Rahmenvertrag zur Übernahme und Verwertung von Alttextilien
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Korzert 15
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awg.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Übernahme und Verwertung von Alttextilien
Übernahme und Verwertung von Alttextilien aus der Sammlung im Stadtgebiet Wuppertal (gebrauchte Bekleidungs- und Haustextilien einschl. Schuhen).
Wuppertal
Übernahme von Alttextilien aus der Sammlung im Stadtgebiet Wuppertal (gebrauchte Bekleidungs-und Haustextilien einschl. „Schuhen“) Abfallschlüssel 20 01 10; 20 01 11 ca. 700 bis 800 Mg/a AlttextilienimSammelsack Übergabeort: Wuppertalen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.) 2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist,
5. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
6. Erklärung über eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (ausstellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.). Für ausländische Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
7. Eigenerklärung, dass sämtliche Genehmigungen / Zulassungen für die Verwertung der Alttextilien dieser Ausschreibung bei Auftragsbeginn der Leistung vorliegen. (Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (Genehmigungen, ausstellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.
Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat folgende Erklärungen einzureichen:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW.
— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Nach vollständiger Auswertung der Angebote wird der Auftraggeber ausschließlich den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, die vorgenannten Erklärungen innerhalb einer vom Auftraggebergesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Da die Erklärungen nur vom Bestbieter vorzulegen sind, ist eine Einreichung mit dem Angebot nicht verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland