Papier-Output-Systeme — Klinikum Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-072-2019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reckenberger Straße 19
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Postanschrift: Ruhrallee 175
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Papier-Output-Systeme — Klinikum Gütersloh
Lieferung und Einrichtung von Papier-Output-Systemen.
Klinikum Gütersloh gemeinnützige GmbH
Reckenberger Straße 19
33332 Gütersloh
siehe Anhang A — Standortliste
Das Klinikum Gütersloh beabsichtigt das Papier-Output-Management zu optimieren.
Es ist eine vollständige, funktionssichere und betriebsbereite Gesamtkonfiguration anzubieten/auszuführen.
Die Leistungen umfassen sämtliche Leistungen, die zur Montage und Installation der Systeme erforderlich sind. Die Leistung umfasst Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation (in deutscher Sprache) aller notwendigen Materialien und Hilfsmittel einschließlich:
— technische Klärung, Projektleitung und Projektmanagement;
— Montageleistung und -überwachung;
— Prüfung aller elektrischen Systemteile und Geräte auf korrekten Anschluss, Sicherheit und Funktionsfähigkeit;
— Systemprüfung und Funktionstests;
— Einweisung der Benutzer an den Systemen (siehe Ausstattungsvariaten);
— Einweisung der Superuser;
— Einweisung/Schulung Administratoren;
— Nachschulung (in Rücksprache zwischen AN und AG).
Die angebotenen Systeme (Kopier- und Druck-Systeme) müssen Recycling-Papier/Umwelt-Papier (EN 12281 zertifiziert) mit dem Blauen Engel verarbeiten können.
Die Abrechnung erfolgt über eine monatliche Mietpauschale mit einer Laufzeit über 60 Monaten.
Nähere Informationen sind aus dem Pflichtenheft zu entnehmen.
Sollte der Vertrag zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vom AG mit einer Frist von 3 Monaten nicht schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser Vertrag um jeweils einen weiteren Monat (siehe auch Punkt 6.1.11 Vertragsende) maximal jedoch um 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug (soll nicht älter als 6 Monate sein) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soll nicht älter als 6 Monate sein) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular).
1. Formlose Eigenerklärung über den Umsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre, jeweils getrennt (netto) für die Jahre 2019, 2018 und 2017.
1. Angabe von mindestens 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung inkl. Kontaktpersonen und -daten (gemäß Formblatt „Referenzen").
Nachweis: Erhaltung des blauen Engels (RAL-UZ 205 oder gleichwertig) für die zu liefernden Gegenstände
Nachweis: CE-Zertifikate für die zu liefernden Gegenstände.
Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYM1
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.