Glas- und Gebäudereinigung für Liegenschaften der Stadt Hennef Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-014-2020-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Straße 97
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2242 / 888-0
Fax: +49 2242 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennef.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Gebäudereinigung für Liegenschaften der Stadt Hennef
Die Stadt Hennef beabsichtigt, die Gebäudereinigung für ihre Liegenschaften durch Ausschreibung im offenen Verfahren in 4 Losen für den Zeitraum vom 1.12.2020 bis zum 30.11.2023 mit der Option der Verlängerung an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben.
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 15 Objekten
53773 Hennef
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 15 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 4 101 350 m2 und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 43 570 m2.
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 14 Objekten
53773 Hennef
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 14 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 3 330 200 m2 und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 53 090 m2.
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 39 Objekten
53773 Hennef
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 39 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 3 257 800 m2 und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 19 190 m2.
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Glas- und Rahmenreinigung in 68 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 61 150 m2.
53773 Hennef
Glas- und Rahmenreinigung in 68 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 61 150 m2.
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 15 Objekten
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 14 Objekten
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 39 Objekten
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung in 68 Objekten
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung, gleich ob vergaberechtlicher, technischer oder kaufmännischer Art, sind ausschließlich als elektronische Nachricht an die Zentrale Vergabestelle im Projektraum des Vergabeportalszustellen. Die Fragen der Bewerber und die Antworten der Vergabestelle werden hier veröffentlicht. Zusätzliche Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt. Direkte Kontaktaufnahmen mit der Fachabteilung oder dem beauftragten Beratungsunternehmen sind nicht erlaubt.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
— Erklärung über Bietergemeinschaft (nur für Bietergemeinschaften);
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
— Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote, die unter Zuhilfenahme des Bietertools über das Vergabeportaleingereicht werden, zugelassen.
Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber er warteten, dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft.
Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 (in der Glasreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6) des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk zuzüglich der aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge zu Beginn der Vertragslaufzeit aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn.
Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen nach o.g. Prüfungsparametern im Verhältnis zum hierzu angegebenen Wert.
Bezuschlagt wird das preisgünstigste Angebot/Los. Sofern mehrere Bieter preisgleiche Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung durch Losentscheid herbeigeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYWUD.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeiteines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.