EU-weite Ausschreibung über die Lieferung von Abfallsammelbehältern (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: 335.198
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pleiser Hecke 4
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung über die Lieferung von Abfallsammelbehältern (Rahmenvereinbarung)
Die RSAG stellt die Abfallsammelbehälter (im Folgenden auch: Müllgroßbehälter oder MGB) für die im Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises durchzuführende Behälterbestandspflege im Rahmen der kommunalen Abfallsammlung. Zu diesem Zweck beschafft die RSAG die mit diesem Vergabeverfahren benötigten MGB.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallsammelbehältern aus Kunststoff. Die Müllgroßbehälter sind nach dem Bedarf und auf jeweilige Anforderung des Auftraggebers zu liefern. Die zu liefernde Menge pro Jahr ist in den Vergabeunterlagen dargestellt. Auf die Abnahme bzw. den Abruf einer Mindeststückzahl besteht kein Anspruch.
Die Leistung wird in 2 Lose aufgeteilt. Bieter können ein Angebot für ein oder für beide Lose abgeben. Los 1 umfasst Müllgroßbehälter aus Kunststoff (zwei-rädrig) mit einem Fassungsvermögen von 80 l, 120 l und 240 l. Los 2 umfasst MGB aus Kunststoff (vier-rädrig) mit einem Fassungsvermögen von 660 l und 1 100 l. Die MGB sind neuwertig (fabrikneu) zu liefern.
Lieferung von Abfallsammelbehältern (Rahmenvereinbarung) 80 l, 120 l, 240 l
53773 Hennef
Kauf und Lieferung von Abfallsammelbehältern aus Kunststoff, zwei-rädrig (Rahmenvereinbarung).
Größen:
80 l ca. 2 500 St./a, 120 l ca. 7 000 St./a, 240 l ca. 7 000 St./a.
Vgl. Ziff. II.2.11)
Der Auftraggeber kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, die dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Lieferung von Abfallsammelbehältern (Rahmenvereinbarung) 660 l, 1 100 l
53773 Hennef
Kauf und Lieferung von Abfallsammelbehältern aus Kunststoff, vier-rädrig (Rahmenvereinbarung).
Größen:
660 l ca. 300 St./a, 1 100 l ca. 1 000 St./a.
Vgl. Ziff. II.2.11
Der Auftraggeber kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, die dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für beide Lose:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Für beide Lose:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes dieser 3 Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Los 1:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von zwei-rädrigen Müllgroßbehältern (MGB) aus Kunststoff
Los 2:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung vier-rädrigen Müllgroßbehältern (MGB) aus Kunststoff
Los 1:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 45 000 zwei-rädrigen Müllgroßbehältern (MGB) aus Kunststoff im Zeitraum 2017 bis August 2020 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
Los 2:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 5 000 vier-rädrigen Müllgroßbehältern (MGB) aus Kunststoff im Zeitraum 2017 bis August 2020 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2, S. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Zu Ziff. I.3) „Kommunikation“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)“ an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform „Vergabemarktplatz NRW“ erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYWB2
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt