Büro- und Konferenzmöbel Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-005-15-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstr. 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Büro- und Konferenzmöbel
Büro- und Konferenzmöbel.
Für das Los 1 (Büro-/Konferenzmöbel) ist die Abgabe von maximal 2 Hauptangeboten zugelassen. Für das Los 2 (Bürodrehstühle) ist die Angebotsabgabe auf 1 Hauptangebot beschränkt.
Büro-/Konferenzmöbel
Sämtliche Einrichtungen des LWL im Verbandsgebiet Westfalen-Lippe
Abschluss eines Rahmenvertrages über den Kauf, die Lieferung und Montage von Büro-/Konferenzmöbeln zum 1.1.2021.
Zzgl. 2 Jahre Verlängerung bis max. 31.12.2024
25.11.2020.: voraussichtlich Teststellung ausgewählter Produkte gem. Leistungsverzeichnis zur Beurteilung der Qualität in Münster
Für das Los 1 (Büro-/Konferenzmöbel) ist die Abgabe von maximal 2 Hauptangeboten zugelassen.
BÜRODREHSTÜHLE
Sämtliche Einrichtungen des LWL im Verbandsgebiet Westfalen-Lippe
Abschluss eines Rahmenvertrages über den Kauf, die Lieferung und Montage von Bürodrehstühlen zum 1.1.2021.
Zzgl. 2 Jahre Verlängerung bis max. 31.12.2024
25.11.2020.: voraussichtlich Teststellung ausgewählter Produkte gem. Leistungsverzeichnis zur Beurteilung der Qualität in Münster
Für das Los 2 (Bürodrehstühle) ist die Angebotsabgabe auf 1 Hauptangebot beschränkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft Ausdrücklich, dass
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat;
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt;
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen."
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
(Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/ Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist bei natürlichen Personen der Geburtsname, das Geburtsdatum, der Geburtsort und die Staatsangehörigkeit anzugeben (siehe hierzu Anlage A Eigenerklärung Bietereignung).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) sind mindestens 2 Referenzen pro Los (nicht älter als 2 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftragszeitraum, der Auftraggeber inkl. Telefonnummer der Ansprechstelle, die Kurzbeschreibung des Auftrags und das Auftragsvolumen in € netto pro Jahr (siehe hierzu Eigenerklärung Bietereignung). Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Zudem sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachweis Umweltmanagementsystem (z. B. EMAS, ISO 14001) oder ein den inhaltlichen Anforderungen vergleichbarer Nachweis;
— Nachweis Qualitätsmanagementsystem (z. B. ISO 9001, ISO 13485) oder ein den inhaltlichen Anforderungen vergleichbarer Nachweis.
Die Vergleichbarkeit ist im Zweifel vom Bieter nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Der Auftraggeber weist darüber hinaus darauf hin, dass Bieter im Falle von Fragen bzw. Änderungen der Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform registriert haben.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in elektronischer Form bei der o. g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis 14.10.2020.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.