Rahmenvertrag Klassenmöbilierung Berufskolleg Ennepetal
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]2005/2007
Fax: [gelöscht]/2005/2007
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Klassenmöbilierung Berufskolleg Ennepetal
Rahmenvertrag in 2 Losen über die Lieferung und Montage von mindestens 712 Schultischen verschiedener Bauart, mindestens 712 Schulstühlen verschiedener Bauart (Los 1) sowie mindestens 25 Klassenraumschränken (Los 2).
Lieferung und Montage von Schultischen und -stühlen
Berufskolleg Ennepetal
Wilhelmshöher Str. 12-22
58256 Ennepetal
Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Stühlen und Tischen für 41 Klassenräume des Berufskollegs Ennepetal. Vorgesehen ist die Beschaffung von über 1 000 Schultischen und Stühlen verschiedener Bauart. Die jeweiligen Mindest- und Höchstmengen ergeben sich aus den Preisblättern (Anlage D). Abgerufen werden sollen mind. je 712 Stühle und Tische.
Die erste Lieferung von nahezu 500 Tischen und Stühlen muss im Zeitraum vom 12.10.2020 bis spätestens zum 22.10.2020 erfolgen.
Lieferung und Montage von Klassenraumschränken
Berufskolleg Ennepetal
Wilhelmshöher Str. 12-22
58256 Ennepetal
Lieferung und Montage von voraussichtlich 25 Klassenraumschränken (Mindestmenge 25 Schränke, Maximum 41 Schränke).
Die erste Lieferung von 18 Schränken soll in der Zeit vom 12.10.2020 bis zum 22.10.2020 erfolgen. Spätester Liefertermin ist die 45. KW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Westfalendamm 67
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.