Im Krefelder Stadtgebiet gibt es Umweltzonen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er die notwendigen Vorgaben und Voraussetzungen soweit umsetzt, um die erteilten Aufträge Abarbeiten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VGV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Da die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen zum Baum (Standort, Maßnahmen, Historien) aus dem PEN-PC entnommen werden müssen, ist die gewissenhafte und Tag genaue Eingabe äußerst wichtig. Die Dokumentation im PEN-PC dient der Abrechnung und ist Grundlage Ihrer Rechnungsstellung. Offene Maßnahmen, die im Baumkataster nicht erledigt und abgeschlossen sind, können in Ihrer Rechnung nicht anerkannt werden. Nach dem Import der Daten wird ein Importprotokoll erstellt und den jeweiligen Mitarbeitern ausgehändigt. Darauf basierend ist innerhalb von 14 Tagen die Rechnung der abgearbeiteten Baumpflegemaßnahmen vorzulegen.
Bei der Abrechnung der Baustellensicherung wird nicht nach Einzelstandort (Baumstandort), sondern jeweils für einen Straßenzug bis zur Fertigstellung der Maßnahme und gegen Vorlage der entsprechenden Verkehrs- und Einrichtungspläne sowie der Absperrzettel vergütet.
Die Ausarbeitung der Regelpläne und die Einholung der behördlichen Genehmigungen muss rechtzeitig (in der Regel ca. 14 Tage) vor der Durchführung der Baumpflegearbeiten durch den AN erfolgt sein. Die genehmigten Regelpläne der Ordnungsbehörde sind zur Absicherung der Baustelle zwingend einzuhalten. Die entsprechenden Verkehrs- und Einrichtungspläne sowie die Absperrzettel (Musterblätter werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt) sind am Tag der Absperrung dem Auftraggeber vorzulegen. Vor Angebotsabgabe empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Ordnungsbehörde.
Alle Arbeiten in der Nähe der Straßenbahntrasse müssen den Stadtwerken Krefeld angezeigt werden. In dem Zusammenhang muss vor Beginn der Arbeiten ein gemeinsamer Termin mit den Stadtwerken Krefeld (SWK-mobil) (Herr Müller 02151/984458) und dem AG durchgeführt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRLYWJF
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/