Zivil-gewerbliche Bewachung für die Liegenschaft Tomburg-Kaserne in Rheinbach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Euskirchener Straße 80
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Rheinbach
NUTS-Code DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 479713000 Bewachungsdienste
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Sachkundenachweis gem. § 34a Gewerbeordnung bzw. § 25 VSVgV (Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes),2. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist),
3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist),
4. Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBw-B-V 034).
Zu 2. & 3.: Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Aktuell gültiger Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht bzw. eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.Mindestdeckung:
(bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich):
— 1,5 Mio. EUR für Personenschäden;
— [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden;
— [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen;
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen:
Vorlage einer aktuell gültigen Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes;
Aus der hervorgeht, dass der Bewerber seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist (nicht älter als 12 Monate zum Ende der Teilnahmefrist).
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n):
Vorlage der aktuell gültigen Bescheinigung(en) der zuständigen Krankenkasse(n), aus der/denen hervorgeht, dass der Bewerber seiner Pflicht zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
Der/die Nachweis(e) muss/müssen die Anzahl der versicherten Mitarbeiter/innen enthalten. Der Nachweis ist für alle gesetzlich versicherten Beschäftigten zu erbringen. Sofern die Beschäftigten bei mehr als 3 verschiedenen Krankenkassen versichert sein sollten, gilt folgendes: Die Nachweise der 3 Krankenkassen mit
Der größten Anzahl an Versicherten sind vorzulegen. Für alle übrigen Beschäftigten ist eine Eigenerklärung mit der Benennung der betroffenen Krankenkassen einschließlich der Anzahl der dort Versicherten vorzulegen (innerhalb der bescheinigten Gültigkeit, sonst nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist).
Zu 2. & 3.:
Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde der zuständigen Behörde/Stelle des Herkunftslandes beizubringen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird,
2. Eigenverpflichtungserklärung, dass das „Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ (BAAINBw-B 096a, zugleich Anlage 4 zum Geheimschutzhandbuch des BMWi) eingehalten wird - hierzu ist die „Anlage zum VS-NfD-Merkblatt“ auszufüllen und zu unterschreiben (BAAINBw-B 096a),
3. Eigenverpflichtungserklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw-B-V 031),
4. Eigenerklärung, dass die Anforderungen aus dem „Merkblatt Geheimschutzbetreuung“ akzeptiert und eingehalten werden (zugleich Ziffer 2.2 des Geheimschutzhandbuches des BMWi),
5. Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird,
— das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann;
— für das ein Führungszeugnis vorliegt;
— das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie- und Handelskammer erhalten hat;
— das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und
— das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt, sowie dass im Auftragsfall;
— auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorgelegt werden und
— als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter eingesetzt werden.
Die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
6. Exakt 3 Referenzen der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. beigefügtem Vordruck „Referenzbescheinigung“ (Bw-5190).
Sind mehrere Liegenschaften in einem Vertrag zusammengefasst, gilt dies als eine Referenz.
Vorzulegen sind:
— bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber: eine von der zuständigen Stelle (Behörde) ausgestellte Bescheinigung;
— bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/die Kasernenkommandantin bzw. der/die Standortälteste;
— bei Leistungen an private Auftraggeber: eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, ersatzweise eine Eigenerklärung.
Mindestangaben:
— Name der Auskunftsperson;
— Art und Umfang der durchschnittlich eingesetzten Wachpersonen;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde;
— Unterschrift.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Bieterkreis wird auf der Grundlage der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Referenzen auf höchstens 7 Bieter begrenzt. Die Reihung der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach der Reihung gem. „Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge“.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit