Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Rheine im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Rheine im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Konzessionsgeber hat zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden im Ausbaugebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben. Die Stadt Rheine hat im Rahmen des Förderprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ eine endgültige Förderzusage erhalten.
Siehe oben Abschnitt II.1.4.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Dauer von der Vertragsunterzeichnung bis zur Inbetriebnahme des Netzes anhand des angegebenen Meilensteinplans
- Kriterium: Endkundenprodukte
- Kriterium: Regelung zur Durchführung von Baumaßnahmen
- Kriterium: Konzept zu Service, Störungsbeseitigung und Vermarktung
- Kriterium: Länge der erforderlichen Neubautrasse
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Die vorliegende Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgt daher lediglich freiwillig.
Es wird dennoch aus Transparenzgründen entsprechend § 132 Abs. 5 GWB darauf hingewiesen, dass im laufenden Verfahren der Ausschreibungsgegenstand unter analoger Anwendung von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB geändert wurde (Hinzunahme von Adressen in das Ausbaugebiet).
Ort: Münster
Land: Deutschland
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Münster
Land: Deutschland