Breitbandausbau Gewerbegebiete und Krankenhäuser Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VgV/20-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jülicher Ring 32
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Gewerbegebiete und Krankenhäuser
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Euskirchen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt 5 Krankenhäuser und insgesamt 342 Gewerbebetriebe angeschlossen werden. Der Begriff „Teilnehmer" im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie") definierten Teilnehmerbegriff. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Krankenhäuser
In Los 1 sind 5 Krankenhäuser mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in den Teilnahmebedingugen genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, Version vom 28.11.2019 sind einzuhalten.
Gewerbegebiete
Das Los 2 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Stadt Euskirchen
Insgesamt sind 165 Gewerbebetriebe mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in den Teilnahmebedingungen genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, Version vom 28.11.2019 sind einzuhalten.
Gewerbegebiete
Das Los 3 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Gemeinde Zülpich
Insgesamt sind 61 Gewerbebetriebe mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, Version vom 28.11.2019 sind einzuhalten.
Gewerbegebiete
Das Los 4 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Gemeinde Blankenheim
Insgesamt sind 21 Gewerbebetriebe mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in den Teilnahmebedingungen genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, Version vom 28.11.2019 sind einzuhalten.
Gewerbegebiete
Das Los 5 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Gemeinde Schleiden
Insgesamt sind 21 Gewerbebetriebe mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in den Teilnahmebedingungen genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, Version vom 28.11.2019 sind einzuhalten.
Gewerbegebiete
Das Los 6 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Gemeinde Bad Münstereifel
Insgesamt sind 18 Gewerbebetriebe mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in den Teilnahmebedingungen genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, Version vom 28.11.2019 sind einzuhalten.
Gewerbegebiete
Das Los 7 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Gemeinde Nettersheim
Insgesamt sind 23 Gewerbebetriebe mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in den Teilnahmebedingungen genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, Version vom 28.11.2019 sind einzuhalten.
Gewerbegebiete
Das Los 8 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Gemeinde Mechernich
Insgesamt sind 33 Gewerbebetriebe mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in den Teilnahmebedingungen genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, Version vom 28.11.2019 sind einzuhalten.
Sammellos
Das Los 9 ist ein Sammellos, das die Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 umfasst. Es sind 5 Krankenhäuser und 342 Gewerbebetriebe mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor, sofern ein Angebot für Los 9 vorliegt, das in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitslücke wirtschaftlicher als die Summe der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücken der Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 ist oder auf einzelne Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 keine Angebote eingegangen sein sollten. Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in den Teilnahmebedingungen genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, Version vom 28.11.2019 sind einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Eintragung im Gewerbezentralregister
Angaben zur persönlichen Lage:
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen.
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte.
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist.
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen.
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland".
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach
§ 6 Telekommunikationsgesetz.
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Eintragung im Gewerbezentralregister
Angaben zur persönlichen Lage:
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen.
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte.
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist.
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen.
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland".
Los 1
— Vorlage von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 5 Teilnehmern innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich
Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
— Vorlage von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für Projekte im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 5 Teilnehmern für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich
Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Los 2
— Vorlage von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 160 Teilnehmern innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich
Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
— Vorlage von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für Projekte im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 160 Teilnehmern für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Los 3
— Vorlage von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 60 Teilnehmern innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten)
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
— Vorlage von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für Projekte im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 60 Teilnehmern für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten)
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Los 4, 5, 6, 7 und 8:
— Vorlage von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 20 Teilnehmern innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten)
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
— Vorlage von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für Projekte im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 20 Teilnehmern für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten)
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Los 9
— Vorlage von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 300 Teilnehmern innerhalb von 36 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten)
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
— Vorlage von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für Projekte im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 300 Teilnehmern für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein.
Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der
Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe entsprechende Patronatserklärungen und/oder
Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRYABD
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.